73. Bürgerrecht und Arbeitserlaubnis
Noch mehr unbedeutende Menschen als Bürger?
Das Bürgerrecht war Voraussetzung für die Teilnahme an der republikanischen Selbstverwaltung. Den Hamburger Sozialpolitikern war jedoch ein anderer Aspekt wichtiger: Mit dem Zugang zum Bürgerrecht konnten sie Zuwanderung und Arbeitsmarkt regulieren. Hofften sie jedenfalls.
Dies ist Teil 73 der Aufklärung in Hamburg: Johann Heinrich Bartels, Amandus Augustus Abendroth, Ferdinand Beneke und die Verbesserung einer deutschen Republik 1790–1835. Die Einleitung beschreibt, worum es geht, und ein Überblick über die bisher veröffentlichten Kapitel findet sich hier.
Bei der Zuwanderung kam es stark darauf an, wer vor den Toren stand. Einwanderer mit Geld und Kapital betrachtete die liberale Republik als Gewinn. Sie richtete ihre Steuerpolitik darauf aus sie anzulocken. Jeder, der Lust und Geschick hat, so Senator Abendroth 1814, muß sich, wie bisher, so auch ferner bey uns frey und ungehindert ansiedeln können; es ist dem Staate einerley, ob Peter oder Paul Geld verdient, es genügt ihm, d a ß es verdient wird, daß die Abgaben davon entrichtet werden, und daß durch diese Industrie die Circulation vermehrt wird.[1] Diese Gattung der Einwanderung war als ein Mittel zur Konjunkturbelebung zu betrachten, zur Vermehrung der Zirkulation, wie es zeitgenössisch hieß. Es konnte gar nicht genug davon geben.
Gegen die Zuwanderung der Arbeiter und Dienstboten hingegen setzte sich die Republik immer energischer zur Wehr. Sie war erheblich. Von 1821 bis 1850 stieg die Bevölkerungszahl der Stadt von gut 100.000 um 48.000 auf mehr als 150.000 an. Über 40.000 gingen allein auf das Konto der Zuwanderung.[2] Es machte sich in Deutschland nach 1814 überall ein steigender Bevölkerungsdruck bemerkbar, dem keine hinreichenden wirtschaftlichen Ressourcen gegenüberstanden. In Hamburg war es nicht anders. Die Folge war, dass sich jeder Staat die Armen und Unerwünschten vom Leibe hielt und sie zu seinen Nachbarn schickte. Es war die hohe Zeit der Vagabundentransporte. Vagabunden und andere Unerwünschte schickten die deutschen Staaten, wie es scheint, mit Vorliebe nach Hamburg.
Darüber ärgerte sich 1816 Polizeichef Bartels ausgiebig, da kein Tag hingeht wo nicht durch fremdes Militair oft 20 und mehrere Vagabonden herantransportirt werden.[3] Auf das Jahr hochgerechnet wären das an die 7.000 Menschen gewesen, die zwangsweise nach Hamburg gebracht wurden. Aber auch die Republik wies kräftig aus und verabreichte zuvor eine Tracht Prügel bei falschen Aussagen.[4] 1826 registrierte Abendroths Polizei 1.041 über die Gränze geschaffte Vagabonden.[5] Die Verantwortlichen sahen einen Strom von Landstreichern. Ein Grund mehr für eine schlagkräftige Polizei.
Das war neu. Noch Ende des 18. Jahrhunderts wurden selbst die kleinen Leute nicht übermäßig schikaniert, wenn auch außer Frage stand, dass man sie los werden wollte. Vielleicht half ein bisschen Geld bar auf die Hand bei der Entscheidung, sein Glück doch lieber in Pinneberg oder Bremen zu suchen? Das war die Theorie des Sozialpolitikers Abendroth. Reisende Handwerker und andere dürftige Reisende wurden, um sie vom Betteln abzuhalten, schon an den Thören an den Polizeyvorsteher – also an Abendroth selbst – verwiesen der allein Viatica vertheilte, so etwas spricht sich bald herum, und so fanden auch die nicht an mich Verwiesenen, sich bald bey mir ein.[6] 1801 hielten 1.447 Reisende die Hand auf, bei sich verschärfender Wirtschaftskrise waren es bald mehr als 2.400.[7]
