56. Die Bürgerschaft – zu wenig Elite, zu viel Kleinhandel und Handwerk
... und doch: Vereint für Freiheit, Glück und Wohlstand
Verantwortungsbewusste Aufklärer forderten Parlamente aus zwei Kammern. Sie dachten an eine Nacht in der revolutionären Nationalversammlung in Paris, die mit viel Begeisterung, aber wenig Verstand das Fundament der französischen Monarchie beseitigt hatte. Das Erbe wirkt bis heute: Ober- und Unterhaus, Bundestag und Bundesrat, Senat und Repräsentantenhaus. Hamburgs Bürgerschaft bestand gleich aus fünf Kammern. Jede von ihnen repräsentierte einen Bezirk der Stadt, also eins der alten Kirchspiele. Deshalb hießen die Kammern auch Petri, Jacobi, Nikolai, Katharinen und Michaelis.
Dies ist Teil 56 der Aufklärung in Hamburg: Johann Heinrich Bartels, Amandus Augustus Abendroth, Ferdinand Beneke und die Verbesserung einer deutschen Republik 1790–1835. Die Einleitung beschreibt, worum es geht, und ein Überblick über die bisher veröffentlichten Kapitel findet sich hier.
Johann Heinrich Bartels stellte hohe Ansprüche an ein Parlament. Es ging darum, vereinigtes Wirken der Nation um Freiheit Glük und Wohlstand des Staates zu befördern; das Parlament sollte der Ort sein, wo jede neue Einrichtung im Staate freimüthig untersucht, und jedem Druk muthvoll entgegen gearbeitet werden darf.[1] Manche Versammlungen fielen dabei durch, das sizilianische Parlament zum Beispiel, das immer nur tat, was die Regierung wollte. Eine soziologische Analyse hatte er auch an der Hand. Der Adel war schuld. Beherrschte der die Parlamente, war mit Fortschritt nicht zu rechnen.
Bei Abendroth klang alles funktionaler, geschäftlicher, moderner. Er befasste sich mit dem Hohen Haus von Ritzebüttel. Auch an der Elbmündung wollte der Bürger mitsprechen. Ritzebüttel hatte ein kleines Parlament. Es bestand aus zwei Schultheißen und acht Adjunkten. Sollte ein Schultheiß bestimmt werden, schlug Gouverneur Abendroth drei Kandidaten vor. Der Senat wählte einen von ihnen. Die Schultheißen schlugen die Adjunkten vor, Abendroth wählte. Die Mitglieder der kleinen Versammlung – sie sind als Vertreter der Einwohner anzusehen[2] – tagten im Ritzebüttler Schloss, setzten unter der Führung des Amtmanns die Steuern fest und kümmerten sich überhaupt um das Wohlergehen des Landes.[3] Die Ritzebüttler scheinen für ein paar Jahre eine Art Eliterepublik für Fortschritt und Verbesserung erlebt zu haben.
Über den Deutschen Bund, der überall, vorzugsweise in den parlamentarischen Versammlungen, nur Verrat witterte, setzte Abendroth sich dabei souverän hinweg und wischte dabei gleich noch die alldeutsche Demagogen-Panik vom Tisch. Ich habe die Adjuncten, so der Gouverneur, nicht als dämagogische Umtreiber angesehen, um mich der jetzigen Sprache zu bedienen, sondern als Leute die das Land am besten kennen, und ihres Interesses wegen, das Beste desselben wollen; ich habe sie oft zusammenberufen und in ihrer Versammlung praesidirt; aber es, so viel wie der Anstand es zulies, zu verhindern gesucht, daß sie oft allein zusammen gekommen sind; ich habe beständig selbst in der Versammlung das Protocoll geführt und die Berathschlagungen geleitet und alles in Vorschlag gebracht; und so ward auch diese Branche … viel wichtiger als vorher; ich habe den glüklichen Erfolg davon gesehen daß
1) man fast immer meinen Vorschlag annahm
2) daß ich also Herr der Deliberation blieb und
3) daß die Leute mehr Interesse für die Sache hatten, mehr Theil daran nahmen, und daß so alles viel besser gelang.[4]
Das war der Punkt. Parlamentarismus war etwas Praktisches, Parlamentarismus half beim guten Regieren. Die vernünftige Administration von oben[5] konnte nicht alles wissen. Also ließ sie sich beraten, und da die Leute nicht nur Wissen und Erfahrung, sondern als Eigentümer auch Interesse an ihrem Land und ihrem eigenen Wohlergehen hatten, legte die Administration Abendroth auch die Entscheidung über den Haushalt in die Hände der Bürger.
