74. Aufruhr im Hamburger Mittelstand
Ein Esel unter den Oberalten
Die aufgeklärte Eliterepublik reformierte und verbesserte eifrig, an der Dominanz der Kaufleute änderte sich aber nach 1814 wenig. Ende der 20er-Jahre hatte es damit ein Ende: Der Mittelstand forderte politische Gleichberechtigung. Eine breite Protestbewegung entstand. Das europäische Revolutionsjahr 1830 hatte eine spezifisch Hamburger Farbe.
Dies ist Teil 74 der Aufklärung in Hamburg: Johann Heinrich Bartels, Amandus Augustus Abendroth, Ferdinand Beneke und die Verbesserung einer deutschen Republik 1790–1835. Die Einleitung beschreibt, worum es geht, und ein Überblick über die bisher veröffentlichten Kapitel findet sich hier.
Hamburgs Bevölkerung wuchs. Auf mittlere Sicht musste das auch zu einer Veränderung des Verhältnisses zwischen der Stadt und ihren Vororten St. Georg und Hamburger Berg, dem heutigen St. Pauli, führen, denn für mehr Menschen und ihre Gewerbe gab es nur dort ausreichend Platz. Die Stadt musste sich also räumlich ausdehnen. Die ersten Schritte in diese Richtung hatte die Republik schon um 1800 getan. Die Tore waren abends und frühmorgens für die kostenlose Passage von Handwerkern und Gewerbetreibenden geöffnet worden und die Armenanstalt hatte St. Georg in ihre Zuständigkeit einbezogen. Diese Maßnahmen hatten damals zu einer spürbaren Entspannung der sozialen Krise geführt und vor allem den explosionsartigen Anstieg von Mieten und Immobilienpreisen gebremst.
Zu einer politischen Eingliederung und Ermächtigung der Vororte war es jedoch nicht gekommen. Offiziell hatten die Bewohner St. Georgs[1] also in der Politik nichts verloren. Inoffiziell nahmen einige von ihnen trotzdem im Jakobikirchspiel an den Sitzungen der Bürgerschaft teil. Fürs Erste kümmerte sich niemand darum. Das änderte sich jedoch, als die mittelständischen Bewohner St. Georgs Ende der 20er-Jahre wahrnahmen, dass die Kaufleute der Republik ihr Gewicht in der Bürgerschaft bei den Zoll- und Steuergesetzen sichtlich dazu benutzten, das eigene Interesse zu verfechten, während Handwerk und Gewerbe sehen konnten, wo sie blieben.
Ein zweiter Faktor spielte eine Rolle. Seit er 1816 Sekretär der Oberalten geworden war, versuchte Ferdinand Beneke die politische Repräsentation der 30.000 Landbewohner rund um Hamburg in der Bürgerschaft durchzusetzen. Das betraf die Vorstädter ebenso wie die Bauern von Fuhlsbüttel und Barmbek. Er begründete das mit der Forderung nach landständischer Repräsentation in der Deutschen Bundesakte, war damit aber beim politischen Establishment der Republik und insbesondere bei Bürgermeister Bartels auf unerwarteten Widerstand gestoßen. Dabei war es zwischen den beiden zu einem heftigen Schlagabtausch über das Initiativrecht des Bürgerschaftspräsidiums gekommen. Auch davon ist schon erzählt worden. Nach einigen sehr ausdrücklichen Abmahnungen aus der Ratsstube zogen sich die Oberalten zurück, im Senat aber herrschte jetzt das Gefühl, dem Präsidium in irgendeiner Form entgegenkommen zu müssen.
Seit 1825 wurde Schritt für Schritt die Administration des Landgebietes verbessert, sehr zur Genugtuung Ferdinand Benekes. Seit 1817 arbeite ich, stets seiner – Gottes – höheren Lenkung der Dinge vertrauend, unablässig daran, und kann mir (dessen: Carthago delenda est! dieser Gegenstand war), das Zeugnis geben, daß ich dabey weder Mühe noch Kampf gespart, und geduldig beharrlich geblieben bin. Darum darf ich auch heute der herzlichsten Freude über das nun gelungene Werk Raum geben, und dem himmlischen Herzenlenker danken, daß er mich dabey als Werkzeug gebraucht hat.[2]
Von politischen Rechten für Land- und Vorstadtbürger aber war nirgendwo die Rede. Beneke hatte 1821 beratende Ausschüsse der Landbewohner vorgeschlagen.[3] Aber St. Georg und der Hamburger Berg waren eine ganz andere Hausnummer. Diese Wohnorte der Mittelklasse und der kleinen Leute konnten die Machtbalance der handelnden Republik verändern, wenn sie volle Repräsentation in der Bürgerschaft erhielten. Bürgermeister Bartels erwartete davon nichts Gutes. Gefährlich würde ich es halten, teilte er Beneke mit, sich darüber auszusprechen, daß die Vorstädte mit der städtischen Verwaltung vereinigt werden sollten. Unfehlbar wekt dies in Zukunft Prätensionen in die Rechte der erbgesessenen Bürger der Stadt eingesezt zu werden, Prätensionen, die leicht Aufruhr im Innern erzeugen, und die Verfassung auflösen können.[4] Der Senat war also aus dieser Perspektive gut beraten, Ansprüche auf politische Repräsentation von Landbewohnern im Keim zu ersticken, und tat es auch – in seiner Mehrheit jedenfalls. Durch Ausschüsse der Art würde ein Vereinigungspunct zu Widerspruch und Widersetzlichkeit gegeben werden,[5] hieß es in einer Senatsresolution Mitte Dezember 1828.
