57. Mobilisierung der Interessen
Cliquen und Parteien
Die gewählten bürgerlichen Kollegien bestimmten 1814 in der Hamburger Bürgerschaft den Kurs. In den folgenden Jahren machten ihnen aber zunehmend die Hausbesitzer Konkurrenz, die Erbgesessenen. Den politischen Profis war das ein Dorn im Auge – nicht ohne Grund.
Dies ist Teil 57 der Aufklärung in Hamburg: Johann Heinrich Bartels, Amandus Augustus Abendroth, Ferdinand Beneke und die Verbesserung einer deutschen Republik 1790–1835. Die Einleitung beschreibt, worum es geht, und ein Überblick über die bisher veröffentlichten Kapitel findet sich hier.
Die aufgeklärte Republik kannte verschiedene Kriterien zur Entscheidungsfindung: Vernunft, Zweckmäßigkeit und Gemeinnutz gehörten dazu – wirtschaftliches Eigeninteresse hingegen nicht. Senator Abendroth brachte das einmal auf den Punkt: Es war … möglich, daß Leute, die bey einer Sache interessirt waren, also eigentlich gar nicht hätten mitstimmen sollen, durch ihren Anhang die Majorität sich verschaffen, was wegfallen muß,[1] denn das führte schnell dazu, dass eine Clicke ihre Partheysache zur Staatssache machte.[2] So weit, so klar.
Die Hausbesitzer, die Erbgesessenen in der Bürgerschaft, ließen sich von diesen Theorien nicht beeindrucken. Bei ihnen bahnte sich eine politische Revolution an. Das war an sich erstaunlich, denn die Erbgesessenheit atmete Alteuropa. Dort war das ‚Haus‘ die Basis der wirtschaftlichen und politischen Organisation der ganzen Gesellschaft, sein Besitzer Bürger im eigentlichen Sinne.[3] So auch in der Hamburger Republik. Der Besitzer eines Hauses hatte als solcher das Recht, in die Bürgerschaft zu gehen und dort seine Stimme abzugeben, wenn der Wert dieses Hauses die fast immer vorhandene Hypothek um mindestens 3.000 Mark überstieg. Er brauchte also nicht gewählt zu werden, er war erbgesessen. Damit hatte die Republik einen Zensus, der mit 3.000 Mark realem Vermögen in Grund und Boden nicht sonderlich hoch lag. Aufklärer hatten ihre Bedenken, weil dieser niedrige Zensus der Artikulation gewisser sehr materieller Interessen Vorschub leistete.
Die Erbgesessenen hatten ihre Themen, die Grundsteuer zum Beispiel, was sich schon 1817 in den Konventen zeigte: Prolongazion der Grundsteuer; Opposition von Seiten der Erbgesessenen, die diese einzige direkte Steuer allein zahlen, und Senkung wünschen;[4] Der Hamburger Erbgesessene mutierte sichtlich zum Interessenpolitiker. Der niedrige Zensus machte es möglich und förderte zudem auch noch nichtswürdige Speculanten, … unbedeutende Leute, die ein ganzes Häuselein bey den Hütten für 1000 Thaler Species verhandeln.[5] Mit anderen Worten, die nichtswürdigen Spekulanten kauften sich ein Häuschen, an Geld fehlte es ihnen ja nicht, und machten sich dann auf in die Bürgerschaft. An den Hütten wohnten im Übrigen kleine Kriminelle, es war keine bevorzugte Wohnlage.[6] Dieser zweifelhafte Typ von Stimmbürger war Souverän, stimmberechtigter Bürger in den Rat- und Bürgerkonventen. Kollege Abendroth, bei aller Popularität entschieden für die aufgeklärte Eliterepublik, sah ihn dort nicht gern. Wäre der vorige Wohlstand noch da, schrieb er 1814, so würde ich allenfalls, um sich die reelle Erbgesessenheit zu erwerben, eine zu verzinsende Zahlung von 3 bis 6000 Mk. an den Tilgungsfond vorschlagen;[7] Der Tilgungsfonds kaufte Hamburger Staatsanleihen auf und sorgte so für steigende Kurse an der Börse.
Dr. Abendroth forderte die Erbgesessenen praktisch auf, sich ihre politischen Rechte durch den Ankauf von Staatspapieren zu sichern. Heinrich Heine fand das revolutionär. Nicht die Erbgesessenheit, die war nicht sein Thema, aber das System der Staatsanleihen, das System des flüssigen, börsengehandelten Kapitals, das hinter der Idee des Senators Abendroth stand. James Rothschild, der Imperator der Börsen, skizzierte für Heine beim Spaziergang über die Pariser Boulevards kurz den Gang der jüngeren Geschichte: von Kardinal Richelieu, der den Adel entmachtet, und Robespierre, der ihm den Kopf abgeschlagen hatte, bis zu den Rothschilds, die Grund und Boden in flüssiges Geld verwandelt. Der Dichter war beeindruckt: Da kam Rothschild, und zerstörte die Oberherrschaft des Bodens, indem er das Staatspapierensystem zur höchsten Macht emporhob, dadurch die großen Besitztümer und Einkünfte mobilisierte, und gleichsam das Geld mit den ehemaligen Vorrechten des Bodens belehnte.[8] Im Einzelnen betraf das die Hamburger Republik nicht direkt, aber letzten Endes stand sie doch für das flüssige Geld, das spekulative Kapital wie kein anderes deutsches Gemeinwesen.