Dafür mussten aber die richtigen Repräsentanten im Miniparlament sitzen, und das war sogar in Ritzebüttel problematisch. Dort führten die Bauern das große Wort. Der Fleken ist immer in Opposition mit Groden gewesen, schrieb Abendroth 1828 dem Amtmann Hartung nach Ritzebüttel und meinte, die Stadt habe immer in Opposition zu den Bauern gestanden. Deshalb hatte man die Idee … einen Bürgermeister und zwey Rathmänner unter dem Amtmann stehend, zu erwählen … wenigstens wollte man einen Schultheissen für den Fleken haben, der kein Landmann seyn sollte um das BürgerInteresse gegen den Eingriff der Bauern zu bewahren. Daß in Groden irgend ein Landmann eine Stelle haben muß, ist einleuchtend wegen dem Deichwesen, allein dies ist auch gewiß, daß weder Ritzebüttel noch Cuxhaven hinlänglich vertreten werden.[6] Die verschiedenen Komponenten des Besitzes mussten also herangezogen werden, um eine intelligente und aktive Vertretung der Interessen des Landes zu garantieren, ob in Ritzebüttel oder anderswo. Es war die einfache Praxis des guten Regierens, die das erforderte, und das genaue Gegenteil der ideologisch verbohrten Restauration, die sich nach 1814 über das Land legte.
Die Zusammensetzung des Parlaments spielte also eine wichtige Rolle. Die Hamburger Politik hatte sich damit immer wieder einmal beschäftigt, aber nie sonderlich kontrovers. Es ging eher darum, etwas Selbstverständliches in Erinnerung zu rufen, um anschließend wieder zur Tagesordnung überzugehen. An der Mitstimmung in öffentlichen Berathschlagungen kann jeder Bürger, der Besitz im Staate hat, Theil nehmen, da hingegen die Menge, denen das allgemeine Wohl gleichgültig sein könnte, mit Recht ausgeschlossen ist.[7] So klang das bei Johann Albert Reimarus, 1790 hatte er es in einer feierlichen Versammlung der Patriotischen Gesellschaft vorgetragen.
Diese Ansicht war Gemeingut der Bürger, und es scheint, dass auch die arbeitenden Klassen, die kleinen Leute, wenn sie sich denn mit dem Problem überhaupt beschäftigten, die natürliche Achtung vor den Besseren, Klügeren und Reicheren noch nicht abgelegt hatten. Niemand stellte ernsthaft den Besitz als Vorbedingung des aktiven Bürgerrechts in Frage. In der Patriotischen Gesellschaft und auch im Senat war eher das Gegenteil zu hören. Bürgermeister Wilhelm Amsinck zum Beispiel regte sich über die Majorität einer fast nur kaufmännischen und sogar großen Theils aus Detaillisten und Handwerkern bestehenden Bürgerschaft auf. Er fand diese Mehrheit der kleinen, zumindest der kleineren Leute ungesund.[8] Zu wenig Elite, zu viel Kleinhandel und Handwerk. Nach dem Ende des napoleonischen Kaiserreichs suchten manche Herren im Rat, unter ihnen die Senatoren Abendroth und Amsinck, nach strengeren Maßstäben der Meritokratie.
Die zur Abstimmung versammelten Bürger waren eine bunte Gesellschaft, in der neben feiner Bildung, Einfachheit und Derbheit, neben vieler Erfahrung und vielem Wissen, beschränktere Ansichten und wenigere Kenntnisse, neben Scharfblick, Klugheit und Umsicht, Geradheit und kerngesunder Menschenverstand zu Hause sind.[9] Das ließ Bürgermeister Bartels drucken. Es konnte wohl passieren, dass ein paar plattdeutsche Weisheiten den versierten Juristen in Verlegenheit brachten. Bartels fand das nicht weiter bedenklich. Der erfolgreiche Tischler oder Zuckerfabrikant, der ein mittleres handwerkliches Unternehmen leitete, sollte seinen Spaß in der Debatte haben, auch wenn die universitäre Intelligenz die Nase rümpfte. Ich bitte Ihnen,[10] sagte ein unschuldiger Krämer, Ferdinand Beneke hatte es gehört und sich über die schräge Grammatik mokiert. Aber vielleicht konnte ein Krämer – der Detaillist in Amsincks Diktion – die Auswirkungen der Verbrauchssteuern besser beurteilen als ein Rechtsanwalt, der nicht wusste, wie teuer ein Liter Milch war.