Die St. Georger aber wollten Großstädter und gleichberechtigte Bürger der Republik werden. Sie erinnerten sich dabei gerne an die kräftigen und zweckmäßigen Leistungen der französischen Administration. Das war bemerkenswert. Die keine Schwierigkeiten kennende französische Behörde verkannte weder den Werth der Vorstadt noch die Unzweckmäßigkeit der Vereinzelung;[6] Das Ergebnis: St. Georg wurde Teil der kaiserlichen Commune Hamburg. Stadt und Vorstadt hatten denselben Bürgermeister und dieselbe Verwaltung.[7] Das war Maire-Bürgermeister Dr. Abendroth, der sich auch vorher schon für die Erweiterung der Stadt eingesetzt hatte, für die verlängerten Öffnungszeiten der Tore, für die Integration St. Georgs in die Armenanstalt und für den Volksgarten auf den Wällen. Dann ging alles zurück zum Alten.
Nur die Verbrauchssteuern sollten die verkannten Vorstadtbürger auch weiterhin zahlen, ohne dabei in der Bürgerschaft repräsentiert zu sein. Man durfte annehmen, … daß gleiche Rechte aus gleichen Lasten entspringen würden.[8] No taxation without representation, hieß dieses Prinzip in der amerikanischen Republik. St. Georg hatte sich aber geirrt und langsam kam Unmut auf. In diese Gemengelage geriet Senator Abendroth. Er war mit dem Kollegen Schlüter für die Verhandlungen mit St. Georg zuständig.[9] Die verliefen zäh und unergiebig, wodurch allmählich eine Anarchie eintritt, da die alten Herren keine Autorität mehr haben und die neuen noch nicht eingreifen dürfen.[10] So Dr. Abendroth. Anarchie war so ziemlich das Letzte, was ein Aufklärer, der auf sich hielt, zu tolerieren bereit war. Besonders St. Georg glitt durch revolutionäres Vorbild landauf und landab langsam in einen Zustand zivilen Ungehorsams. Abendroth tat, was er konnte. Unsere St. Georger waren durch das Publicandum wegen der Veränderungen im Landgebieth ganz aufgeregt, haben grosse Versammlungen &c gehalten, sind aber von mir dadurch besänftigt, daß ich ihnen, meiner Ueberzeugung nach, gesagt habe, daß sie in manchen Puncten Recht haben, und daß es deswegen nur einer Vorstellung bedarf ohne so viel Lärm zu machen.[11] Damit hatte er sich möglicherweise etwas weit aus dem Fenster gelehnt, aber er behielt die Ruhe, wenn er seinem Freund Dr. Hartung, dem Amtmann in Ritzebüttel, auch gerne zugestand, in bewegten Zeiten zu leben, deren Ausgang noch ganz im Dunklen liege.
Die St. Georger hatten sich in diesen bewegten Zeiten davon überzeugt, dass nur eine Maximalforderung ihrer Entrechtung ein Ende bereiten konnte: Sie verlangten die volle politische Gleichberechtigung und Integration in die Republik, und zwar als sechstes Kirchspiel, als sechste parlamentarische Kammer also.[12] Das aber würde tiefgreifende Konsequenzen für das gesellschaftliche und politische Gleichgewicht der Republik nach sich ziehen. Die Vorstadt war handwerklich geprägt, ein Wohnort der kleinen Leute, die von niedrigen Mieten profitierten. Deshalb hatten ja Abendroth und die Armenanstalt auf kostenlose Torpassagen in die innere Stadt gedrängt, damit Handwerker und Arbeiter im Zentrum ihr Geld verdienen und in der billigen Vorstadt leben konnten. Diese sehr spezifische Klasse von Bürgern wollte jetzt faktisch eine eigene parlamentarische Kammer haben.