Vergangene Zeiten. Auch in Hamburg warteten jetzt die Sicherheitsorgane und wiesen aus. Es wehte ein schärferer Wind, Polizeichef Bartels hatte seine Behörde auf die Kontrolle der Zuwanderung ausgerichtet und 1820 meldete er im Senat Vollzug. Einen Haupttheil der Polizeiverwaltung … macht die Aufsicht auf die Fremden aus. Diese besteht nicht allein darin, daß in den Wirthshäusern die genauesten FremdenProtocolle gehalten werden und zur Inspection der Polizei bereit liegen müßen, und daß von allen Fremden die ankommen noch an demselben Tage aus allen Wirthshäusern, großen und kleinen, eine genaue Anzeige gemacht werden muß, sondern daß auch ihre Päße abzuliefern und bei der Polizei zu deponiren sind, bis sie wieder abreisen. Dann visirt die Polizei bei Abreise die Päße. Die Zahl der zu visirenden Päße und Wanderbücher beträgt im Jahr zwischen 20 und 30.000.[8] Die Vorschriften ließ er immer wieder in der Stadt aushängen. Hoteliers und Vermieter hatten jeden Fremden zu melden, Handwerksgesellen mussten mit einer Zunftbescheinigung ins Stadthaus gehen und erhielten dort eine Aufenthaltsgenehmigung.[9]
Die Zahlen blieben hoch. In seinem letzten Amtsjahr als Polizeichef kontrollierte Abendroths Behörde ziemlich genau 20.000 Pässe.[10] Es lag viel Volk auf den Straßen – Abendroth nannte es so. Handwerker, Arbeiter und Trödler vermischt mit Armen und Bettlern, Huren und Gaunern. Es schienen auch immer mehr zu werden, die alle auf eine bessere Zukunft hinter dem Horizont hofften. Sie kamen nicht nur nach Hamburg. In Ritzebüttel war es das Gleiche. 1.400 Pässe wurden jedes Jahr visiert, wie es hieß. Abendroth drückte die Zahl der Unerwünschten auf 800 und beglückwünschte sich dazu.[11] Die Drohung mit dem neuen Armenhaus spielte dabei wahrscheinlich eine Rolle. Der Staat wollte diese unkontrollierten, vage bedrohlichen Bewegungen in den Griff bekommen. Der Bürger war für Ordnung, der Reformaufklärer noch mehr. In Hamburg sorgte Abendroth 1823 für die Einführung von Wanderbüchern. Da alle anderen deutschen Staaten sie ausstellten, wollte die Republik nicht zurückbleiben. Die traditionellen Kundschaften riefen mittlerweile eher Verwirrung hervor.[12] 1826 stellte die Polizei 1.300 Wanderbücher aus.[13] Handwerksgesellen brauchten eine Aufenthaltsgenehmigung, ansonsten wurden sie ausgewiesen und die Wirte zu einer Strafe von 30 Mark verurteilt. Die Polizei sparte keine Mühe.
Das Bürgerrecht kam für das wandernde Volk der Landstraßen gar nicht in Frage. Es war etwas für die Respektablen, oder die, die es werden wollten. Wichtig war, dass Arbeiter, Handwerker und Ladenbesitzer das Bürgerrecht brauchten. Das galt selbst für Tagelöhner – nicht weil das Gesetz in dieser Hinsicht etwas über ihre spezifischen Rechte und Pflichten sagte, sondern weil auch der Tagelöhner heiraten und eine Familie gründen wollte. Die Ehe gehörte zur Ordnung der Welt, sie war selbstverständlich. Jeder wollte heiraten, weil etwas anderes schlicht nicht vorstellbar war. Viele Lebensentwürfe konnten ohne Familienarbeit auch gar nicht funktionieren: kleine Läden, Kneipen und Handwerksbetriebe zum Beispiel. Und an dieser Stelle war das Gesetz eindeutig: Wer heiraten wollte, musste Bürger sein.[14]
Bürger war man nicht durch Geburt, auch Hamburger mussten das Bürgerrecht erwerben, Einwanderer sowieso. Die Republik konnte damit Arbeitsmarkt und Bevölkerungsentwicklung regulieren oder eben deregulieren. Die Einbürgerung war nicht umsonst. Ein Nichtbürger, und das war grundsätzlich erst einmal jeder, bezahlte für das kleine Bürgerrecht 40 Mark. Es war nicht billig.[15] Der Bezieher eines kleinen Einkommens von 400 Mark war leicht mit einem Zehntel seiner jährlichen Einkünfte dabei. Der Neubürger hatte damit die Kosten seiner Etablierung, so nannte man es, noch lange nicht bestritten. Auch die Heirat kostete Geld. Noch mehr, unter Umständen sehr viel mehr, die eventuell erforderliche Abfindung mit den Zünften und die Ausrüstung für das Bürgermilitär. All das waren Belastungen, die der Staat selbst verursachte. Sie tauchten zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt in der Erwerbsbiografie auf. Gewerbegründer waren gezwungen, sich zu verschulden, und hatten die größten Schwierigkeiten, sich aus dieser Lage wieder herauszuarbeiten. Manche scheiterten und genau betrachtet hatte das Gemeinwesen selbst Schuld daran. Ein liberaler und aufgeklärter Staat konnte, wenn er wollte, diese Risiken reduzieren – wenn er wollte.