Senator Bartels zog daraus politische Konsequenzen. Auf die Verminderung der Zahl der Mitregenten kommt es bei uns nicht an; so verteidigte er das aus seiner Sicht breite Partizipationsangebot des Gemeinwesens, vielmehr erheischt es der Geist der Verfassung, daß alle die zum Mitregieren fähig sind, sie mögen reich oder weniger reich seyn, in sofern sie unter die verfassungsmäßige Cathegorie gebracht werden können, durch welche nur der in Schulden vertiefte, oder der rohe ungebildete Haufe, dem die Erhaltung innerer Ruhe und Ordnung nicht am Herzen liegt, entfernt werden soll, nicht ausgeschlossen werden.[11] Bartels sah vieles skeptisch, kam manchmal auch vorschnell bei Umsturz und Revolution an. Das sollte sich ungünstig auf seinen Ruf als Reformer auswirken. Aber dann eben: Auf die Verminderung der Zahl der Mitregenten kommt es bei uns nicht an.
Den Aufklärern von der strengen Observanz kam es aber schon darauf an. Die Situation war merkwürdig. Der Fortschritt hatte etwas politisch Exklusives an sich. Und er hatte in manchen Fällen auch eine kaiserlich-französische Farbe. Die war deutlich wahrzunehmen, als in Hamburg im Frühling 1813 die Deutschheit auf den Straßen mit Pauken und Trompeten Triumphe feierte. Während die Bürger die Fahnen der Befreiung schwenkten, erläuterte Bürgermeister Amsinck seinen Kollegen im Senat die Zukunft der Republik und kam zu Ergebnissen, die wohl vor der nationalen Öffentlichkeit besser nicht ausgebreitet wurden. Sie handelten von den Vorzügen der französischen Repräsentation. Unstreitig ist keine Volksrepresentation richtiger, als die französische, worin jeder active Bürger in den Cantons-Versammlungen und jedes Mitglied der in den Cantons erwählten Wahlversammlung seine Stimme für Personen, welche einen Einfluß in die Regierung und Verwaltung haben sollen, giebt; und würde auch hier – also in Hamburg – leicht eine Modalität auszufinden seyn, wodurch vertrauengenießende Volksrepresentanten für die große Bürgerschaft in bestimmter Zahl, und für eigene Ausschüsse in beschränktern Gegenständen aus den bessern Bürgern, mit Nutzen ausgewählt werden könnten.[12]
Amsinck hatte Verbündete. Im Senat und in der Öffentlichkeit sprach Kollege Abendroth 1814 von Verbesserung in der Repräsentation[13] und zielte damit auf Vernunft, Professionalität und den gesicherten Vorrang von Geld und Intelligenz. Konkret schlug er ein wirkliches Repräsentativsystem für die Republik vor: Man könnte auch die Repräsentanten alle fünf Jahre wählen lassen,[14] meinte er. Aber er zog die Idee im nächsten Satz zurück, wahrscheinlich, weil sie keine Chance hatte.
Faktisch nämlich erfüllte die Bürgerschaft die Ansprüche von Repräsentation in keiner Weise. Viele ihrer Mitglieder wurden nicht gewählt, sondern durften direkt und in eigner Person in einer der fünf Bürgerschaftskammern erscheinen, wenn sie über hinreichend Vermögen verfügten, konkret, wenn sie in der Stadt ein Haus besaßen. Sie waren dann, wie es im Hamburger Verfassungslatein hieß, erbgesessen. Kollege Bartels meinte denn auch sehr korrekt, so etwas wie Repräsentation gebe es in der Republik überhaupt nicht: Man hält unsre erbgesessene Bürgerschaft für ein Repräsentanten-Collegium. Das aber ist ein Irrthum.[15]
Adressat dieser Klarstellung war Abendroth. Senator Bartels litt deshalb nicht an schlaflosen Nächten, denn die Hamburger Stimmbürger hatten ja etwas viel Besseres, eine unmittelbare Stimme und direkte Teilhabe an der Gesetzgebung. Es handelte sich bei ihnen um Mittheilhaber der höchsten Gewalt, um Mitregenten also.[16] Seine Definition war nicht ganz von der Hand zu weisen. Die Verfassung erklärte Senat und Bürger zu gleichberechtigten Trägern der Souveränität. Schon die zaghafte Idee einer Veränderung brachte den Verfassungsspezialisten Bartels auf die Frage, wie man wohl darauf verfallen könne, die Bürgerschaft aus Repräsentanten, die alle fünf Jahre gewählt werden, zu componiren. Man erklärt es freilich für unzweckmäßig, doch immer ohne daran zu denken, daß so etwas mit den Rechten unsrer erbgesessenen Bürgerschaft ganz unverträglich ist, und der Verfassung eine ganz andere Gestalt geben würde.[17]