Sogar dem reformierenden Senator ging das zu weit. Die schon tendenziell zur Opposition neigenden Michaelis- und Jacobikammern[13] würden bei Rat- und Bürgerkonventen einen weiteren Partner bekommen, der seine Bereitschaft zur Opposition und selbst zu außerparlamentarischen Aktionen gerade unter Beweis stellte: St. Georg. Was sollte aus dem handelnden Staat, der kaufmännischen Republik werden, wenn die Distrikte der Handwerker und kleinen Leute ein 3:3-Patt gegen Senatsvorlagen zustande bringen konnten? Abendroth hatte Beneke schon im Sommer 1818 auf dieses Problem hingewiesen: Will man ein 6tes Kirchspiel formiren, so ist dies in vielen Fällen bedenklich und dann mus zugleich die Frage entschieden werden: wie es bey Parrität der Kirchspiele zu halten ist? Eigentlich sollte die Meynung pro propositione – also für den Senatsantrag – dann als angenommen angesehen werden … doch wird dies nicht annehmbar zu machen seyn.[14]
Der Senat zog die Konsequenz und schloss die Option des sechsten Kirchspiels kategorisch aus. Den Verhandlern Abendroth und Schlüter wurde verboten, mit den Protestlern auch nur darüber zu sprechen.[15] Aber was dann? St. Georg und St. Pauli sollten mit ein paar Bürgern in den Kollegien vertreten sein. Es kam dem Senat sichtlich auf die Verminderung des Stimmgewichts der beiden Distrikte an. Damit wollte er eine gesetzliche Sanction des bisher im Michaelis und Jacobi Kirchspiele eingerissenen Mißbrauchs … verbinden, daß die dort wohnenden Stadtbürger wenn sie außerhalb der Ringmauern der Stadt im privaten Gebiete Grundbesitz und in demselben 6000 Mark freies Geld haben, die Bürgerschaft als Freiwillige frequentiren dürfen, ohne eigen Feuer und Herd in der Stadt zu besitzen.[16]
Das war die Meinung der Senatsmajorität, nicht aber die des Bürgermeisters Bartels. Er agitierte in der hohen Versammlung gegen aufdringliche Vorstädter, gegen die Legalisierung erschlichener Rechte und spielte dann seine mittlerweile bekannte Untergangskarte aus. Ich meines Theils sehe darin den Untergang Hamburgs, dann beantragte er eine Untersuchungskommission.[17] In gewisser Weise sprach aber auch etwas für den Bürgermeister. In der Verfassung war ja wirklich von der Beschränkung der Bürgerschaftsfähigkeit auf Distrikte innerhalb der Ringmauern der Stadt die Rede. Wenn man das ändern wollte, dann ordentlich – per Verfassungsänderung.[18] Das erfordere der Respekt vor dem Recht. Damit hatte er einen Punkt. Nur war es vernünftig, vom drohenden Untergang der Republik zu orakeln? Ein paar Neubürger in den Kollegien würden wahrscheinlich keine Krise verursachen. Aber jetzt kam eine Innovation ins Spiel, von der 1814 schon kurz und theoretisch die Rede war, die dann aber schnell vergessen wurde: die politische Repräsentation.