1813, die französische Armee war gerade abgezogen, hoben Rat und Oberalte die Schutzbürgerschaft auf.[16] Die Abschaffung dieser etwas altertümlichen Einrichtung aber verschärfte die Schwierigkeiten der Arbeiter, zu einem sicheren Aufenthaltsstatus zu kommen. Sie konnten vor 1810 vom Weddeherren per Handschlag zu Schutzbürgern aufgenommen werden – es ging sehr patriarchalisch zu. Von der ärmeren Klasse wurde das viel genutzt, da es billiger war als das reguläre Bürgerrecht. Man zahlte den Schutztaler, 3 Mark pro Jahr. Eigentlich hätte er jedes Jahr erneut gezahlt werden müssen – aber viele ‚vergaßen‘ das. Die Behörden kontrollierten nicht. Die Popularität der Schutzbürgerschaft nahm allerdings auch ab. Mitte der 90er-Jahre hatte es noch mehr als 5.000 gegeben, nach 1800 meldeten sich weniger als 50 pro Jahr.[17] Es sieht so aus, als hätte auf die Abschaffung der Schutzverwandtschaft eine Kostensenkung für das Bürgerrecht der Arbeiter folgen sollen. Bürgermeister Amsinck deutete das jedenfalls 1815 an und schlug eine Senkung, am besten auch noch eine Ratenzahlung des gesenkten Bürgergeldes vor: Wenn die letztere Art nicht zu viele Arbeit erweckte, so scheint sie bey manchen Handwerkern und geringen Leuten zum Anfange ihres kleinen Etablissements nicht unzweckmässig.[18] Das war Hilfe für den kleinen Mittelstand, es kam aber nicht dazu.
Für den Arbeiter erhöhten sich die Kosten des Bürgerwerdens gemessen an der Differenz zwischen dem Schutztaler und der Gebühr für das kleine Bürgerrecht um mehr als das Zehnfache und mehr als schöne Reden waren dazu aus den oberen Etagen des Staates nicht zu hören. Das führte dazu, dass sich jeder so gut half, wie er konnte, und wenn eine kreative Auslegung der Rechtslage zum Sparen beitrug, dann kannte der Einfallsreichtum keine Grenzen. Die Republik war ein eigenartiges, kleines Staatswesen, in dem auf der linken Seite der Straße manchmal andere Gesetze galten als auf der rechten. Die Leute erkannten das sofort. Die Behörden brauchten etwas länger. Senator Abendroth war seit 1821 Polizeichef. Vieles, was in der Stadt vorging, konnte selbst der hellsichtigste Senator ohne analytische Hilfsmittel nicht sehen. Komparative Statistiken waren nötig, Bevölkerungs- und Sozialpolitiker liebten sie. Es gab hier in der Tat eine Merkwürdigkeit, die sich in Zahlen ausdrückte: das seltsame Heiratsverhalten der Bewohner von St. Georg.
Die Zahlen, die Polizeichef Abendroth im Sommer 1822 im Senat vorlegte, deuteten darauf hin, dass hier irgendetwas nicht stimmte. Die Vorstadt hatte 8.000 Einwohner und im Jahr 1821 zählten die Behörden 176 Heiraten. In der Stadt selbst mit ihren 100.000 Einwohnern waren es im gleichen Zeitraum 758.[19] Das bedeutete, dass in St. Georg relativ gesehen fast drei Mal häufiger geheiratet wurde als in der Innenstadt. Warum? Die Altersstruktur der Bevölkerung konnte es nicht erklären. Abendroth entdeckte eine andere Ursache. Mehr oder weniger zufällig und eigentlich ordnungswidrig – der Polizeichef drückte das selbst so aus – war er 1822 auch für die Untersuchungen zum Bürgerwerden und zur Verheiratung zuständig.[20] Dabei führte ihn eine Spur nach Wandsbek und St. Georg. Bei seinen Gesprächen mit den Heiratskandidaten zeigten sich manche nicht besonders kooperativ: Bey jedem Bedenken was geäußert wird, bey jeder nothwendigen Auskunft, so erläuterte er seinen Kollegen, die die Wedde den sich meldenden auferlegt, gehen die Leute statt dem injuncto zu geleben; bey recht verdächtigen Fällen nach Wandsbeck und sonst nach St. Georg, dort werden sie Schutzbürger, geben irgendein beliebiges Domicil an, werden aufgeboten, heyrathen und ziehen dann ruhig in die Stadt.[21]
Das also war die Ursache des Heiratsrauschs von St. Georg. Dort war es billiger. Während die kostengünstige Schutzbürgerschaft in der Stadt 1813 aufgehoben worden war, gab es sie in St. Georg noch. Und wenn sich in der Stadt Schwierigkeiten andeuteten, wenn also Senator Abendroth auf seine bekannt robuste Art Bedenken über die Nachhaltigkeit der geplanten Ehe äußerte, dann verschwanden die Kandidaten nach St. Georg und schlossen dort den Bund fürs Leben. Nicht ganz legal, aber die meisten kümmerte es nicht. Den Polizeichef hingegen schon.