Tilgungsfonds statt Besitz von Grund und Boden also. Der Tilgungsfonds, von Abendroth selbst vorgeschlagen und von der Bürgerschaft bewilligt, war die Managementzentrale der Hamburger Staatsschuld, jener sagenhaften 30 Millionen Mark, dem Achtfachen eines durchschnittlichen jährlichen Haushalts der Republik, jener 30 Millionen, von der ihre Prosperität abhing, die Prosperität der Spekulanten, die von anziehenden Kursen profitieren würden, und die Prosperität braver Bürger, die ihre bescheidenen Papiere über die Krise gerettet hatten. In diesen Tilgungsfonds sollte der Erbgesessene neuen Typs einzahlen. Ein trickreicher Einfall, der Bürger kaufte sich – wortwörtlich – in die Republik ein und profitierte durch steigende Kurse und politische Rechte. Die Republik profitierte, indem sie auf den starken Füßen des Kapitals zu stehen kam.
Dann allerdings fragte sich dringend, warum die alten Erbgesessenen, die mit dem Häuschen an den Hütten, ihre politischen Rechte aufgeben sollten. Aber es war exakt das Ziel des Eliterepublikaners. 3.000 Mark, die in einer Immobilie steckten, konnte der Bürger abwohnen. 3.000 oder gar 6.000 Mark in Staatspapieren musste er irgendwie zusätzlich aufbringen. Wovon? Die politische Arithmetik sprach dagegen. Die vielen kleinen und mittleren Erbgesessenen würden voraussichtlich große Probleme haben, das Geld flüssig zu machen und sahen ihrer politischen Entmachtung entgegen. Wenn es nach Senator Abendroth gegangen wäre. Ging es aber nicht.
In Wahrheit passierte das genaue Gegenteil. Die Erbgesessenen gewannen gerade neue Macht im Hamburger Politbetrieb. Es hing mit einer Form moderner Politik zusammen, einer Politik, die auf Agitation und Mobilisierung zur Durchsetzung von Interessen setzte, die möglicherweise mit Gemeinwohl und Vernunft nicht mehr so viel zu tun hatten. Den Hebel für diese Mobilisierung bildeten die Hausbesitzer, die Erbgesessenen. Wollten Interessengruppen sich durchsetzen, mussten sie diese Stimmbürger in die Konvente bugsieren.
Wie viele von ihnen gab es eigentlich? Die Politiker der Republik wussten es, wenn sie ehrlich sein sollten, selbst nicht so genau. Die Zahlen gingen weit auseinander. 3.000 schätzte die Neue Zeitung 1833.[9] An die 8.000 könnten es sein, meinte Bürgermeister Bartels, denn es gab nach seiner Kenntnis in der Stadt 8.000 Immobilien, von denen wenige, einschließlich der letzten tausend Thaler verpfändet seyn mögen.[10] Die Feuerkasse zählte 1826 nur 5.900 Erben, so der Hamburger Kurzbegriff für eine Immobilie.[11] Eine Zahl von 3.000 bis 4.000 Erbgesessenen war vielleicht realistisch.[12] Das bedeutete immerhin, dass etwa ein Fünftel aller Familien, aller Häuser, einen Vertreter in die Bürgerschaft schicken konnten.[13]
Sonderlich oft bemühte sich dieser Typus von Bürger jedoch vorerst nicht ins Rathaus. Eigentlich blieb er eher weg. Die Bürgerschaften des Jahres 1814, die – keine ganz unwichtige Aufgabe – die Republik neu konstituierten, brachten es auf kaum mehr als 200 Teilnehmer.[14] Und viel besser wurde es auch nicht.[15] Die Mitglieder der bürgerlichen Kollegien waren also, selbst einige Unpässlichkeiten in Rechnung gestellt, massiv in der Mehrheit. Vielleicht kamen 50 oder 60 Erbgesessene in die Konvente. In den einzelnen Kammern waren es kaum mehr als zehn. Das war eigentlich unerklärlich. Vielleicht rührt es daher, vermutet Bürgermeister Bartels, daß wir bei uns keinen Adel kennen, vor dessen Vorrechten der Bürger Ursache sich zu fürchten hat; vielleicht auch daher, daß es wenig Interesse haben mag, mehrere Stunden oder ganze Tage seinen Privatgeschäften zu entziehen, um in den Versammlungen seine Meinung über Gegenstände abzugeben, welche größtentheils vorher bekannt sind, und gegen deren Inhalt sich in der Regel wenig sagen läßt, indem sie durch das Staatsbedürfnis ins Leben gerufen werden, und beim ruhigen Gang der Dinge fern von jeder Leidenschaft erörtert, beliebt, oder verworfen werden.[16]
Nach und nach aber kamen die Erbgesessenen dann doch, weil sie fanden, dass sich gegen manche Senatsvorlagen so einiges sagen ließ. Die schwankenden Teilnehmerzahlen hatten mit der eigentümlichen Offenheit der Rat- und Bürgerkonvente zu tun. Schon immer konnte es passieren, dass bei einem Bürgerkonvent ein Mensch auftauchte, den man bisher nur auf der Straße flüchtig gegrüßt – oder, Skandal, im Theater auf der Bühne gesehen hatte. So eine Szene ereignete sich im April 1803. Ein Komödiant – Eule – erschien, als erbgesessener Bürger; der zweyte Collot d’Herbois![17] Der Schauspieler Jean-Marie Collot d‘Herbois war einer der führenden Terroristen der Revolution, hatte die Todesstrafe für den König beantragt, in Lyon Massenexekutionen zu verantworten und sein verdientes Ende in den Strafkolonien von Guayana gefunden. Beneke war fassungslos, vielleicht auch deshalb, weil dieser Eule auf der Bühne schon einmal den Bürgermeister gegeben hatte.[18] Es wurde herumgeplaudert, man hätte ihn bei der Abstimmung übergangen.[19] Hamburg und Altona fand die Aufregung reichlich übertrieben und kommentierte spitz und aufgeklärt, es werde sicher schädliche Folgen haben, wenn in der Bürgerschaft nur solche Bürger erscheinen, die sich vermöge ihrer Würde und nicht wegen ihrer Erbgesessenheit dazu berechtigt halten.[20]