Gewählte Vertreter der Distrikte von St. Georg und St. Pauli sahen verdächtig danach aus: nach Repräsentanten nämlich. Diese Erkenntnis schwante auch dem Bürgermeister, auch wenn die Repräsentanten nur in geringer Anzahl auftraten. Bartels wollte es verhindern. Ich fürchte, schrieb er an Beneke, wir thun etwas, wodurch wir die Verfassung unheilbar verletzen, wenn wir die Vorstädter, als Vertreter ihrer Districte in das 60ger, in das 180ger Collegium, und in die Bürgerschaft zulassen. Unsere Verfassung kennt solche Vertreter einzelner Districte in diesen Versammlungen nicht.[19] Er ließ sich auch nicht beruhigen. Kollege Abendroth versuchte es, aber Bartels wollte nicht daran glauben. Se. Magnificenz Herr Bürgermeister Abendroth hatte ihm nämlich gesagt, daß in den bürgerlichen Collegiis, die Vorstädter nicht als Vertreter ihres Districtes erscheinen, sondern als jeder andere 60er votieren sollten;[20] Nur zweifelte seine Magnifizenz stark daran, ob sie das wirklich tun würden. Mit ihm zweifelte Sekretär Beneke, mittlerweile ausgewiesener Feind der Möchtegern-Revolutionäre aus St. Georg. Er befestigte Bartels in seinem Widerstand: (die Bemerkung des Herrn Bürgermeisters Abendroth betreffend) bemerke ich nur noch, daß es mir ganz indifferent erscheint, ob man die in die bürgerlichen Collegia eintretenden vorstädtischen Kirchen-Vorsteher, als Vertreter ihrer Districte ausdrücklich characterisire, oder nicht. Denn immerdar werden sie selbst sich als Vertreter ihrer (in so vielen Dingen so ganz und gar außer unmittelbarer Verbindung mit dem Staats Wohl stehenden) Lokal Interessen betrachten, und darnach sich benehmen.[21]
Damit hatte er wohl recht. Die Bürger vor dem Tore kündigten sich selbst schon als Vertreter spezifischer Interessen an und waren dabei nicht bescheiden. Zuerst einmal warfen sie die alte Wahrheit über Bord, die Republik sei ein handelnder Staat. Sie hatten da eine andere These. Es ist längst ausgemacht, teilten sie mit Druckort Braunschweig mit, weil ihnen in Hamburg die Zensur einen Strich durch die Rechnung machte, daß einem Staate, wie Hamburg, wo … der Kern des Staatswohles in dem goldenen Mittelstande, in dem Flor der Gewerke, nicht in den fluctuirenden vornehmen Kaufleuten besteht, das Zunftwesen, als den Wohlstand des Staates erhaltend, unerläßlich nothwendig sey.[22] Das ließ sich ziemlich umstandslos so lesen, dass sie sich als Repräsentanten des goldenen Mittelstandes fühlten und auch vorhatten, dessen Interessen in steter Fühlung mit den Wählern zu verteidigen. Diese avancierte Theorie war überall in der Stadt wahrzunehmen: Petitionen, Parolen, laute Versammlungen im Tivoli, Mobilisierung für die Konvente. Das politische Leben gewann ein ganz neues, ziemlich expressives Aussehen. Wenn das Repräsentation sein sollte, wollte Bartels nichts damit zu tun haben. Es stand davon nichts in der Verfassung und das war seiner Ansicht nach auch ganz gut so. Ich habe bisher geglaubt, so formulierte er, … daß in den bürgerlichen Collegien und in der Bürgerschaft man sich nicht um die Vertretung einzelner Districte, sondern nur darum was dem Ganzen frommt, zu bekümmern habe;[23]
Von den neuen Repräsentanten erwartete er das Gegenteil, organisierte Opposition.[24] Arbeit für das Gemeinwohl sah anders aus. Genau genommen kam der Bürgermeister damit bei einer zentralen Frage jedes parlamentarischen Systems an. Wem waren die Stimmbürger in den Kammern und Konventen eigentlich verantwortlich? Waren sie überhaupt jemandem verantwortlich? War es nicht so, dass sie in erster Linie ihrer vernünftigen Einsicht in das Gemeinwohl verpflichtet waren, die sie mit einem freien, von außen und innen, von Interessengruppen und Parteien unbeeinflussten Votum zum Tragen bringen mussten? Exakt das war seine Antwort und sie hatte viel mit Aufklärung und rationalem Diskurs zu tun, mit einer politischen Kultur, die gesteigerten Wert auf Einsicht in die Sache, auf eigenes Nachdenken und eigene Meinungsbildung legte, auch bei Politikern. Im Bürger Convent mus völlige Stimmfreiheit aufrecht erhalten werden, und keiner kann für das was er dort sagt, von der Regierung zur Verantwortung gezogen werden.[25]
Das schrieb Bartels um diese Zeit an seinen Freund und Kollegen, den Bremer Senator Johann Smidt. Und wenn selbst Senate die Stimmfreiheit in den Bürgerversammlungen nicht einschränken durften, dann durften es selbsternannte Interessenvertreter irgendwelcher Distrikte umso weniger. Selbst Abendroth, der sich sehr pragmatisch mit vielem anfreunden konnte, ging es mit dem Extrem der Repräsentation zu weit, dann nämlich, wenn die Wähler beanspruchten, ihre Vertreter per imperativem Mandat zu lenken. Ich bin gar nicht für deputationsweise Zulassung das veranlast Kabale Intrigue und ungeheuren Zeitverlust, vorzüglich wenn man die zu Repräsentirenden befugen will ihre Repräsentanten zu instruiren es wird des Streitens und Zankens kein Ende und nichts damit gewonnen.[26] Aber das war eben ein Extrem, im konkreten Fall konnte er die Gefahr nicht erkennen – im Gegensatz zum Kollegen Bartels, der überall nur permanente Agitation und schreiende Interessenvertreter sah.