Unordnung, konstatierte Abendroth. Nichts war dem aufgeklärten Bevölkerungspolitiker unsympathischer. Schwieriger war es, eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Der Senator hatte eine klare Präferenz: Ein Ende der Schutzbürger in St. Georg und Einführung eines einheitlichen und vor allem verbilligten Bürgerrechts. Das entsprach seinem Ziel, die Stadt zu erweitern und auch den Arbeitern die Integration in die Bürgergemeinde zu erleichtern: Warum sollten wir auch nicht diesen Schutz abschaffen, um alles noch mehr übereinstimmender und einförmiger zu machen, nur müste dann freylich der Staat billiger mit den Leuten verfahren, dies kann auch füglich geschehen, ohne daß der Staat dabey leidet.[22]
Billiger war in diesem Falle wörtlich gemeint. Stadt und Republik brauchten Arbeiter und einen agilen Mittelstand, gerade die litten unter der teuren Einbürgerung. Jetzt muß ein junger, thätiger aber nicht vermögender Mann, Senator Abendroth brachte sich im Ratssaal in Schwung, mit wahrer Angst an sein Etablissement gehen, die Einrichtung des auch nur kleinen Hausstandes, der Zeitverlust, die Hudeleyen, und zum Theil unerschwinglichen Kosten der Handwerker, die Uniformirung und das Bürgerwerden, machen so bedeutende Kosten, daß nur wenige aus der untern Klasse ohne Schulden ihr Etablissement anfangen können, was wohl mit Recht als das größte Unglück angehender Bürger angesehen werden mus, wenn man also das jetzige kleine Bürger Recht noch in zwey Klassen theilen könnte, und das jetzige kleine Bürgerrecht, für Handwerker, Mäckler, Quartiersleute &c, Krämer und Detaillisten, kurz für alle diejenigen bestimmt und beybehält, die in einer Art Wohlstand, und das grosse Bürger-Recht nicht brauchen, und für die niedrige Klasse noch eine 3te Klasse etablirte, die alles in allem nicht über 5 Rthlr. kosten müste, so wäre dadurch schon viel Uebel abgeholfen und eine mehrere Ordnung eingeführt, - [23]
Fünf Reichstaler entsprachen 15 Mark, ein Einsteigerpreis, der deutlich unter den aktuell gültigen Gebühren lag. Das wäre für Arbeiter und Bezieher kleiner Löhne ein großer Vorteil gewesen. Die Republik brauchte eine geordnete Zuwanderung, Arbeiter, die etwas aus sich machen wollten, die Hafen, Speicher und Fabriken in Schwung hielten und vielleicht einmal ein Geschäft gründen würden. Ohne sie seien grosse Nachtheile für Indüstrie und Wohlstand zu befürchten, so Abendroth.[24] Die Erleichterung der Einbürgerung sollte den aufgeklärten, liberalen Staat zum Förderer der Gewerbe und des kleinen Verdienstes machen, die alte Republik, die oft eine Last für die Bürger war, in einen Motor des Fortschritts verwandeln.
Es sollte nicht sein. Im Senat regte sich Widerstand. Kollege Martin Johann Jenisch sprach sich dahingehend aus, er könne ohnmöglich der Meinung des Hrn. Abendroth sein, und es räthlich halten auch in den Vorstädten die Zulassung als Schutzverwandte abzuschaffen, und uns noch mehr unbedeutende Menschen als Bürger aufzuhalsen.[25] Damit war es heraus, von Arbeitern und anderen unbedeutenden Menschen mit Bürgerstatus wollte dieser Senator möglichst verschont bleiben. Das Thema sorgte unter den regierenden Herren für wechselseitige Verärgerung, was allerdings auch damit zusammenhing, dass Abendroth nicht locker ließ. Da er mit seinen ersten Vorschlägen nichts erreicht hatte, folgten wenige Wochen später die nächsten: Antragsteller in Stadt und Vorstädten sollten nur noch mit polizeilichem Führungszeugnis zum Bürgerrecht oder zur Schutzverwandtschaft zugelassen werden. Aber der freie Bürger liebte die Polizei nicht, die jetzt noch mehr Kompetenzen bekommen sollte.