Man verfiel und kam darauf. Aber wer eigentlich? Also – Kollege Abendroth, vor einiger Zeit schon. Bartels zitierte aus seinen Wünschen. Zwei Mitglieder des Senats tauschten ganz öffentlich und mit einer gewissen Schärfe kontroverse Meinungen zu einem nicht ganz unwichtigen Thema aus. Das kam nicht jeden Tag vor. Dann wurde Dr. Bartels auch noch aggressiv und sprach vom vorlauten theoretischen Repräsentativ-Schwindel.[18] Das bezog sich jetzt nicht mehr auf Abendroth. Die aktiven Bürger der Republik würden ihr direktes Mitentscheidungsrecht, ihren Anteil an der Souveränität aufgeben. Wofür? Für eine parlamentarische Schwatzbude. Die Bürger würden freilich für alles das, was sie verloren, sich eine Redner-Tribüne schaffen, wo sie sich an den Redner-Talenten scharfsinniger, selbst wohlwollender Redner erbauen, oder auch an den Redner-Talenten rabulistischer Schwätzer langweilen könnten.[19]
Der Bürgermeister stand mit dieser Ansicht keineswegs allein und nicht nur in der Wolle gefärbte Konservative unterstützten ihn. Selbst ausgewiesene Liberale wie Christian Friedrich Wurm, Gymnasialprofessor und Redakteur bei den Kritischen Blättern der Börsen-Halle, hielten Repräsentation in der Hamburger Republik für keine gute Idee. Er warf nur einen kurzen Blick auf die deutschen Parlamente. Vergebliche Landtage, aufgelös’te Kammern, Wahlumtriebe von beiden Seiten, Rathlosigkeit und Ermattung der Wählenden[20] – kein sonderlich inspirierendes Vorbild. Es waren parlamentarische Kammern, die von ihren Regenten strafweise und zur Besserung nach Hause geschickt wurden. Er sah das mit Grausen, Bürgermeister Bartels auch. Der hatte möglicherweise sogar im Hinblick auf diese Landtage geschrieben. Der Deutsche Bund hatte sie 1832 praktisch unter polizeiliche Aufsicht gestellt. Hamburger Regenten im Bürgermantel durfte das nicht passieren. Der Verdacht, bloße Repräsentanten zu sein, war von ihnen fernzuhalten. Das sah Bürgermeister Bartels als seine Aufgabe, die Bürgerschaft selbst repräsentirt nicht, sie ist der vereint mit dem Senat herrschende demos, oder eben das „mitregierende Volk“.[21]
Wie aber konstituierte sich das mitregierende Volk? Den Kern der Bürgerschaft, des Parlaments der Hamburger Republik, bildeten die bürgerlichen Kollegien. Sie bestanden aus 180 Personen, die sich auf fünf Wahlbezirke verteilten, deren Zuschnitt mit den fünf Kirchspielen identisch war. Jeder Wahlkreis verfügte über 36 Kollegienmitglieder und bildete in der Bürgerschaft eine separat tagende, eigene Kammer: Jakobi, Petri, Nikolai, Katharinen und Michaelis. Traditionell wurden diese parlamentarischen Kammern auch oft Kirchspiele genannt. Wahlkreisbindung und Kammereinteilung waren wichtig. Abendroth befürchtete, dass bei ihrer Aufhebung durch Kabale und Intrigue eine Classe Bürger und ein gewisser Bezirk ganz ausgeschlossen werden könnten.[22] Drei Kammern oder eben Kirchspiele mussten einem Gesetz mindestens zustimmen, dann hatte es die parlamentarischen Hürden genommen – auch wenn möglicherweise in den beiden oppositionellen Kammern mehr Stimmbürger saßen, als in den drei siegreichen. Das konnte passieren.
In seiner Kammer nahm jedes Kollegienmitglied einen spezifischen Rang ein: Man war Oberalter, Sechziger oder Hundertachtziger. Von den Hundertachtzigern zu den Oberalten stiegen Prestige und Einfluss – das Alter auch. Pro Kammer gab es drei Oberalte, neun Sechziger und 24 Hundertachtziger. Die Zahlen spielten bei den Wahlen zu den Kollegien eine erhebliche Rolle. Davon gleich mehr, nur so viel vorweg: Gewählt wurde immer nur, wenn ein Mitglied der Kollegien starb, da ja auch jeder auf Lebenszeit seinen parlamentarischen Posten innehatte. Bürgerschaftswahlen im Sinne einer Neuwahl des ganzen Hauses gab es nie.
