Über: Die Aufklärung in Hamburg
Johann Heinrich Bartels, Amandus Augustus Abendroth, Ferdinand Beneke und die Verbesserung einer deutschen Republik 1790–1835
von Rüdiger Fechner
Was war Aufklärung?
Professor Kant in Königsberg definierte Aufklärung als Ausgang des Menschen aus selbstverschuldeter Unmündigkeit. Diese Bestimmung wurde auch in Hamburg verstanden. In der praktisch veranlagten Republik erhielt sie jedoch eine besondere Farbe. Aufklärung bedeutete hier vor allem: greifbare Verbesserung und materieller Fortschritt für die Menschen. Das hatte Folgen: Aufklärung nahm den Charakter einer politischen Partei an. Verbesserung musste organisiert, die Hamburger Republik samt Senat, Bürgerschaft und bürgerlichen Kollegien in Bewegung gesetzt werden. Die Bürgermeister Amandus Augustus Abendroth (1767 – 1842), Johann Heinrich Bartels (1761 – 1850) und der zeitweise sehr einflussreiche Bürgerschaftspolitiker Ferdinand Beneke (1774 – 1848) entwarfen eine innovative Sozialpolitik, richteten bessere Schulen ein und gründeten die Hamburger Sparkasse. Es ging auch um mehr Rechtssicherheit für Mittelstand und kleine Leute – nicht aber um mehr Demokratie. So funktionierte die elitäre und exklusive Republik der Kaufleute und Rechtsanwälte. Am Ende zerbrach der aufgeklärte Konsens des praktischen Fortschritts. Konservative sorgten sich um den sozialen Frieden, Nationalisten und Freunde der offenbarten Religion warfen die Vernunft selbst über Bord.
An dieser Stelle entsteht nach und nach ein Glossar.
Bürgerliche Kollegien
Die bürgerlichen Kollegien fungierten bis 1860 als Ausschüsse der Hamburger Bürgerschaft. Sie bestanden aus 180 Personen. Der Senat legte ihnen seine Gesetzentwürfe vor, dann kommentierten, modifizierten oder blockierten die Kollegien. Erst nach diesen Beratungsrunden erfolgte die Abstimmung in der Gesamtbürgerschaft. Die bürgerlichen Kollegien waren hierarchisch gestaffelt: Die 15 Oberalten bildeten das Präsidium; sie waren Teil des Kollegiums der Sechziger (60 Personen), welches wiederum Teil des Kollegiums der Hundertachtziger (180 Personen) war. Gesetze gelangen zuerst an die Oberalten, dann an die Sechziger. Die Hundertachtziger wurden nur noch selten für Probeabstimmungen oder zur Verlesung komplexer Gesetzestexte einberufen. Die Schwachstelle der bürgerlichen Kollegien bestand im Vormärz in ihrer fehlenden Legitimation gegenüber der Gesamtbürgerschaft. Die Kollegien ergänzten sich durch Selbstwahl von oben nach unten, durch Kooptation. Die Oberalten wählten sich selbst und die Sechziger, die Sechziger die Hundertachtziger. Die Bürgerschaft hatte dabei keine Stimme. Die bürgerlichen Kollegien wurden also gewählt, konnten aber nicht für sich in Anspruch nehmen, repräsentativ zu sein, weil sie sich selbst wählten. Zudem war es unmöglich, Mitglieder der bürgerlichen Kollegien abzuwählen, auch wenn ihre Meinung sichtbar von den Mehrheiten in der Bürgerschaft abwich, da sie ihr Amt auf Lebenszeit innehatten. Dieses Legitimationsdefizit führte dazu, dass bei strittigen Fragen wie der Zoll- oder der Zunftgesetzgebung ad-hoc-Beratungskommissionen eingesetzt wurden, die die bürgerlichen Kollegien mehr und mehr zur Seite drängten.
Kirchspielskammern, Kirchspiele, Kurien
Wenn die Hamburger Bürgerschaft sich im Rathaus versammelte, hörten sich die Mitglieder ein paar feierliche Reden an, dann traten sie in die Kirchspiele, so die Ausdrucksweise der Zeit. Dort wurde beraten und abgestimmt. Die Kirchspiele stellten parlamentarische Kammern dar, jede von ihnen hatte einen eigenen Versammlungssaal. Beschlüsse der Gesamtbürgerschaft waren verboten, nur in den Kammern durfte abgestimmt werden. Es gab fünf: Petri, Jakobi, Nikolai, Katharinen und Michaelis. Ihren Ursprung hatten sie in der kirchlichen Ordnung, in ihrer politischen Funktion hatten sie keine religiöse Bedeutung mehr. In den 20-er Jahren des 19. Jahrhunderts nahmen zwischen 200 und 250 Personen an den Bürgerschaften teil – um die 50 Teilnehmer pro Kirchspiel also. Anwesenheitspflicht bestand für die gewählten Mitglieder der bürgerlichen Kollegien jeder Kirchspielskammer. Das waren 36 Personen. Hinzu kamen Notabeln und Erbgesessene, die durch Amt oder Grundbesitz persönlich zum Besuch berechtigt waren. Bei Abstimmungen war das Votum der Kammer entscheidend, nicht das Votum des einzelnen Bürgers. Die Entscheidung lautete dann z.B. 3 : 2 für eine Vorlage. Wenn Zeitgenossen im Kontext der Bürgerschaft von Kirchspielen sprachen, meinten sie parlamentarische Kammern, eben Kirchspielskammern. Verbreitet war auch der Begriff Kurie, der ebenfalls die Bedeutung von Kirchspiel oder Kirchspielskammer hatte. Man sagte also, die Bürgerschaft besteht aus fünf Kurien, und meinte, sie besteht aus fünf Kammern. Das Votum der Kammer war dann die Kurialstimme im Gegensatz zur Virilstimme des einzelnen Kammermitglieds.
Oberalte
Das Collegium Ehrbarer Oberalten fungierte nach der Verfassung von 1710/12 als Präsidium der Bürgerschaft. Es bestand aus 15 Personen, jede der fünf Kirchspielskammern stellte drei Vertreter. Alle Gesetzesvorlagen des Senats gingen zuerst zur Beratung und Abstimmung an die Oberalten. Sie verfügten also über erhebliche Möglichkeiten zur politischen Mitgestaltung. In den Kirchspielskammern der Bürgerschaft präsentierten sie die ausgehandelten Vorlagen und gaben die ersten Stimmen ab. Die Oberalten wählten sich selbst – auf Lebenszeit. Bis zum Tod eines Erwählten waren weitere Wahlen nicht nötig. Erst nach einem Todesfall unter den Oberalten musste wieder ein Nachfolger bestimmt werden – aus derselben Kirchspielskammer, der auch der Verblichene angehört hatte. Diese Vorschrift führte zu einer außerordentlichen Verengung des Wähler- und Kandidatenkreises. War ein Oberalter z.B. der Nikolaikammer gestorben, stellten die Sechziger derselben Kammer automatisch das Kandidatenreservoir für die Nachfolge dar. Das waren neun Personen – jede der fünf Kirchspielskammer bestand aus 12 Sechzigern abzüglich der drei Oberalten. Die Oberalten wählten von diesen neunen fast immer den Ältesten, das Ergebnis war ein ausgeprägter Konservatismus in der Leitung der Bürgerschaft. Daran hatte aber auch ihr langjähriger Sekretär Ferdinand Beneke erheblichen Anteil. Mit der Verfassung von 1860 verloren die Oberalten ihre politische Funktion.
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