Bürgermeister Amsinck platzte der Kragen und er erklärte in Bausch und Bogen, die ganze Sache sei 1. voreilig, 2. ohne Sach- und Lokalkenntnis, 3. unnütz und 4. widerspreche sie auch noch der Verfassung des Senats.[26] So wörtlich. Er hielt den Antrag schlicht für eine Beleidigung. Nein lieber Herr Senator! schrieb er an Abendroth, was haben Sie mir da für eine Arbeit mit Ihrem Commissorio … gegeben! Das hat mich ein wenig geärgert, und ich habe es empfindlich … begutachten müssen. Sind Sie gut, was ich mit Vielen rühme, so sind wir, Ihre Collegen auch nicht schlecht.[27] Das war also ins Auge gegangen. Jeder Senator war gut beraten darauf zu achten, seine Initiativen nicht als Kritik an der Amtsführung der verehrten Kollegen erscheinen zu lassen. Er machte sich damit keine Freunde.
Abendroth hingegen verteidigte sich ziemlich frisch, ich bin stets frey in meinen Äußerungen gewesen, was in der Tat stimmte. Dann führte er den Nutzen seiner Vorschläge an und erklärte ohne mit der Wimper zu zucken, sie seien 1. nicht voreilig, 2. nicht ohne Sach- und Lokalkenntnis, 3. nicht unnütz. Besonders muß ich mich über den Vorwurf auslassen daß meine Vorschläge 4. rücksichtslos und der Verfassung des Senats zugegen sind.[28] Natürlich völlig aus der Luft gegriffen. Er neige keineswegs zu verdeckten Angriffen, sage vielmehr frank und frei, wenn man ihn denn frage, dass die Verwaltung des Scholarchats und der Landherrenschaft von Hamm und Horn viel zu wünschen übrig lasse. Es hatte ihn aber niemand gefragt. Die Verteidigung war nicht wirklich geeignet, die Lage zu befrieden.
Der Sache nach setzte sich Abendroth dann doch nach und nach durch. Freund Johann Heinrich Bartels hatte als Polizeichef vorgearbeitet und dafür gesorgt, dass die Wedde bei der Polizei anfragen musste, ob etwas gegen prospektive Neubürger vorlag. Diese so nöthige Erkundigung, erklärte er 1820 im Senat, ist eine ganz neue Einrichtung, weil würklich sich Menschen zu Bürgern eingeschlichen haben, denen der fiscalische Proceß vorher gemacht worden, und die aus der Stadt gewiesen waren.[29] Auch schickte Bartels umstandslos seine Beamten nach St. Georg oder irgendwohin ins Landgebiet, um dort Untersuchungen vorzunehmen. Damit überschritt er genau genommen seine Kompetenz. Die Landherren fangen indeß schon an zu merken, beschwichtigte er seine Kollegen, daß sie der städtischen Polizei in die Hände arbeiten müssen, wenn Ruhe und Sicherheit erhalten werden soll; daher lassen sie ohne Bedenken manche Verfügung der städtischen Polizei, durch deren Officianten dort in Ausführung bringen.[30] In diese Richtung ging auch eine Verordnung vom Februar 1824, die es Stadtbewohnern verbot, sich ohne Erlaubnis der Wedde auf dem Lande zu verheiraten. Es drohte Gefängnis für den Bräutigam und Geldstrafe für die Eltern.[31] Wie es scheint, kam Bürgermeister Amsinck mit seinem Widerstand gegen die Ausdehnung der zentralen Polizei auf Vorstädte und Landgebiete etwas spät.
Die Polizei sorgte also für mehr Ordnung. Aber die Bürgerrechtsfrage war damit noch lange nicht geklärt. Weder war ein verbilligtes Bürgerrecht eingeführt noch die Schutzverwandtschaft in St. Georg aufgehoben worden. Als nächstes versuchte sich im Sommer 1824 Bürgermeister Bartels an der Materie. Es war mittlerweile nicht einfacher geworden, weil es im Rat Stimmen gab, die das Bürgerrecht nutzen wollten, um die Einnahmeverluste auszugleichen, die durch die erste Runde der Zollsenkungen ins Haus standen. Er selbst hielt davon nichts, da aber die Kollegen immer wieder darauf zurückkamen, waren Beratungen wohl unumgänglich. Es passte gut, dass er die Akten einer schon etwas in die Jahre gekommenen Kommission, die sich damit hatte befassen sollen, immer noch im Hause hatte. Auch das ein beliebtes Umgehen mit ungeliebten Kommissionen, das im Handbuch des aufrechten Republikaners nicht vorkam: Man blieb auf den Akten sitzen und hoffte auf Vergessen.