Musste ein Platz in den Kollegien neu besetzt werden, brauchte kein Zensus beachtet zu werden.[23] Die Verfassung schrieb Kompetenz vor, nicht Reichtum oder ein Mindesteinkommen, und Bürgermeister Bartels erklärte, warum, weil nämlich sonst leicht Männer von den Bürger-Conventen[24] ausgeschlossen geblieben wären, deren bürgerliche Verhältnisse, Rechtlichkeit, Einsicht und Patriotismus sie ganz eigentlich dazu qualificiren.[25] Ausdrücklich sollte also das Geld nicht das alles entscheidende Kriterium sein. Die Kollegien repräsentierten die öffentliche Meinung. Das sollten sie jedenfalls. Die Wahl … der Mitglieder der bürgerlichen Collegien, so Abendroth, mus … von der öffentlichen Meynung abhängen.[26] Aber das war zweifelhaft. Die bürgerlichen Kollegien wählten sich selbst und dann auch noch auf Lebenszeit. Generell galt in der Hamburger Republik: Die Oberen wählen die Unteren und ebenso generell galt: Einmal gewählt, für immer gewählt. Da konnte der Kontakt zur öffentlichen Meinung schon einmal verlorengehen.
An der Spitze der Kollegien standen die 15 Oberalten, die Vorsteher und Directoren[27] der Bürgerschaft, also ihr Präsidium. Sie berieten, ergänzten und modifizierten alle Anträge des Senats und sie leiteten die Beratungen in den fünf Kirchspielskammern. Die Verfassung der Republik verlangte in etwas barocken und altmodischen Worten die capabelsten Subjekte ohne Versprechung und Bestechung zu wählen.[28] Bartels übersetzte das in moderne Sprache und erklärte, das Gesetz fordere, daß der Mann den Sieg davon trage, den die allgemeine Stimme für den Würdigsten erklärt.[29] Wieder die öffentliche Meinung und wieder ist Skepsis angesagt. Es gab bei der Wahl eines neuen Mitglieds des Präsidiums nur 14 Wähler,[30] die Oberalten selbst, abzüglich der vakanten Stimme. Nicht eben viel. Kandidaten waren automatisch die neun Sechziger des Kirchspiels, in dem die Vakanz besetzt werden musste.
Das hatte vorhersehbare Folgen. Aus Achtung für die ältesten Mitglieder des Collegiums, so Dr. Abendroth, … ist es dahin gekommen, daß … ohne Ausnahme immer der Älteste gewählt wurde, er mochte, bey aller Achtung, die man ihm sonst schuldig war, zu dieser Stelle sich passen oder nicht.[31] Auch Kollege Bartels missbilligte das. Wenn im Gesetz etwas von Qualifikation und Fähigkeit stand, dann wollte er das gerne glauben, aber er merkte es selbst, dass das nicht umgesetzt wurde, wobei es mir allerdings unbegreiflich bleibt, wie … es möglich ist, daß die Wahl fast beständig (um nicht immer zu sagen) den ältesten treffe.[32] Von den zwischen 1753 und 1820 gewählten 105 Bürgerschaftspräsiden war einer bei der Wahl älter als achtzig, 30 waren zwischen siebzig und achtzig, 64 zwischen sechzig und siebzig. Nur 10 waren jünger als sechzig.[33]
Um Talent und Verdienst zu fördern, wollte Abendroth den Wahlmodus dynamisieren und die Zahl der Wähler und der Kandidaten erhöhen: Man setze es fest, daß … die Oberalten-Wahl … aus dem ganzen Collegio der Bürgerschaftsrepräsentanten des Kirchspiels, von dem Sechszigercollegio vorgenommen werde … : so haben wir den zum Oberalten, den wir am geschicktesten dazu halten.[34] Damit würde sich das Präsidium der Bürgerschaft nicht mehr selbst ergänzen. In der Architektur des Hamburger Parlamentarismus kehrte sich erstmals die Hierarchie um: Ein niedrigeres Kollegium, die Sechziger, wählte das höhere, die Oberalten. Nach der Politarithmetik des Fünfkammersystems der Republik vervierfachte sich damit grosso modo bei einer Wahl zum Präsidium sowohl die Zahl der Wähler als auch die Zahl der Kandidaten.
Das hatte alles nichts mit allgemeinem Wahlrecht zu tun, aber zu erwarten war bei diesen neuen Wahlmodalitäten eine erhebliche Mobilisierung in den Kammern, mehr Beweglichkeit, mehr Konkurrenz und mehr ambitionierte Politiker. Mit anderen Worten ein vitalisierter Parlamentarismus.