Der präsidierende Oberalte der Kirchspielskammer verlangte in solchen Fällen den Nachweis der Erbgesessenheit – oder hätte das zumindest tun sollen. Dr. Abendroth hatte da seine Zweifel. Die Hamburger Republikaner waren manchmal nachlässig, und so mögte ich, schrieb der Senator 1814, daß es dem im Kirchspiel präsidirenden Bürger zur ganz besondern Pflicht gemacht werde, jedesmahl und ohne Ansehn der Person sich diese Erbgesessenheit documentiren, und bis dies geschehen den Bürger nicht zum Stimmen zu lassen.[21]
Aber das war leichter gesagt als getan. Der Neue konnte einen Skandal daraus machen, wenn er diskriminierend nach Beweisen für sein Stimmrecht gefragt wurde, andere jedoch nicht. Seit 1814 war es auch faktisch unmöglich, seine Erbgesessenheit zu dokumentieren, und das wussten auch alle. Das Parlamentspräsidium wies gern auf den gänzlichen Mangel an einer Bestimmung für den Beweis zu den Konventen befähigender Erbgesessenheit[22] hin. Davor galt die Schosszahlung als Beweis. Der Schoss aber, eine Immobiliensteuer, war abgeschafft worden. Im Grunde waren skeptische Blicke das Einzige, was der Neuparlamentarier zu überwinden hatte. Dann nahm er Platz, und alle durften gespannt auf sein Votum sein. Er musste sich nur etwas gedulden, wie alle anderen Erbgesessenen auch. Zuerst votierten die Oberalten, dann die Sechziger, gefolgt von den juristischen Graduierten und den übrigen Kollegienmitgliedern, zuletzt kamen die Erbgesessenen an die Reihe.[23]
Im Einzelnen ging die Abstimmung so vor sich: Das Präsidium und die Sechziger begannen mit der Erklärung der Senatsanträge, den Propositionen, und gaben dann ihre Stimme ab. Sie müssen, erklärte Bartels, über das, was bei der Prüfung der Anträge in ihrer Versammlung vorgekommen ist, vollständig in ihren votis referiren, damit die entscheiden sollende Bürgerschaft sich von der Zweckmäßigkeit der Vorberathung überzeuge.[24] Die Bürger waren dann eingeladen, sich die zweckmäßigen Argumente zu eigen zu machen und zuzustimmen. Praktisch funktionierte das oft, aber keineswegs immer. Als es im November 1814 um die Emanzipation der Juden ging – die Senatoren Abendroth und Bartels waren nachdrücklich dafür, es handelte sich immerhin um ein Signalprojekt der Aufklärung –, begannen im Konvent trotz minutiös geplanter Abstimmungstaktik sofort die Gegenreden der Opposition, und die Senatsvorlage war verloren.[25] Es konnte dann sehr strapaziös werden. Eine Bürgerschaftssitzung zwei Wochen zuvor hatte volle zwölf Stunden gedauert.[26] Bis 1835 änderte sich an diesem System nichts.[27]
Die Unzufriedenheit auf den hinteren Plätzen aber wuchs mit der Zeit. Seit etwa Ende der 20er-Jahre gab es immer mehr Fälle, in denen die Kirchspielskammern die so schön und überzeugend vorgetragenen Meinungen ihrer Leiter niederstimmten. Auch das hatte mit den Freiwilligen zu tun, zeigte sie aber in ganz anderem Licht, nicht als Einzelkämpfer auf verlorenem Posten, sondern als Vorkämpfer von Interessen. Es kam vor, dass größere Gruppen von ansonsten selten gesehenen Erbgesessenen auftauchten, die als Block votierten. Dann war der Ausgang plötzlich offen. Standen Gesetze zur Abstimmung, die die eigenen Interessen nicht nur am Rande berührten, gab es Neigung, sich den Bürgermantel überzuwerfen und mitzustimmen.
Besonders bei Rat- und Bürgerkonventen mit Zoll- oder Zunftvorlagen waren einige Extrastühle nötig. Es kamen zum Teil 100 oder 200 Teilnehmer mehr als üblich,[28] mit der Folge, dass solide Mehrheiten der Kollegien im Rat- und Bürgerkonvent kippten. Es war nicht das, was Bartels sich unter parlamentarischer Willensbildung vorstellte. Die bestand im Recht der erbgesessenen Bürger, durch ihr Votum die Deliberation zu vervollständigen, und die Ansichten aufzuhellen und zu berichtigen.[29] Er imaginierte das Parlament der Republik als geistigen Ort, an dem Aufklärung in Prozessform zu besichtigen war. Die Parteicliquen, ein Wort Abendroths,[30] sahen das nicht so. Sie ruinierten das schöne System. Ihnen ging es ums Geld, und sie waren nur allzu bereit, schon hinreichend aufgehellte und berichtigte Ansichten ihren Partikularinteressen zu opfern.
Für Senat und Kollegien war das ärgerlich. Sie hatten Zeit und Arbeit investiert und dann kamen halbinformierte und voreingenommene Erbgesessene, Erbgesessene mit klarem Auftrag und klarer Absicht, ohne Zweifel mobilisiert von ihren Interessenvertretern, und brachten die Vorlage zu Fall. Eigentlich durfte das nicht sein. Mobilisierung war unter allen Umständen untersagt. Bürgermeister Bartels erinnerte in gesperrtem Druck an das Verbot von Verabredungen darüber, wie man im Bürger-Convente votiren will.[31] Aber welches Gericht wollte einen Amtsmeister ins Gefängnis schicken, wenn er sich auf ein paar Worte mit seinem Kollegen traf? Oder einen Kaufmann? Das Kleinklein der Kommunalpolitik war ihm egal, aber an der Börse regte er sich lautstark über die neuesten Zollgesetze des Senats auf – ein Grab für die Wettbewerbsfähigkeit der Republik. Also auf in die Bürgerschaft. Scharfe Beobachter der parlamentarischen Szene der Republik wie Senator Abendroth hatten keinen Zweifel, dass für manche Sitzungen der Bürgerschaft, vorzüglich Sitzungen, in denen es ums Geld ging, unterschwellig Mobilisierungen stattfanden und dass die Erbgesessenen dazu der Hebel waren.