Bevor das Problem gelöst wurde, gab es eine Krise nach der anderen. Herr von Beseler war schuld. Als Oberalter der Jacobikammer saß er im Präsidium der Bürgerschaft und goss großzügig Öl ins Feuer. Gerade in dieser Kammer hatten ein paar St. Georger schon immer an den Konventen teilgenommen – abusive, wie es jetzt hieß.[27] Alte Gewohnheit, meinten sie. Aber die Praxis entsprach eben nicht den einschlägigen Regeln der Verfassung, die Bürgermeister Bartels kürzlich wiederentdeckt und quellenkritisch ediert dem Publikum vorgelegt hatte. Beseler setzte die Erkenntnis um und warf die St. Georger mit Schwung aus dem Rathaus. Das war erstens dumm, zweitens überflüssig und dann erlaubte sich Senator Abendroth auch noch einen etwas unhöflichen Scherz. Wenn man von Beseler den Anfang und das Ende wegnimmt, was bleibt nach?[28] Ein Esel. In St. Georg kam es nunmehr zu offenem Widerstand, konservatives Quellenstudium konnte seine Nachteile haben. Es sah ganz danach aus, als würde nach den wilden Demonstrationen des vergangenen Jahres nun eine wirkliche politische Revolution beginnen.
Auch Abendroth wurde es unheimlich, aber er ließ sich bei alledem nicht von seiner Ansicht abbringen, dass die Republik sich selbst durch vorsätzliche Dummheit in diese Lage gebracht hatte. Sie werden schon, schrieb er an Hartung nach Ritzebüttel, von ernsten Unruhen gehört haben, die zu Ende sind. Die nächste Veranlassung war ein Unrecht praesidis EhrbarerOberalten der in der Versammlung der Erb. Bürgerschaft die im Jacobi Kirchspiel befindlichen St. Georger … injurirt hat, was in St. Georg Rottung veranlaste.[29] Kollege Beseler also. Aber nicht der allein. Ferdinand Beneke, Sekretär Ehrbarer Oberalten, rief in seinem Tagebuch bei Gelegenheit nach der Schwertumgürteten Obrigkeit.[30] Die Scharfmacher hatten sich aber darüber zu beklagen, dass ihr harter Kurse im Senat keine Mehrheit fand. Der wollte nicht zum Schwert greifen. Aber Rottungen, wie Dr. Abendroth sich plastisch ausdrückte, waren keine Kleinigkeit. Möglicherweise würde sich der Deutsche Bund mit Bundesexekution dafür interessieren. Und mit Vorstädten war nicht zu spaßen, siehe die Pariser Verhältnisse. Den Bürgern, Bürgermeister Abendroth eingeschlossen, saß der Schreck in den Gliedern. Wenn wir erst diesermahl aus der allgemeinen Verwirrung glüklich herauskommen, so haben wir ein Glük wie man noch nicht erlebt hat – Welche Zeiten – nach der Heiligen Alliance.[31] In diesem Falle aber war für Abendroth das eigentlich Ärgerliche und Besorgniserregende die Hysterie verbiesterter Politiker, die den Status Quo verteidigten, koste es, was es wolle. Die vorstädtischen Forderungen waren aus seiner Sicht nicht von der Hand zu weisen, im Prinzip vernünftig und moderat, wünschenswert sogar für die wachsende Stadt. Für die Republik sollte es also kein Problem sein, einen Modus Vivendi zu finden. Eines auch wusste der Senat mit Sicherheit: Dr. Benekes Idee einer Repräsentation per Gutachten, also über eine lediglich beratende Deputation, würde zu nichts führen.[32] Er lehnte sie ab.