Diese Ideen wurden zurückhaltend aufgenommen, besonders vom Kollegen Bartels. Der fühlte sich sofort an die Zeit um 1700 erinnert, als eine verwilderte Bürgerschaft ganz ähnliche Wahlreformen durchgesetzt, oder besser mit Animosität erzwungen[35] hatte. Die Oberalten sollten damals nicht allein aus den Sechzigern, sondern auch aus den Hundert und achtzigern, und auch diese, zwar wie bisher aus den Eingesessenen des Kirchspiels, jedoch ebenso wie die Oberalten in versammelter Bürgerschaft gewählt werden.[36] In versammelter Bürgerschaft war das Schlüsselwort. Den Bürger, der in Zeitgeschichte versiert war, erinnerte die faktische Aufhebung des Systems der fünf Kammern an die revolutionären Assembleen Frankreichs. Die Bürgerschaft, eine Riesenversammlung, gelenkt von Demagogen, die sich der immer mehr und mehr überhandnehmenden Zügellosigkeit des größern Haufens[37] bedienten. Das kunstvoll austarierte parlamentarische System der Republik drohte seine ausgleichende und dämpfende Funktion zu verlieren.
Auch Otto von Axen, nicht gerade Freund der Tradition, hatte seine Bedenken. Was den Vorschlag der Wahl betrifft, schrieb er Ende 1814 nach Ritzebüttel an Abendroth, so würden Bitte, Überredung, vielleicht auch Bestechung diese Wahl in der Bürgerschaft leiten, wenn sie so wie vorgeschlagen gemacht würde.[38] Er war ein Politiker mit viel Erfahrung, kannte sich aus mit den Wahlkämpfen unter der Hand, die jedes Mal aufflammten, wenn ein Senator oder ein Mitglied der bürgerlichen Kollegien mit Tod abging. Je größer die Zahl der Wähler und der Kandidaten, so seine Befürchtung, desto größer die Wahrscheinlichkeit unsauberer Manipulation, desto größer die Gefahr für das rationale Argument, in einem Sumpf politischer Machenschaften zu versinken. Er stand auch selbst nicht darüber. In Kürze würde er seinen Schwiegersohn Ferdinand Beneke in das Oberaltensekretariat bugsieren, was nicht ganz ohne Wahlbeeinflussung möglich war. Er bewegte sich auf einem schmalen Grat.
Die jährliche Zuwahl eines Oberalten, ein anderer Vorschlag Abendroths, wurde ebenfalls mit wenig Begeisterung aufgenommen. Nach Bartels’ Meinung würde die republikanische Vernunft darunter leiden: Auch ist es wohl zu erwägen, ob durch den jährlichen Aus- und Eintritt nicht leicht mehr Aufregungsstoff im Umlauf kommen könnte, als für unsere kleine Republik heilsam ist, wodurch die Erhaltung des Bestehenden oder die Bewahrung der Gesetze leicht gefährdet werden würde.[39] Ganz unrecht hatte er damit wahrscheinlich nicht. Er fürchtete eine permanente Wahlkampfatmosphäre, einen neuen Stil der Politik, in dem sich die Teilnehmer gerne aufregten und agitierten, anstatt vernünftig und sachgemäß zu argumentieren. Bartels war kein Freund davon, er kannte diesen Stil aus der Geschichte der Bürgerunruhen der Republik. Die hatten bekanntermaßen an den Rand des Abgrunds geführt.
Auf das Präsidium der Bürgerschaft folgten die Sechziger, der Kern unsrer Bürger-Ausschüsse,[40] so Dr. Bartels. Nach Senat und Bürgerschaftspräsidium diskutierten auch sie alle Gesetzesprojekte. Nicht jeder hatte mit ihnen seine Freude. Sekretär Beneke hasste sie streckenweise, durfte sich das natürlich nicht anmerken lassen. Aber manchmal war er völlig fertig: Sechziger Collegium; eilige tumultuarische Behandlung … unter 60 größtenteils äußerst ungebildeten, zum Teil unglaublich dummen, und abgeschmackten, zum Teil vor Alter schwachsinnigen Menschen, – die ausgesucht unbehülfliche Form der Verhandlung, – und der gänzliche Mangel guter, tüchtiger Gesinnung, und patriotischen Willens bei der Mehrheit, dazu die Maße von 60 größtenteils dicken Körpern (circa 12.000 Pf.!) in einem mäßigen Zimmer, – das sind die Bestandteile eines Sechziger Konvents, dessen Resultat oft in hirnloser Verwerfung dessen besteht, was vielmonatliche fleißige, und sinnige Verhandlungen zwischen Rath, und Oberalten mühsam soweit entwickelt … hatten.[41]
Neuwahlen machten die Sache mit den Sechzigern auch nicht besser, aus Benekes Sicht zumindest. Im Oktober 1817 wurde ein geistarmes, gutes, freundliches Männchen[42] in das Gremium gewählt. Der Kandidat war Tabakfabrikant von Beruf und hatte sich in Deputationen und Kollegien für die Republik engagiert. Beneke nannte das Lokalismus und vermutete eine Tendenz zur nationalen Gesinnungslosigkeit. Gewählt hatte den Neuen das Präsidium, die Oberalten. So sah es das Gesetz vor. Die Öffentlichkeit interessierte sich nicht sonderlich dafür, die Wahl werde gewöhnlich vom Publico kaum bemerkt, schrieb Bartels.[43] Wurde ein Sitz frei, musste er aus dem Wahlkreis neu besetzt werden, zu dem er gehörte. Es gab automatisch 24 Kandidaten, die Hundertachtziger des Wahlkreises. Aus ihnen wählten die Oberalten den neuen Sechziger.[44] Auch hier waren die Wähler- und Kandidatengruppen klein und genau definiert, Agitation war ausgeschlossen. Und dann wurde es in aller Regel wieder der Dienstälteste.