Aber jetzt war es so weit. Es galt erst einmal, den Herrn Referenten, Syndikus Oldenburg, zu loben, dessen Mühwaltung in der Sache neun Jahre zurücklag. Die geniale Behandlung des Gegenstandes habe ich mit hohem Interesse gelesen: so leitete der Bürgermeister seinen Vortrag ein, doch fürchte ich daß wir zuviel verändern müßten, wenn wir ihm Schritt für Schritt folgen wollten.[32] Der aktive Oldenburg hatte sich ein Reformprojekt ausgedacht, das ihm viel zu weit ging. Bartels kam dann schnell auf den Punkt. Ich glaube wir müßen den Gesichtspunct festhalten so wenig wie möglich zu verändern.[33] Der Bürgermeister folgte seinem Grundprinzip, möglichst alles zu lassen, wie es war, für seine Zuhörer mittlerweile keine Überraschung mehr.
Das hatte wahrscheinlich viel mit Kompromiss und Machbarkeit zu tun. Auf dem Hindernisparcours der Kommissionen und Kollegien hatte das seinen Sinn. Sein Entwurf nahm denn auch weitgehend die alten Regeln zum Vorbild, interessant wegen der sozialen Präzisierungen, die aber auch nicht ganz neu waren: das große Bürgerrecht für Großhändler und Bankiers mit Bankkonto, für juristische und medizinische Doktoren sowie die Professoren an Gymnasium und Johanneum; das kleine Bürgerrecht für Inhaber von Läden, Makler, Amtsmeister und Gesellen, die sich verheiraten wollten. Es sollte teurer werden, eine Konzession an die Kollegen, die mit der Verleihung des Bürgerrechts Geld für den Staat machen wollten, 100 Mark für Erstbürger und 50 Mark für Bürgersöhne. Als Ausgleich wollte der Bürgermeister das alte Schutzbürgerrecht wiederbeleben. Für die arbeitende Klaße und deren Gehülfen würde ich glauben müste ein Schuz Bürger Recht eingeführt werden, nach welchem sie jährlich oder halbjährlich eine bestimmte Summe dem Staat bezahlen. Sie sind dem Bürgerwachtdienst und der MilitairPflicht auch allen den Contributionen unterworfen, die namentlich mit Bestimmung der zu entrichtenden Summen auf sie extendirt werden.[34] Es sollte pro Quartal eine Mark kosten.
Schön und gut, aber dahinter stand auch die Idee, Arbeiter auf Abstand zu halten, ihnen die Ehre des Bürgerrechts vorzuenthalten, sie möglicherweise sogar wieder aus dem Verband des Gemeinwesens auszuschließen, wenn die Umstände es erforderten. So hatte es Kollege Jenisch ja schon einmal etwas brutal zum Ausdruck gebracht und je mehr die Zeit voranschritt, desto rigider wurden die Meinungen. Mir scheint es nun hiebey, ließ sich Senator Schrötteringk nach überstandenem Revolutionsschreck kompromisslos vernehmen, zuvörderst hauptsächlich darauf anzukommen, nichts zu unternehmen was den Zudrang befördert und die Erlangung des Bürgerrechtes der geringern Classe erleichtert. Also das Schutzbürgerwesen nicht wieder einzuführen; keine Nachsicht mit der Bezahlung des Bürgergeldes geben und dasselbe auf Termin setzen; denn diese Leute denken, kommt Zeit kommt Rath, und auch wohl, daß nichts von ihnen zu holen sein wird.[35] Allein zwischen Januar 1828 und Mitte Februar 1829 hätten 107 zugezogene Arbeiter das Bürgerrecht erworben, führte er skandalisiert an.[36]
Das soziale Klima verhärtete sich. Es war eine gesamtdeutsche Erscheinung. Überall wurden Heimatgesetze erlassen, die eher das Heimatrecht beschränkten. Verdächtige Handwerker wurden ausgewiesen und Vagabundentransporte fuhren kreuz und quer durchs Land. Und dann die öffentliche Meinung. Man würde eine neue Quelle der Beschwerden des rechtlichen Mittelstandes, der Zünfte u.s.w. eröffnen, hieß es in einem Bericht für den Rat, wenn man durch die Wiedereinführung von Schutzverwandten es gewissermaßen sanctioniren wollte, daß auch die letzten Rücksichten mit einem Schein von Recht beiseite gesetzt werden könnten.[37] Widerstand formierte sich.
Im Mai 1833 passierte das Bürgergesetz die parlamentarischen Kammern.[38] Es war ein Desaster. Von Erleichterungen beim Erwerb des Bürgerrechts war nicht mehr die Rede, auch nicht von Schutzbürgern, schon gar nicht von einem 15-Mark-Bürgerrecht nach Modell Abendroth. Im Gegenteil, auf den letzten Metern war es der Reaktion im Senat gelungen, eine so brutale Regelung in das Gesetz aufzunehmen, dass ärmere Zuwanderer – zum Beispiel aus Lüneburg oder aus den Dörfern Hannovers, das Ausland lag ja so nah – die Einbürgerung gleich vergessen konnten. Das verschärfte Gesetz verlangte von auswärtigen Bewerbern zusätzlich zur Einbürgerungsgebühr eine Kaution von 500 Mark.[39] Das war für viele ein Jahreseinkommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Neubürger nicht der Armenanstalt zur Last fiel. Aber wer konnte das bezahlen? Die Bürgergemeinde schloss sich ab. Es scheint, als hätte nach den Turbulenzen des Jahres 1830 die populistische Reaktion der Krämer und zünftigen Handwerker zusammen mit dem Starrsinn einiger Herren im Senat die Oberhand gewonnen.