Langsam drängte die Zeit, aber die Oberalten mauerten und versuchten, eine Versammlung der Bürgerschaft hinauszuschieben. Abendroth vermutete bei ihnen eine gewisse Besorgnis um die öffentliche Ordnung, nachdem sie sich mit dem Rausschmiss der St. Georger so spektakulär in die Nesseln gesetzt hatten. OAlt & adjunctes wollen aber nicht – wohl vorzüglich OA, die wegen der St. Georger etwas besorgt sind, was sie sich aber selbst eingebrokt, da sie ganz ruhig um so eher sich hätten verhalten sollen, da man darüber eins ist, die Sache der St. Georger zu arrangiren und es also ganz gleichgültig war ob sie, nach langem Besize nun noch einmahl gekommen wären oder nicht wenn auch ganz Georg in Jacobi gekommen wäre; ich glaube daß man ihnen nachgeben, und mit OA & adjuncti das Erforderliche abmachen wird.[33]
Das Präsidium der Bürgerschaft stimmte dann einem Konvent zu, bestand aber darauf, dass keine St. Georger erscheinen durften.[34] Das allerdings konnte schwer ins Auge gehen. In Frankfurt waren gerade die Wachen gestürmt worden. Ob der Zwist mit der einen Vorstadt bei uns nicht ähnliche Scenen provociren werde, steht dahin,[35] schrieb Bartels nach Bremen. Er wollte es für dieses Mal darauf ankommen lassen. Von anmaßenden Prätendenten schrieb er, denen man zu weit entgegengekommen sei. Bartels ging noch weiter. Man verfährt zu nachsichtig gegen wirkliche Aufrührer, schrieb er kampflustig an Smidt, und zeigt zu deutlich Furchtsamkeit, wo man mit dem Schwerdt der Gerechtigkeit dazwischen fahren sollte. Vertreter ihrer Gerechtsame sind wir ihnen zu geben schuldig; aber man will weiter gehen, will ihnen selbst Repräsentanten in der Bürgerschaft und in den Bürgerlichen Collegien gestatten. Das wird sicherlich größere Anmaßung provociren.[36] Schwert der Gerechtigkeit, der Bürgermeister verlor mit seiner Schwarzseherei sichtlich das Maß. Am 29. März tauchten die St. Georger Bürgerrechtler wieder im Konvent auf, Bartels hatte sich vorbereitet, er setzte sich als Redner republikanischer Vernunft und Gesetzestreue in Positur. Ich hielt es … für zwekmäßig außer den gewöhnlichen Curialien bei Verlesung der Propositionen des Senats, ein klares und kräftiges Wort, über den nicht zu duldenden Unfug des Eingriffs in die Rechte der Erbgeseß: Bürger der Stadt, durch die Vorstädter zu sagen, Achtung vor dem bestehenden Geseze war mein Thema, und weg mit den Vorstädtern, die Willkühr einführen wollen.[37]
Es war nur die Frage, was das eigentlich sollte? Denn im Prinzip war es so, wie Abendroth es Hartung geschrieben hatte, man war darüber eins …, die Sache der St. Georger zu arrangiren.[38] Dafür gab es auch eine ziemlich konstante Linie in Senat und Kollegien und die lief auf Repräsentation der vorstädtischen Bürger durch gewählte Vertreter im Kernparlament der Kollegien hinaus. Dieses Modell präsentierte der Rat Ende 1832 einem Bürgerkonvent und erlebte eine Überraschung. Der Konvent lehnte ab, ganz besonders die Wahl von Repräsentanten der Distrikte. Es sieht so aus, als hätte der Bürgermeister mit seiner Formel des Eingriffs in die Rechte der erbgesessenen Bürger auch in der Bürgerschaft beträchtliche Resonanz gefunden. Die Zulassung zu den Collegiis der 60er und 180er erregte bei Weitem den allgemeinsten Widerspruch, analysierte das Bürgerschaftspräsidium, um das Fiasko zu erklären.[39] Im Juli des kommenden Jahres versuchte der Senat es mit kleineren Veränderungen noch einmal: das gleiche Ergebnis, diesmal erklärten die Bürger im Konvent aber auch mit großer Mehrheit, was sie wollten, die einfache Ausdehnung des Immobilienzensus nämlich und die Beibehaltung des traditionellen Systems der fünf Kammern, in das sich die neuen Bürger schlicht per Anschluss an Michaelis und Jakobi als Erbgesessene einzufügen hatten.[40] Das war das Prinzip der Verfassung der Republik und blieb es auch.
Es muss die große Stunde von Bürgermeister Bartels gewesen sein, der Repräsentation bekanntermaßen für den Anfang vom Ende hielt. Ich würde, schrieb Bartels, die Militair-Chefs der Vorstädte, die Aeltermänner des Zimmer Amtes, welche dort wohnen, ja selbst alle dort wohnenden Erbgesessenen Hamburger Bürger, wenn sie 2000 Thaler freien Geldes in ihren Erben haben, für Bürgerschaftsfähig erklären, und sie auch für wahlfähig halten bei Wahlen in der Bürgerschaft und bei städtischen Departementern. Ich würde daher den Bürgerschaftsfähigkeits-District, der bisher auf die Ringmauern der Stadt beschränkt war, auf die genau abgesteckten Gränzen der Vorstädte extendieren.[41] Das war pragmatischer Konservatismus, eigentlich sogar ein etwas prinzipienloser Konservatismus, der einfach das bestehen ließ, was vorher da gewesen war, wenn auch jetzt mit gesetzlicher Sanktion. Aber immerhin, das Gesetz war ein Schritt – wenn auch nur ein Schritt – zur politischen Vergrößerung der Stadt. Aber zu den Bedingungen der Eliterepublik. Denn die 2.000 Taler, respektive die 6.000 Mark in Immobilien waren ja nicht gerade wenig Geld. Genau dieses Modell akzeptierten am Ende die Bürger in den Kammern.