Zusammenfassend: Starb ein hochrangiges Kollegienmitglied, ein Oberalter oder ein Sechziger, so wurde die Vakanz durch Wahl des Ältesten aus dem nächstniedrigeren Rang gefüllt. Auf dieser Stufe der Hierarchie gelangte also nie ein neues Mitglied in die bürgerlichen Kollegien. Das passierte ausschließlich bei der Wahl eines Hundertachtzigers. Aber eine Volkswahl, oder wie immer man es nennen möchte, war auch das nicht. Wählen durften nämlich nur die Oberalten und die Sechziger des Kirchspiels, in dem ein Sitz neu zu besetzen war. Der Distrikt Michaelis zum Beispiel hatte 29.000 Einwohner. Von diesen 29.000 waren also ganze 12 wahlberechtigt, die 3 Oberalten und 9 Sechziger des Distrikts. 1817, 1818 und 1819 wurde in der Michaeliskammer jeweils ein neues Kollegienmitglied gewählt, 1823 und 1824 hingegen niemand.[45] Auch Häufungen von Wahlen kamen vor. Nikolai brauchte allein 1823 vier neue Mitglieder.
Senator Abendroth schlug wieder sein Standardrezept für mehr Dynamik vor: Die Wahlmännergruppe sollte von 12 auf 60 erweitert werden.[46] Aber wahrscheinlich war mittlerweile niemand mehr überrascht, wenn Kollege Bartels bedächtig den Kopf schüttelte, in sich ging und dann alles für überflüssig erklärte. Diese – die neuen Wähler – können unmöglich die Wahl-Candidaten so gut kennen, als die zwölf Vorsteher des Kirchspiels, die wenigstens mehr Gelegenheit haben, als die entfernter Wohnenden, ihre Handelsweise zu beobachten.[47]
In der Arithmetik kleiner Zahlen lag eben auch tieferer Sinn. Senator Bartels wollte alles sich Bewerben, Intriguiren, kurz alles was einem leidenschaftlichen Betrieb ähnlich sieht,[48] im parlamentarischen Leben der Republik verhindern. Verbessern wollte auch er, aber das sollte die Sache der Kollegien selbst sein, niemand hatte sich da einzumischen. Jede Oeffentlichkeit wünsche ich vielmehr dabei vermieden.[49] Mit anderen Worten, er wollte die neue Zeit verhindern, die die Politik in eine populäre Volksdisziplin verwandelte, in der Kandidaten mit öffentlichem Wahlkampf drohten.
Kurzfristig musste Bartels sich keine Sorgen machen. Bei den bürgerlichen Kollegien blieb alles beim Alten. Die Bürger des Gemeinwesens tendierten zu der Ansicht, dass kleine Gruppen von Wahlmännern und genau definierte Kandidatenliste der Sauberkeit und Rationalität des politischen Prozesses zuträglicher waren als aufgeregte Massenveranstaltungen, bei denen jede Vernunft vermeintlich über Bord ging.
Bürgermeister Bartels stand Mitte der 1820er-Jahre genau dort, wo alle Aufklärer Ende des 18. Jahrhunderts auch gestanden hatten. Er beglückwünschte seine Republik dazu, dass von der Wahl selbst alle Leidenschaftlichkeit, alles Intriguiren, alles Streben um sich einen Anhang zu verschaffen, alles sich vordrängen oder sich pflichtwidrig zurückziehen, kurz alle zerstörenden Unbilden und Kabalen entfernt und ein schöner Frieden im Innern erhalten worden.[50] Kurz, er beglückwünschte die Republik dazu, dass ihr populäre Wahlen und Parteien bis dato erspart geblieben waren.
Abendroth blieb skeptisch. Er fand generell, dass eine zu lange Perennirung oder Versteinerung … grosse Nachtheile[51] habe. Das bezog sich auf die lebenslangen Amtszeiten im Armenkollegium und sorgte dort bei den Herren, die sich angesprochen fühlen durften, für einen mittleren Skandal. Davon wird noch die Rede sein. Für den 80-jährigen Oberalten, der ein halbes Jahrhundert zuvor als Jungparlamentarier in die Bürgerschaft eingezogen war, galt mit Sicherheit das Gleiche.