Senator Martin Hieronymus Hudtwalcker, der Freund der religiösen Erwecker, diesmal unterstützt von Bürgermeister Bartels, versuchte mit einer Einbürgerungskommission das Unglück abzuwehren. Die Kommission warnte vor der Kaution. Sie kann nicht anders als hievon abrathen, indem eine solche Verfügung alle Fremde geringeren Standes völlig von uns abhalten würde. Gegen zukünftige Handwerker … würde die Verfügung sehr hart seyn. Aber auch gegen andere würde sie fast einer Ausschließung gleichkommen. Jede große Stadt muß sich gleichwohl mit Arbeitern vom Lande recrutiren, und wir würden eine solche Maaßregel bald zurücknehmen müssen.[40] Dann zog er noch eine Spezialkarte: Sittlichkeit in Gefahr. Das Gesetz würde anständigen Stadtmädchen die Heiratskandidaten entziehen. Aber es half alles nichts. Die Öffnung des Bürgerrechts für die arbeitende Klasse war in weite Ferne gerückt.
Die Restriktionen hatten die gewünschten Folgen – kurzfristig. 1833 war das Bürgerrecht an 1.436 Bewerber verliehen worden, 1834 sogar an 1.646. Das waren Spitzenwerte seit 1815. 1835 halbierte sich die Zahl auf 759.[41] Schon im folgenden Jahr allerdings begann der Wiederanstieg. Zu Beginn der 1840er-Jahre waren die alten hohen Werte fast wieder erreicht, 1.270 Zulassungen 1841, obwohl auswärtige Interessenten 500 Mark Kaution hinterlegen mussten.[42] Man fragt sich, woher sie das Geld nahmen. Vielleicht verschuldeten sie sich oder sie fanden zwei Bürgen, die für sie garantierten. Das Gesetz kannte auch diese Möglichkeit. Wahrscheinlich bildete sich eine legale Grauzone. Die Polizei sah weg, wenn es ihr passte, sah hin, wenn es irgendwie geboten schien.
Dann noch ein Versuch. 1837 kam es auf Initiative Hudtwalckers zur erneuten Einführung der Schutzbürgerschaft. Bürgermeister Bartels war nur noch sehr bedingt dafür zu haben: Zugezogene durften davon in keinem Fall profitieren. Sind wir durch solche Verfügungen sicher, so kommentierte er den Entwurf seines Schwiegersohns, des Syndikus‘ Banks, daß nur diejenigen aus dem Auslande, die wir gebrauchen können, sich künftig hier fixiren, und das zahllose Gesindel sofort wieder ausgespien werde, dann, aber auch nur dann erst, kann ich es für rathsam und nüzlich halten, daß der Staat durch Einführung eines Schutzbürgerrechts sich eine Einnahme verschaffe und die Verhältnisse der Schutzbürger ihrer Lage gemäs ordne.[43] Die Sprache war leicht verwildert, der Ton des politischen Diskurses hatte sich seit den schönen Zeiten der aufgeklärten Reform sehr verändert. Die Aufregung in Zuwanderungsfragen war ein Phänomen und ihre Auswirkung auf die Befindlichkeiten in der Bürgerschaft kaum einzuschätzen. Ähnlich wie vier Jahre zuvor lehnten die Bürger den Antrag im ersten Anlauf im Mai 1837 mit großer Mehrheit ab, um ihn dann kaum drei Wochen später inhaltlich unverändert zu billigen.[44] Der Senat hatte zwischenzeitlich lediglich auf die Bürgermilitärpflicht der Schutzbürger hingewiesen, das reichte.[45]
Rat und Bürger hätten sich die Mühe sparen können. Das neue Recht war bei den vermeintlichen Nutznießern unpopulär. 1837 wurden 53 Schutzbürger zugelassen, 1839 nur noch 24.[46] Nicht der Rede wert im Vergleich zu den regulären Einbürgerungszahlen. Gut möglich, dass die neue Einrichtung bei den arbeitenden Klassen als diskriminierend empfunden wurde. Der Arbeiter, der auf sich hielt, wollte offensichtlich Bürger werden, kein Schutzberechtigter dritter Klasse. Die gesamte Bürgergemeinde legte hohen Wert auf die formal beeidigte Zugehörigkeit zur Republik. Statistische Indikatoren und etwas politische Arithmetik sprechen dafür: 1.000 Einbürgerungen pro Jahr, eine Lebenserwartung von 20 Jahren zum Zeitpunkt der Einbürgerung und eine durchschnittliche Familiengröße von vier Personen – alles sehr konservative Annahmen – würden rechnerisch 80.000 Menschen ergeben, die in Bürgerfamilien lebten, Frauen und Kinder eingerechnet. Die große Mehrheit der Bevölkerung der Republik bestand also aus Bürgern oder lebte in Bürgerfamilien. Auch Arbeiter und Tagelöhner wollten dazugehören und waren stolz darauf. Der Staat macht es ihnen nicht leicht – im Gegenteil.[47] Senator Abendroth hatte daran nichts ändern können.