Je mehr Jahre ins Land gingen, desto fragwürdigere Blüten trieb diese Art von Parlamentarismus. Als es in den 1830ern um den Neubau der Börse ging, brachte die Opposition den senatorischen Plan zu Fall, indem sie hiezu eine Anzahl Freiwilliger geworben hatte.[32] Geworben! Deutlicher konnte man es nicht sagen. Abendroth wollte das unterbinden: Der Begriff unserer bisherigen Erbgesessenheit mus nothwendig modificirt, und was noch wichtiger ist von dem in jedem Kirchspiel präsidirenden Oberalten, auf das reglementmässige Erscheinen gehalten werden, jezt macht dies nicht viel aber bey einer wichtigen Sache und wenn wir Gefahr laufen daß eine Clicke ihre Partheysache zur Staatssache machen will … so mus mit großer Strenge darauf gehalten werden daß nur erscheint als wer constitutionsmäßig dazu berechtigt ist.[33] Abendroth, dem besonders die Cliquen der Zünftler ein Dorn im Auge waren, brachte die Sache auf den Punkt: Unserer Erbgesessenheit lag ursprünglich die Idee zum Grunde daß nur der mitsprechen soll der etwas zu verlihren hat, der Zweck wird aber jezt durchaus nicht mehr auf die bisherige Art zu erreichen seyn und ist es also durchaus erforderlich darin etwas zu ändern wenn man den Zweck will, man mag nun eine geistige Erbgesessenheit oder eine goldene einführen.[34] Mit anderen Worten, der Zensus für die Teilnahme an den Rat- und Bürgerkonventen musste erhöht werden, um Parteicliquen auszuschließen. Der konflikterprobte Senator versuchte es – mit Vorsicht. Er ventilierte öffentliche Ideen, machte aber schnell einen Rückzieher.
Auf eine gesetzliche Neuregelung mussten die Bürger bis 1832 warten.[35] Es war Bürgermeister Bartels, der darauf kam, und es spielten wohl die unruhigen Zeiten eine Rolle, die mittlerweile eingetreten waren. Die Bürger der Vorstädte verlangten Gleichberechtigung, es gab Demonstrationen auf den Straßen und an den Toren. Und dann das, für die materielle Definition des politischen Bürgerrechts, für die Erbgesessenheit, gab es keine tragfähigen Regeln. Sichtbar bedürfen wir, erklärte Dr. Bartels im Mai 1831 seinen Kollegen im Senat, … einer neuen Qualifikation für den zur Bürgerschaft berechtigten – Diese neue gesezliche Bestimmung dürfen wir … nicht vorbehalten … wir müssen sie machen. Sie ist Haupttheil der Veränderung, welche jetzt beabsichtigt wird, und die, wie mir scheint gar nicht gemacht werden kann und darf, wenn nicht das in unsrer Verfassung so wichtige Vorrechte ertheilende Recht der Erbgesessenheit, auf einem eben so soliden Grund wieder basirt werde, als wir ihn in dem ehemaligen Schoße fanden.[36] Die Frage war nur, wie?
Für Dr. Beneke, den Sekretär Ehrbarer Oberalten, bot sich nun Gelegenheit zum Versuch, die Bürgerschaft durch aristokratische Exklusivität zu stählen. Das Wesentliche jener grundgesetzlichen Bestimmung liegt aber doch ohne Zweifel darin, daß die Konvents Befähigung an ein gewißes, … verbürgendes Maaß des Grund-Eigenthums geknüpft und dadurch verhütet werden soll, daß nicht unter dem täuschenden Titel der Erbgeseßenheit sich Individuen in die Konvente eindrängen, welche jene Bürgschaft für ihre Gesinnung nicht gewähren. Die Erbgesessenheit sollte deshalb erhöht werden. Nennt unsre Zeit dieses Princip ein ‚aristocratisches‘, und verknüpft der Sprachgebrauch (des Augenblicks) damit einen tadelnden Nebenbegriff, so kann solches doch schon deshalb hier keinen Gegengrund abgeben, weil jenes Princip für uns auch zugleich ein konstituzionelles Grund Princip ist.[37] Mittlerweile nahmen die Resolutionen des Bürgerpräsidiums den Tonfall konservativer Kampfschriften an. Selbst den Begriff des Aristokratischen reklamierte Beneke wohlwollend-billigend für sich und seine Sicht der politischen Dinge. Auch er hatte seine Freude an Provokationen. Abendroth wusste wohl, warum er in ihm den aristokratischen Sekretär erkannte.[38]
Der Sekretär hatte im Übrigen vergessen, dass es in diesen unruhigen Zeiten problematisch war, der Opposition auch noch ein rotes Tuch hinzuhalten. Das war jedenfalls die Ansicht Senator Abendroths, der sich auf die Senatssitzung vorbereitet und eine Resolution entworfen hatte, die bei den konservativ-radikalisierten Oberalten und ihrem Sekretär für etwas mehr Bodenhaftung sorgen sollte. Auch wären, so wollte Abendroth dem ehrbaren, neuerdings auf abenteuerliche Abwege geratenen Kollegium ausrichten lassen, unsre Geseze nicht so bestimmt daß sie nicht wenigstens auch eine anderweitige Auslegung zuliessen Alles dies wäre in seinem ganzen Umfange nie beachtet, und schiene es auch nicht rathsam in dieser bewegten Zeit alles zu rectifiziren … und scheine es EERath deswegen der Zeit angemessen nur das herauszuheben, was Unordnung im Convente veranlassen könne nicht aber eine Radical Remedur vorzunehmen.[39] Das allerdings hatte Bartels auch gar nicht beabsichtigt.