Der Bürgermeister brauchte allerdings einige Zeit, bis er sich zu Konzessionen bereitfand. Ganz freiwillig geschah das nicht. Aber geben müssen wir ihnen – Bartels meinte die St. Georger Demonstranten – das Recht, künftig in der Bürgerschaft zu erscheinen, so wie die Sachen jetzt stehen, gewiß; wenn nicht freywillig, wie wir es noch jetzt können, doch am Ende gezwungen.[42] Es war eine leicht angesäuerte Kompromissbereitschaft. Jetzt stellte es sich allerdings auch heraus, dass Dr. Bartels damit nicht alleinstand. Auch die Stimmbürger in den Konventen wollten sich in ihrer Mehrheit nicht von Repräsentanten neuer Wahlkreise in die Karten gucken lassen, die wahrscheinlich brühwarm im Tivoli diskutieren würden, wer gerade was in den Kammern gesagt hatte und wie sein Votum ausgefallen war. Im September stellte sich der Senat auf die neue Lage ein. Die Regierung der Republik wollte nicht noch einmal riskieren, mit einer Gesetzesvorlage zu scheitern, blieb mit den St. Georger Protestbürgern im Gespräch und informierte sie im Oktober darüber, dass der nächste Antrag in der Bürgerschaft ihre Zulassung als reguläre Bürger nach Immobilienzensus und mit Wahlrecht für die Kollegien bringen würde – die St. Georger in der Jacobi-, die St. Paulianer in der Michaeliskammer.[43] Am 31. Oktober 1833 stimmte der Konvent zu.
Und Ferdinand Beneke? Er war kläglich gescheitert. Senat und Bürger hatten ihm seine Irrelevanz erklärt. Er brannte für die nationale Erneuerung der Deutschheit, malte sich rechtschaffene und biedere Bürger in glühenden Farben aus, in Weisheit und Milde regiert unter einer ständischen Verfassung. Das war ziemlich weit hergeholt, aber 1814 stand er damit nicht allein. Die Bundesakte gab Hoffnung auf nationale Regeneration nach Paragraf 13. Das war Dr. Benekes Lieblingsparagraf, von dem er alles Mögliche ableitete, ein ständisches Institut zur Vertretung der Vorstadt- und Landbürger der Republik Hamburg zum Beispiel. Darüber entwarf er ein ausführliches Memorandum, ließ es in Schönschrift abschreiben und mit bunten Bändern heften.
Aber schon im Präsidium der Bürgerschaft gab es dafür keine Mehrheit, immerhin ging es als Sondervotum an den Senat. Der beschloss umgehend, darauf nicht einzugehen.[44] Er hielt es wohl für Zeitverschwendung. Die bürgerlichen Freiheitskämpfer der Vorstädte würden sich niemals mit politischer Mittelalterpoesie zufrieden geben, zumal wenn ihnen zu Ohren kommen sollte, dass Sekretär Dr. Beneke sie für zu dumm zur politischen Mitgestaltung der Republik hielt. Die Rechte des hamburgischen Stadtbürgers sowol in Mitgliedschaft der Collegien, als in Erbgesessenheit, sind an sich … so bedeutend, und ihre Ausübung setzt in vielen Fällen einen solchen Grad politischer Durchbildung und Diskrezion voraus, daß bey der schon so großen Menge der Berechtigten jede Vermehrung derselben als unangemessen, und eventualiter als gefährlich erscheint.[45] Das stand sehr im Gegensatz zur Ansicht des optimistischen Bürgermeisters Abendroth, auch in St. Georg wohnen eine Menge gebildete und wohlhabende Männer,[46] hatte der herausgefunden. Benekes Alternative? Er wollte ständische Ausschüsse für Landgebiet und Vorstädte bilden lassen. Ihre Kompetenz: Erstellung von Gutachten.[47] Das war nicht eben viel. Senat und Bürger kümmerten sich nicht weiter darum, wenn auch der Oberaltensekretär jede Konventsstimme für das ständische Institut liebevoll erwähnte. Ein paar gab es immerhin.[48] Beneke hatte sich mit seinen Ständen ins Abseits gepredigt.