An den Wahlen zu den bürgerlichen Kollegien änderte sich also nach 1814 unmittelbar nichts. Trotzdem zeigten sich nur wenige Jahre später erste Anzeichen einer parlamentarischen Revolution. Interessengruppen mobilisierten zu den Bürgerschaftssitzungen und versuchten die Abstimmungen zu beeinflussen. Wie das funktionierte, zeigt das nächste Kapitel.
Die Abkürzungen StAHH, StAB und StACux beziehen sich auf Bestände der Stadt- und Staatsarchive von Hamburg, Bremen und Cuxhaven; die Fußnoten auf die Literaturliste.
[1] Bartels: Briefe, Bd. 2, S. 182.
[2] Abendroth: Ritzebüttel, Tl. 1, S. 45.
[3] Buek: Handbuch, S. 77.
[4] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 2 Vol A II, S. 15f., Abendroth Handbuch Ritzebüttel.
[5] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 2 Vol A II, S. 12, Abendroth Handbuch Ritzebüttel.
[6] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 2 Dok 48, Abendroth an Hartung, 29.8.1828.
[7] Verhandlungen und Schriften, Bd. 1 (1792), S. 46.
[8] Erklärung Amsincks vom 3.11.1816, zitiert nach Dreyer: Hamburg, S. 134.
[9] Bartels: Abhandlungen, S. 120f.
[10] Beneke: Tagebücher, 13.12.1801.
[11] Bartels: Abhandlungen, S. 100.
[12] StAHH, Senat Cl VII Lit Hf No 1 Vol 4 Fasc 1 Dok 7, Memorandum Amsincks, April 1813, S. 58.
[13] Abendroth: Wünsche, S. 22, eigentlich S. 21.
[14] Abendroth: Wünsche, S. 23.
[15] Bartels: Abhandlungen, S. 98.
[16] Bartels: Abhandlungen, S. 98.
[17] Bartels: Abhandlungen, S. 99.
[18] Bartels: Beleuchtung der Bemerkungen, zitiert nach Beneke: Bürgermeister, S. 60.
[19] Bartels: Beleuchtung der Bemerkungen, zitiert nach Beneke: Bürgermeister, S. 63.
[20] Wurm: Verfassungs-Skizzen, S. 93. 1847 änderte er seine Meinung übrigens, Seelig: Entwicklung, S. 119.
[21] Bartels: Abdruck, S. 295.
[22] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 17.7.1818.
[23] Bartels: Abdruck, S. 10f.
[24] Die Versammlungen der Bürgerschaft wurden auch Rat- und Bürgerkonvente oder eben nur Bürgerkonvente genannt.
[25] Bartels: Abdruck, S. 12.
[26] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 17.7.1818.
[27] So Bartels: Abhandlungen, S. 123.
[28] Bartels: Abdruck, S. 149, Unionsrezess der Kollegien, Kap. II, Art. 5.
[29] Bartels: Abhandlungen, S. 123.
[30] Bartels: Abhandlungen, S. 122f.
[31] Abendroth: Wünsche, S. 27.
[32] Bartels: Abhandlungen, S. 120.
[33] Wurm: Verfassungs-Skizzen, S. 77.
[34] Abendroth: Wünsche, S. 28.
[35] Bartels: Abhandlungen, S. 113.
[36] Bartels: Abhandlungen, S. 112.
[37] Bartels: Abhanglungen, S. 112.
[38] StAHH, Familie Voigt B 76 Unterakte 2, Axen an Abendroth, 6.11.1814.
[39] Bartels: Abhandlungen, S. 362f.
[40] Bartels: Abhandlungen, S. 376.
[41] Beneke: Tagebücher, 17.3.1817.
[42] Beneke: Tagebücher, 15.7.1817.
[43] Bartels: Abhandlungen, S. 121.
[44] Bartels: Abhandlungen, S. 119f.
[45] Hamburgischer Staats-Kalender, 1825, S. 54. Die Zahlen sind abgeleitet aus den Sechziger-Wahlen, die jeweils eine Hundertachtziger-Wahl zur Folge hatten.
[46] Abendroth: Wünsche, S. 28f.
[47] Bartels: Abhandlungen, S. 118.
[48] Bartels: Abhandlungen, S. 118.
[49] Bartels: Abhandlungen, S. 119.
[50] Bartels: Abdruck, S. 115.
[51] StAHH, Familie von Voght Caspar von Voght I 39, Abendroth an Voght, 12.7.1832.