Beneke hatte sich in der politischen Tendenz der Initiative des Bürgermeisters Bartels geirrt. Dem ging es nicht um konservative Revolution, sondern um gute aufgeklärte Ordnung. Die erforderte klare und unmissverständliche Regeln und die enthielt das Gesetz dann auch.
Der Bürger musste als Nachweis der Erbgesessenheit nunmehr den letzten Kaufvertrag für die Immobilie und einen Auszug aus den Hypothekenbüchern vorlegen. Klarer ging es nicht. War kein Kaufvertrag beizubringen, dann trat ein amtlicher Schätzer in Aktion.[40] Von einer Erhöhung des Zensus war nicht weiter die Rede. Die Mehrheit der Senatoren lehnte dieses Ansinnen unverzüglich und ohne größere Diskussion ab.[41] Sie sorgten auch für die Beruhigung der öffentlichen Meinung. Im Oktober erschien in den Litterarischen Miscellen unter der Rubrik Vaterstädtisches – die gelockerte Zensur für innenpolitische Angelegenheiten ließ so etwas neuerdings zu – ein Artikel über Unsere Erbgesessenheit. Er versicherte beste Absichten: Nicht eine Beschränkung dieser Befugniß, nur eine feste Norm für dieselbe bietet der vorliegende Rath- und Bürgerschluß.[42]
Der Beitrag war ganz unterhaltsam zu lesen, erlaubte er sich doch gewisse ironische Anzüglichkeiten gegenüber den guten Bürgern der Republik. Denen wurde bündig mitgeteilt, sie wüssten wohl die Vorzüge des Rechts, die Konvente zu besuchen, nicht recht zu schätzen, und wenn überhaupt, kämen sie auch noch aus niederen Beweggründen, nämlich wenn ihr specielles Privatinteresse ihnen gefährdet erscheint.[43] So sollte es nicht sein, darüber waren sich alle verantwortlich Denkenden hoffentlich einig. Aber die Bürger kümmerten sich nicht um die Theorie, sondern guckten in ihr Portemonnaie und entschieden nach persönlicher Kassenlage.
Die Erbgesessenen waren also eine höchst zweifelhafte Kategorie von Bürgern, historisch in jeder Hinsicht legitimiert, aber vorbildlich verhielten sie sich nicht. Und das machte sich nach und nach bemerkbar. Versammlungen der Bürgerschaft wurden zu Massenveranstaltungen. Schon in den 1830er-Jahren waren sie merklich größer geworden. Am 16. Juni 1842 kamen 848 Bürger, und danach näherten sich manche Versammlungen der 1.000er-Marke.[44] Das bedeutete: Die hausbesitzenden Erbgesessenen, relativ schwach noch 1814 im Vergleich mit den bürgerlichen Kollegien, dominierten die Konvente.
Noch eine zweite parlamentarische Revolution ereignete sich. Immer häufiger wählte die Bürgerschaft an den Kollegien vorbei spezifische Beratungskommissionen. Sie fühlte sich dadurch offensichtlich besser repräsentiert. Hierzu gab es hochgradig kontroverse Ansichten.
Bürgermeister Bartels war der Meinung, die Einsetzung beständiger Ausschüsse, also auf Lebenszeit gewählter bürgerlicher Kollegien, sei ein fundamentaler Grundsatz der Verfassung der Republik – seit 1528 schon, auch damals nicht ohne Widerspruch. Es gehörte … noch lange Zeit, beinahe hundert Jahre, dazu, ehe die Ueberzeugung, daß es der bürgerlichen Freiheit und einem geregelten Geschäftsgange am zuträglichsten sey, neben einem auf Lebens Zeit gewählten Rathe auch Bürger-Ausschüsse, die auf Lebens Zeit gewählt worden, zu haben, allgemein ward.[45] Das klang so weit ganz moderat, hätte er da nicht eine politische Spezies ins Spiel gebracht, die ansonsten eher im vormärzlichen Deutschland für Aufregung sorgte: den Demagogen. Der hatte es sich nämlich schon im alten Hamburg angelegen sein lassen, die gesetzmäßige Freiheit und ihre Hüter, die permanenten bürgerlichen Kollegien, zu attackieren und zurückzusetzen: Die Kollegien wurden oft durch andere Demagogen zurückgeschoben und wieder verdrängt, und es dauerte bis tief in das folgende Jahrhundert hin, ehe man sich an diese neue zweckmäßige Einrichtung ohne Unterbrechung gewöhnte.[46] Drohte eine ähnliche Gefahr jetzt schon wieder? Ja, und das hatte mit Senator Abendroth zu tun.
Der beklagte sich pausenlos über die umständliche Gesetzgebung. Damit beschäftigten sich Senat, Oberalte, Sechziger, Hundertachtziger, die Bürgerschaft aufgeteilt in ihre fünf Kirchspielskammern und dazu noch eine finale Mundierungskommission, für den Fall, dass die fünf Kammern in ihrer Weisheit zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt waren. Es kam wohl vor, dass zwei Kirchspiele pro affirmativa, zwei pro negativa, und das fünfte keines von beiden resolvirt hätte.[47] Mit anderen Worten, die Verhandlungen nahmen kein Ende, wer in diesem Fache gearbeitet hat, wird ganz in diese Klage einstimmen.[48] Abendroth konnte sich vieles effizienter und zweckmäßiger vorstellen und das sah dann folgendermaßen aus: Nachdem in dem Administrations-Senate durch eine Commission der Entwurf eines Gesetzesvorschlags ausgearbeitet und von dem Senat approbirt ist, so bringe man das Projekt an eine Commission des Raths und der Bürgerschaft; die Arbeit derselben muß sodann in den Collegien und der Bürgerschaft nicht en detail mehr vorgenommen, sondern angenommen oder verworfen werden, sonst geht es freilich mit dem Delibriren nicht zu Ende, und der eifrigste Arbeiter ermüdet.[49] Senator Abendroth selbst möglicherweise.