Auf der Habenseite für die Republik und ihre Verfassung aber stand: Zum ersten Mal erweiterte sie ihre politischen Mitbestimmungsrechte. Sie tat das in einem sehr spezifischen Sinne und nicht ganz freiwillig: Die Republik der Kaufleute stärkte die Position des Mittelstandes, der ja in den Vorstädten stark präsent war und lautstark von sich hören ließ. Der handelnde Staat, verstanden als Gemeinwesen der kaufmännischen Elite, verwandelte sich in ein inklusiveres Gemeinwesen, das auch für Handwerker und kleine Gewerbe politischen Raum schuf. Von Demokratie konnte in dieser Republik aber nach wie vor nur sehr bedingt die Rede sein.
Die Abkürzungen StAHH, StAB und StACux beziehen sich auf Bestände der Stadt- und Staatsarchive von Hamburg, Bremen und Cuxhaven; die Fußnoten auf die Literaturliste.
[1] Neben St. Georg war St. Pauli, damals noch Hamburger Berg, die zweite Vorstadt. Dieses Amüsierzentrum wurde aber außer bei Krawallen auf den Straßen nie ernstgenommen. Es hatte keinen politisch und wirtschaftlich aktiven Mittelstand wie St. Georg.
[2] Beneke: Tagebücher, 23.11.1826.
[3] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 1a Generalia I, Memorandum Benekes für Bürgermeister Heise, o. D., wahrsch. Oktober/November 1821.
[4] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 1a Generalia I, Bartels an Beneke, 5.12.1824.
[5] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 1a Generalia I, Senatsresolution an die Oberalten, 17.12.1828.
[6] Eden: Darstellung, S. 4.
[7] Eden: Darstellung, S. 4.
[8] Eden: Darstellung, S. 5.
[9] SUB, Sammlung Campe, Abendroth an Pastor Böckel, 22.10.1830; Eden: Darstellung, S. 25 und S. 44f.
[10] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 2 Dok 105, Abendroth an Hartung, 8.10.1830.
[11] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 2 Dok 109, Abendroth an Hartung, 8.11.1830.
[12] Eden: Darstellung, S. 17.
[13] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 17.7.1818.
[14] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 17.7.1818.
[15] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2 Dok 16, Resolution des Senats, 2.3.1831.
[16] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2 Dok 22, Resolution des Senats, 2.5.1831.
[17] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2 Anlage zu Dok 23a, Memorandum Bartels‘, 4.5.1831.
[18] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2 Anlage zu Dok 23a, Memorandum Bartels‘, 4.5.1831.
[19] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Bartels an Beneke, 1.12.1832.
[20] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Nachschrift zum Memorandum Bartels‘, 28.11.1832.
[21] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Beneke an Bartels, 3.12.1832.
[22] Eden: Darstellung, S. 15.
[23] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Memorandum Bartels‘, 28.11.1832.
[24] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Memorandum Bartels‘, 28.11.1832.
[25] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 6.3.1832.
[26] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 17.7.1818.
[27] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2, Memorandum Bartels‘, 4.5.1831, Beilage zu Dok 22 und 23a.
[28] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 2 Dok 130, Abendroth an Hartung, 9.8.1831.
[29] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 2 Dok 130, Abendroth an Hartung, 9.8.1831.
[30] Beneke: Tagebücher, 2.9.1831.
[31] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 2 Dok 130, Abendroth an Hartung, 9.8.1831.
[32] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Abendroth an Beneke, 3.9.1831.
[33] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 2 Dok 142, Abendroth an Hartung, 24.11.1831.
[34] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 2 Dok 142, Abendroth an Hartung, 4.12.1831.
[35] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 1.11.1831.
[36] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 29.11.1831.
[37] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 3.4.1832.
[38] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel I Fach 13 Vol B Fasc 2 Dok 142, Abendroth an Hartung, 24.11.1831.
[39] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2, Beilage zur Resolution des Bürgerschaftspräsidiums, 19.11.1832.
[40] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2, Resolution des Bürgerschaftspräsidiums, 24.7.1833.
[41] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Memorandum Bartels‘, 28.11.1832.
[42] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 11, Memorandum Bartels‘, 28.11.1832.
[43] Seelig: Entwicklung, S. 107; Anderson, Lappenberg: Sammlung, Bd. 12, S. 425f. und S. 434-444.
[44] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2 Dok 47, Senatsresolution, 26.8.1831.
[45] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2, Sondervotum Benekes zur Resolution des Bürgerschaftspräsidiums vom 22.7. und 5.8.1831.
[46] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 1a Generalia I, Schreiben Abendroths, o.D., wahrsch. 1830/31.
[47] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2, Sondervotum Benekes zur Resolution des Bürgerschaftspräsidiums vom 22.7. und 5.8.1831.
[48] StAHH, Senat Cl IV Lit B No 1 Vol 1 Fasc 2 Dok 160, Resolution des Bürgerschaftspräsidiums, 24.7.1833.