[1] Abendroth: Wünsche, 130f.
[2] Matti: Bevölkerungsvorgänge, S. 118.
[3] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a2 Vol 12 Dok 1b, Bartels zur Polizeireform im Senat, 13.12.1816.
[4] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 2, S. 58.
[5] Neddermeyer: Statistik, S. 508.
[6] StAHH, Familie von Voght Caspar von Voght V 2, Abendroth an Voght, 26.6.1832.
[7] Voght: Gesammeltes, S. 69 und 75.
[8] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a2 Vol 12 Dok 12, Bartels im Senat zum Polizeigesetz, 5.7.1820.
[9] Zum Beispiel im Oktober 1817, vgl. Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 4, S. 131-133 und 142.
[10] Neddermeyer: Statistik, S. 508.
[11] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel II Fach 1 Vol F1 Dok 10, Abendroths Bericht über Ritzebüttel 1819.
[12] StAHH, Senat Cl XI Generalia No 2 Vol 5a, Senatsbeschluss, 23.12.1822.
[13] Neddermeyer: Statistik, S. 508.
[14] Das änderte sich auch durch die Neuregelung von 1833 nicht. Gleich der erste Paragraf hielt es fest. Vgl. Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 12, S. 489.
[15] Buek: Handbuch, S. 31-40.
[16] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 12, Bürgermeister Amsinck im Senat, 20.10.1815.
[17] Stieve: Kampf, S. 43.
[18] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 12, Bürgermeister Amsinck im Senat, 20.10.1815.
[19] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Vortrag Abendroths im Senat, Juni 1822.
[20] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Abendroth an Amsinck, 15.8.1822.
[21] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Vortrag Abendroths im Senat, Juni 1822.
[22] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Vortrag Abendroths im Senat, Juni 1822.
[23] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Vortrag Abendroths im Senat, Juni 1822.
[24] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Vortrag Abendroths im Senat, Juni 1822.
[25] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, M. J. Jenisch zu den Vorschlägen Abendroths, 3.8.1822.
[26] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Gutachten Amsincks im Senat, 14.8.1822.
[27] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Amsinck an Abendroth, 13.8.1822.
[28] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Abendroth an Amsinck, 15.8.1822.
[29] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a2 Vol 12 Dok 12, Bartels im Senat zum Polizeigesetz, 5.7.1820.
[30] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a2 Vol 12 Dok 12, Bartels im Senat zum Polizeigesetz, 5.7.1820.
[31] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 8, S. 198f.
[32] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 12, Memorandum Bartels’, August 1824.
[33] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 12, Memorandum Bartels’, August 1824.
[34] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 12, Memorandum Bartels’, August 1824.
[35] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 20, Memorandum Schrötteringks, 12.1.1831.
[36] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 20, Memorandum Schrötteringks, 12.1.1831, Beilage zu Dok 19.
[37] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 20, Kommissionsbericht, vorgelegt von Hudtwalcker, 4.1., 11.1., 18.1.1832.
[38] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 12, S. 488-497.
[39] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 12, S. 491-493.
[40] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 20, Kommissionsbericht vorgelegt von Senator Hudtwalcker, 29.3. und 30.3.1832.
[41] Neddermeyer: Statistik, S. 476.
[42] Neddermeyer: Statistik, S. 475.
[43] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 27a, Kommentar Bartels’ zum Entwurf von Banks, der Entwurf vom 24.4.1835, der Kommentar o.D.
[44] Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 359f.
[45] StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 27a, Senatsbeschluss, 26.5.1837.
[46] Neddermeyer: Statistik, S. 476.
[47] Das sagte auch der Senat in einer Vorlage für die Bürgerschaft 1837. 1833 hatten über 700 Paare ihre wilde Ehe nachträglich legitimieren lassen. Die Ursachen extralegaler Ehen waren aber nicht beseitigt worden. Vgl. Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 359f.