Wer wollte, konnte wohl wahrnehmen, dass dies eigentlich wie im französischen Kaiserreich funktionieren sollte. Auch dort beschäftigten sich Fachleute mit der Gesetzgebung, und im Corps législatif hieß es dann nur noch Ja oder Nein. Scheinparlamentarismus wird das heute gern genannt. Für eilige, aufgeklärte Reformer hatte er durchaus seine Attraktionen. Das Ergebnis dieses auf Zweck und Geschwindigkeit ausgelegten Verfahrens bestand ja bekanntermaßen in monumentalen Verbesserungen für die bürgerliche Gesellschaft. Überall gab es Kompetenz und Expertise. Das war modern, beschleunigte den ganzen Gesetzgebungsprozess und sorgte für sachgemäße Politik. Das neue System war eine folgerichtige Weiterentwicklung des Systems der Deputationen und Kommissionen, des politischen Markenzeichens der Republik. Es entwickelte aber entgegen den Erwartungen des Reformsenators eine deutlich oppositionelle Farbe. Das war etwas mehr als die bestellte administrative Effizienz.
Immer häufiger verlangten die Bürger geradezu Beratungskommissionen, über die sie faktisch an den bürgerlichen Kollegien vorbei mit dem Senat in Verhandlungen eintraten. Dabei kam es auf ihre Besetzung an. Vertreter aus dem Bürgerschaftspräsidium oder aus den Sechzigern nützten den Bürgern nichts, weil absehbar war, dass sie die Wünsche der Kirchspielskammern ignorieren würden.
Das war um 1820 nicht unmittelbar deutlich, aber ein Blick auf das Jahr 1847 zeigt, in welche Richtung sich das politische System der Republik bewegte. Damals kam es praktisch zu einem Misstrauensvotum der Bürgerschaft gegen ihre eigenen Kollegien. Der Senat hatte im Sommer ein Schulgesetz vorgelegt, die Oberalten und die Sechziger hatten dafür gestimmt, in der Bürgerschaft fiel es durch. Nach einigem Gezerre schlug der Rat Ende des Jahres eine gemischte Kommission vor: Neben Bürgern und Senatoren sollten auch ein Oberalter und zwei Sechziger gewählt werden. Die Bürgerschaft lehnte sehr selbstbewusst ab. Zu befürchten sei, daß die Deputirten beyder Collegien sämmtlich für die Beybehaltung jenes Entwurfs stimmen würden. Viele Stimmen erklärten sich daher gegen die Zuziehung von Deputirten E. Oberalten und des Collegii der Sechziger.[50] Die Bürger wählten praktisch die Kollegien ab. Es war eine Revolution der politischen Kultur der Republik und sie hatte sich über Jahre angebahnt. Senator Abendroth hatte sie 1814 vorbereitet und je länger desto mehr schoben mächtige Beratungskommissionen – mächtig, weil sie die Gesamtbürgerschaft repräsentierten – die traditionellen Kollegien beiseite, die das eben nicht taten.
Auch Ferdinand Beneke als Sekretär des Bürgerschaftspräsidiums sah sich mit diesen Machtansprüchen konfrontiert. Er hatte nicht damit gerechnet und dachte ernsthaft an Rücktritt. Die Mitglieder dieser neuen Kommissionen verstanden sich als Sprecher ihrer Wähler in den Kirchspielskammern, sie waren nicht leicht einzuschüchtern, und auch die juristische Gelehrsamkeit eines Oberaltensekretärs beeindruckte sie nicht. Sie verhielten sich anders als die Mitglieder der bürgerlichen Kollegien, oppositioneller und kompromissloser. Und eine dieser Kommissionen hatte einen Fehler begangen, hatte sich eine Beleidigung zu Schulden kommen lassen. Sie war 1821 eingesetzt worden, um in der ersten Runde des Zollstreits nach Lösungen zu suchen, und hatte Ferdinand Beneke als Protokollanten angefragt. Sie wollte ihn – wie er es hochdramatisch nannte – zu ihrem willenlosen Werkzeug machen.
Er zog alle Register, um das zu verhindern. Wenn ich mir die Möglichkeit denke, daß auf dem Wege dieser neumodischen Kommissionen sich in Kürze die Ultraliberalen … bey allen wichtigen Vorfällen der Funkzionen bemächtigen könnten, welche unsere Verfaßung den permanenten bürgerlichen Kollegien attribuirt hat, – und ich solchen ephemeren Gewalten als willenloses Werkzeug, dennoch gewißenhaft, zu dienen gezwungen werden könnte, – … so würde ich mich bey Zeiten nach einem andern Wirkungs Kreise umsehen, um ein solches, alsdann einer wahren Degradirung ausgesetztes, Amt niederlegen zu können.[51] Dr. Beneke brauchte dann doch nicht Protokoll zu führen. Aber die Episode zeigte doch dreierlei: 1. Die Bürger hatten ein Instrument entdeckt, um sich durchzusetzen. 2. Der Oberaltensekretär war gegen diese Kommissionen und ihren selbstbewussten und konfrontativen Stil der Politik. 3. Dahinter steckten die wirtschaftsliberalen Kaufleute, die mit ihren Forderungen nach Zollsenkungen das soziale Gefüge der Republik bedrohten und die für deutsche Phantasien wenig Sinn hatten. Keine schönen Aussichten für Dr. Beneke.
Der Senat stellte sich auf die neue Lage ein und machte mit den Kommissionen Politik. Besonders virtuos konnte das offensichtlich Dr. Abendroth. Wenn sich über eine bestehende Kommission nichts bewegen ließ, dann war es vielleicht möglich, sie nach Hause zu schicken und eine andere zu wählen. Das sah dann so aus: Abendroth an Bürgermeister Bartels immer noch in der Zollsache, nur ein paar Drehungen weiter: Ich würde auf Montag um 10 Uhr die 60ger und um 11 Uhr die Bürgerschaft convociren aber blos um eine andre Commission zu wählen und weiter gar nichts Dies mus die Bürgerschaft und darf es nicht abschlagen dann mus diese Commission so fort zusammentreten, und so oft zusammenkommen daß noch in der folgenden Woche die Relation zu Rath kommen kann so daß spätestens am 28. Nov. eine dritte Bürgerschaft seyn kann.[52] Abendroth hatte dann noch einen besonderen Tipp für Bartels: Wen Du nun zur Commission nimmst ist Dir überlassen, nur müssen einige Leute dazu genommen werden die einen nachgebenden Sinn haben und bei der Bürgerschaft beliebt sind.[53] Nach dem Ergebnis zu urteilen, geschah das auch. Es dauerte nur sehr viel länger, als Abendroth es sich vorgestellt hatte. Immerhin gelang es, die beyderseitigen Ultra’s (Sillem & Haller)[54] aus der Kommission hinauszumanövrieren – wahrscheinlich Martin Garlieb Sillem, Kaufmann bei Schuback und Söhne, seit 1814 Senator, und Martin Joseph Haller, Kaufmann, Bankier und Mitglied der ersten Kommission.[55] Die Bürger setzten 1823 aber doch eine erste Senkung der Zölle durch.
Es könnte also wohl sein, dass sich Bürgermeister Bartels irrte oder irren wollte, wenn er behauptete, glücklicherweise hätten die bürgerlichen Kollegien die Zeit der Anfechtung schadlos überstanden. Richtig daran war, dass sie weiter brav verhandelten, als wäre nichts geschehen. Richtig war aber auch, dass Ehrbare Bürgerschaft sie ziemlich unzeremoniös zur Seite schob, wenn es ernst wurde. Oberaltensekretär Beneke jedenfalls war alarmiert über den Verfall der politischen Sitten: Nichts Unglücklicheres für unsern Staat, als jene modernen … aus Ehrbarer Bürgerschaft erwählten Commissionen! Der allezeit vermittelnde, heilsame, und für unsre Verfaßung so wohlberechnete Einfluß der bürgerlichen Kollegien geht dabey ganz verloren, – die lebhaftesten und oft nur die leidenschaftlichsten Redner (denn Ehrbare Bürgerschaft wählt solche gewiß vorzugsweise mit) treten mit ihren, nur das Specielle ihres Auftrages vor Augen habenden, also einseitigen Entscheidungen an die Stelle der alles vielseitig erwägenden, erfahrenen, und das Ganze mehr übersehenden Kollegien, und diese gelten nachher bey E.B. nur als einzelne Votanten, die nicht mehr Sachkunde haben, als jeder, der in den Konventen die Sache zum erstenmale hört. Die Zollsache lehrt uns die Früchte näher kennen.[56] Lebhafte und leidenschaftliche Redner, die hatten ihm – und Bartels – gerade noch gefehlt, aber die Bürgerschaft wählte sie.
Die Ausbootung der bürgerlichen Kollegien wiederholte sich bei der Beratung der Gesetze über die Zünfte und über den Hausierhandel von 1832, Schooßkinder der Liberalen, meinte Beneke, seit Jahren schon entworfen, verbessert, vervollständigt, immer von Neuem wieder verhandelt in Commissionen, Deputazionen, außer in den ordentlichen Kollegien, während dem immer dringender verlangt von allgemeinen VolksPartheyen.[57] Dabei waren die bürgerlichen Kollegien doch gerade für diese Verhandlung da. Die VolksPartheyen sahen das offensichtlich anders. Sie fühlten sich dort nicht mehr repräsentiert und nicht mehr ernst genommen. Das war allerdings kein Grund zum Verzweifeln. Sie kreierten einfach einen neuen politischen Prozess mit neuen Kommissionen. Sollten doch die alten Kollegien weiter vor sich hin wurschteln. Am Ende stand das Jahr 1847, als die Bürger die Vertreter der Kollegien nicht einmal mehr in diesen Kommissionen dulden wollten. Sie wussten ja aus langer Erfahrung, dass die nur blockierten.
Die Reaktion der alten Aufklärer war durchaus zwiespältig. Der neue politische Stil führte zu wilden Auftritten in der Bürgerschaft. Die Frage war, wie der Senat sich in einer solchen Situation verhalten würde. In Bremen hatte der Rat 1832 nach Unruhen im Parlament eine Untersuchung in die Wege geleitet. Dem Hamburger Bürgermeister Bartels ging das entschieden zu weit und in diesem Sinne schrieb er auch an Johann Smidt. Im Bürger Convent mus völlige Stimmfreiheit aufrecht erhalten werden, und keiner kann für das was er dort sagt, von der Regierung zur Verantwortung gezogen werden. Führt der Stimmende sich ungebührlich auf, … so ist es Sache des directoris dagegen Maasregeln zu treffen, und selbst im Nothfall bei den Gerichten es zur Sprache zu bringen. Sagt der Stimmende Injurien gegen einzelne Individuen, … so ist es Sache dieser Individuen ihn deshalb gerichtlich zu belangen. Aber nun und nimmer sollte meiner Ansicht nach der Senat, selbst wenn er des Hochverraths beschuldigt ist, und ein rumor publicus ihm davon die Kunde bringt, eine Untersuchung deshalb verfügen. Er legt dadurch der Stimmfreiheit Feßeln an.[58]
Bürgermeister Dr. Bartels war kein Freund aus dem Ruder laufender Bürgerkonvente und konnte sich sehr aufregen über Stimmungsmacherei durch wildes Rufen von Ja oder nein.[59] Aber wichtiger war für ihn: völlige Stimmfreiheit im Parlament. Ein gewisser Konservatismus, für den seine Magnifizenz langsam lokale Berühmtheit erlangte, schien durchaus geeignet, die Rechte der Hamburger Bürgerschaft zu schützen.
Die Abkürzungen StAHH, StAB und StACux beziehen sich auf Bestände der Stadt- und Staatsarchive von Hamburg, Bremen und Cuxhaven; die Fußnoten auf die Literaturliste.
[1] Abendroth: Wünsche, S. 23f.
[2] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 4.8.1818.
[3] Zum Thema ‚Haus‘ vgl. Blickle: Europa, S. 20–38.
[4] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 13, Politischer Jahresrückblick 1817.
[5] StAHH, Senat Cl VII Lit Hf No 1 Vol 4 Fasc 1 Dok 7, Memorandum Amsincks, April 1813, S. 57.
[6] Einer von ihnen war in Benekes Haus eingebrochen. Beneke: Tagebücher, 21.5.1812.
[7] Abendroth: Wünsche, S. 22.
[8] Heine: Sämtliche Schriften, Bd. 7, S. 29f.
[9] Seelig: Entwicklung, S. 114.
[10] Bartels: Abhandlungen, S. 143.
[11] Neddermeyer: Statistik, S. 576.
[12] Bolland: Bürgerschaft, S. 20.
[13] In Berlin gab es 1809 bei der ersten Kommunalwahl 12.862 Wahlberechtigte, das waren weniger als 10% der Bevölkerung, der Zensus betrug 200 Taler, Bisky: Berlin, S. 197-199.
[14] Voigt: Protokolle, S. VIIIf.
[15] Kopitzsch: Grundzüge, S. 152f.
[16] Bartels: Abhandlungen, S. 143.
[17] Beneke: Tagebücher, 18.4.1803.
[18] Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 297.
[19] Über diesen Vorfall berichtete das Magazin Hamburg und Altona, 2. Jahrgang, 2. Bd., 1803, S. 370–372.
[20] Hamburg und Altona, 2. Jahrgang, 2. Bd., 1803, S. 372.
[21] Abendroth: Wünsche, S. 23.
[22] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 13, Politischer Jahresrückblick 1822, S. 28.
[23] Bartels: Abhandlungen, S. 131.
[24] Bartels: Abhandlungen, S. 374.
[25] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 18 Vol 7a Fasc 1b Dok 6, Resolution des Bürgerschaftspräsidiums, 2.11.1814.
[26] Wurm: Abendroth, Text bei Stubbe da Luz/Wurm: ‚Hamburg‘, Bd. 1, S. 341
[27] Bartels: Abhandlungen, S. 377.
[28] In den Konvent vom 20.10.1814 kamen 198 Bürger, in den Zollkonvent am 23.7.1829 kamen 398. Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 42 und 106.
[29] Bartels: Abhandlungen, S. 131.
[30] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 4.8.1818.
[31] Bartels: Abhandlungen, S. 328.
[32] So die Formulierung von Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 496. Zu allem Überfluss war es diesen angeworbenen Freiwilligen auch noch gelungen, die Senatsvorlage durch eine Mehrheit der Kammern, also der Kirchspiele, zu kippen, obwohl diese Vorlage unter den Teilnehmern des Konvents gezählt nach Köpfen eine Mehrheit von 41 Stimmen hatte.
[33] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 4.8.1818.
[34] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 17.7.1818.
[35] Bartels: Abhandlungen, S. 373.
[36] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2 Anlage zu Dok 23a, Memorandum Bartels‘, 4.5.1831.
[37] StAHH, Senat Cl IV Lit Bc No 3 Vol 4, von Beneke verfasste Resolution der Oberalten, 3.2.1832.
[38] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 3 Dok 22, Abendroth an Hartung, 25.10.1832.
[39] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 3 Vol 6 Dok 16, Resolutionsentwurf Abendroths für den Senat, o.D.
[40] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 12, S. 119f. Das führte allerdings 1836 zu Überlegungen im Bürgerschaftspräsidium, die zeitraubende Legitimation bei Konventen abzukürzen. StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 13, Politischer Jahresrückblick 1836, S. 39. Besser nicht, meinte der Senat, das könne missgedeutet werden.
[41] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 3 Vol 4, Senatsresolution, 4.7.1832.
[42] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 3 Vol 4, Artikel aus den Litterarischen Miscellen, 20.10.1832.
[43] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 3 Vol 4, Artikel aus den Litterarischen Miscellen, 20.10.1832.
[44] Seelig: Entwicklung, S. 114.
[45] Bartels: Abhandlungen, S. 109.
[46] Bartels: Abhandlungen, S. 109. Das folgende Jahrhundert war das 18. Jahrhundert.
[47] Bartels: Abdruck, S. 87, Reglement der Rat- und Bürgerkonvente, Tit. VI, Art. 3.
[48] Abendroth: Wünsche, S. 30.
[49] Abendroth: Wünsche, S. 30.
[50] StAHH, Senat Cl VII Lit He Vol 5 No 1 Fasc 3 Dok 67, Resolution der Oberalten, 29.12.1847.
[51] StAHH, Senat Cl VII Lit Ea Pars 2 No 10 Vol 1a Fasc 11 Dok 9, Beneke an Sienen, 13.6.1821.
[52] StAHH, Senat Cl VII Lit Ea Pars 2 No 10 Vol 1a Fasc 14, Abendroth an Bartels, 15.11.1822.
[53] StAHH, Senat Cl VII Lit Ea Pars 2 No 10 Vol 1a Fasc 14, Abendroth an Bartels, 15.11.1822.
[54] StAHH, Friedrich Perthes I Mappe 14a, Beneke an Perthes, 6.1.1823.
[55] Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 121.
[56] StAHH, Senat Cl VII Lit Ea Pars 2 No 10 Vol 1a Fasc 19 Dok 20, Ferdinand Beneke: Bemerkungen über die gegenwärtige Lage der Zollverhandlungen, 15.6.1823.
[57] Beneke: Tagebücher, 28.6.1832.
[58] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 6.3.1832.
[59] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 10.3.1832..


