68. Renovierung der Zünfte
Um Ehre, Tradition und die gute alte Zeit ging es nicht
Die Spekulation mit Staatspapieren erzeugte in der Republik erhebliche Spannungen. Geld wurde von unten nach oben gespült und unbemerkt blieb das nicht. Gleichzeitig verlangte Wirtschaftspolitik nach neuestem Zuschnitt freie Konkurrenz bei Handel und Produktion. Konflikte mit den Zünften waren vorprogrammiert.
Dies ist Teil 68 der Aufklärung in Hamburg: Johann Heinrich Bartels, Amandus Augustus Abendroth, Ferdinand Beneke und die Verbesserung einer deutschen Republik 1790–1835. Die Einleitung beschreibt, worum es geht, und ein Überblick über die bisher veröffentlichten Kapitel findet sich hier.
Bis 1810 beherrschten die Zünfte das gewerbliche Leben der Republik. In Hamburg hießen sie Ämter. Sie würden aber nach menschlichem Ermessen nicht zu den Gewinnern der neuen Ära der Gewerbefreiheit zählen. Sie waren deshalb dagegen – nachdrücklich dagegen. Die zünftigen Handwerker der Republik konnten nicht erkennen, warum sie neumodische Grundsätze der politischen Ökonomie befolgen sollten, um hinterher weniger Geld in der Tasche zu haben.
Das französische Kaiserreich hatte die Zünfte abgeschafft, auch in Hamburg. Als dann 1814 plötzlich dieses Kaiserreich selbst abgeschafft war, sah es für die modernisierende Republik in dieser Hinsicht nicht gut aus. Sie war dem Druck der Interessenpolitik der Handwerker viel direkter ausgesetzt, als die autoritäre europäische Supermacht mit Hauptstadt an der Seine. An der Elbe saßen sie in der Bürgerschaft und sorgten für sich.
Senator Bartels spielte beim Konflikt zwischen Gewerbefreiheit und dem Machtanspruch der Zünfte eine Schlüsselrolle. Erst einmal erinnerte er sehr genau, dass die organisierten Handwerker bei den Unruhen Ende des 17. Jahrhunderts die Kontrolle über die Bürgerschaft an sich gerissen hatten und dann auch noch die Vorherrschaft über den Senat für sich beanspruchten. In frühern Zeiten, schrieb er seinem Kollegen Smidt nach Bremen, spielten die Amtsgenoßen bei uns eine Hauptrolle – die Bürgerschaft bestand aus erbgeseßenen Bürgern und Werkmeistern. Die lezten kamen Haufenweise dahin, brachten dort ihre Zunftangelegenheiten zur Sprache, erzwangen, was ihnen gut dünkte, und trieben einen heillosen Unfug.[1] Es war eine Art Revolution der Zünfte, nur durch Intervention von außen zu bändigen. Diese Aufgabe übernahm Anfang des 18. Jahrhunderts eine kaiserliche Kommission. Sie schloss den größten Teil der Handwerker aus der Bürgerschaft aus. Das war radikal, aber ganz im Sinne des Reformsenators Bartels, der populäre Interessenpolitik für das Grab der aufgeklärten Republik hielt. Die Zünfte wurden bis auf einige Aeltermänner aus der Bürgerversammlung entfernt, die Verhandlung der Zunftsachen in der Bürgerschaft wurde verboten.[2] Ersatzweise bekamen sie das Ämterreglement – ein Meisterstük legislatorischer Weisheit,[3] wie Bartels meinte.
Die Zünfte kontrollierten Arbeitsmarkt und Preise und wenn nötig, konnten sie immer noch für Kampfabstimmungen in der Bürgerschaft mobilisieren, nicht als Handwerker, aber als Grundbesitzer, die sie in vielen Fällen waren. In der freien Republik war mit ihnen zu rechnen. Was war zu tun? Die Republik bestätigte 1814 die Abschaffung der Zünfte aus den französischen Jahren. Es war mutig und es war ein Signal. Sie wollte zur Gewerbefreiheit übergehen, die Bürgerschaft wollte nichts von ihnen wißen, und beschloß in der ersten Versammlung die Suspension des Aemter Reglements.[4] So beschrieb Bartels die Lage. Die Zünftler waren vorhersehbarerweise nicht damit einverstanden, in der Versenkung zu verschwinden. Meister und Gesellen wussten ziemlich gut, wer vor wenigen Jahre die Vorsteher und Älterleute gewesen waren. Die Zünfte wurden zu Wiedergängern, irgendwie gab es sie, irgendwie aber auch wieder nicht, da die Bürgerschaft ihre gesetzliche Grundlage abgeschafft hatte. Soweit es ging, taten die Ämter so, als wäre nichts geschehen, stießen damit aber ziemlich schnell an ihre Grenzen, da es keine senatorischen Amtspatrone als Richter und Streitschlichter mehr gab.
Die Chefs der Zünfte wussten sich zu helfen. Sie wandten sich an die Polizei, genauer gesagt an Senator Johann Heinrich Bartels, ab 1814 Polizeichef der Stadt. Ehe die Patronagen wiederhergestellt waren, referierte er 1820 im Senat, betrachteten die Aemter den PolizeiHerrn als den Patron aller Aemter. Die Sache hat damals der Polizei viel Mühe gemacht.[5] Das war einerseits ärgerlich, auf der anderen Seite gab es ihm die Möglichkeit, Unruhen zu verhindern und im Einvernehmen mit den alten Zunftchefs die soziale Ordnung zu sichern. Das Ergebnis fiel etwas konservativ aus. Die Gesellen wurden streng kontrolliert, heiraten durften sie sowieso nicht.[6] Sie brauchten eine polizeiliche Aufenthaltserlaubnis und wurden ausgewiesen, wenn sie keine hatten.[7] Die Polizei übte sich darin, in Kooperation mit den Gewerken Arbeitsniederlegungen und Streiks zu verhindern. Diese Aufsicht und Controlle der Handwerker, so noch einmal Polizeichef Bartels im Senat, sichert uns vor heimlichen Einschleichen von Pfuschern und wird bei gehöriger Handhabung dieses Theils der Polizei, Handwerks Unruhen für immer verhindern können. Ich habe sehr oft manchen, vom Amt als einen unruhigen Gesellen designirten Handwerker, wenn die Untersuchung die Wahrheit ergab, sofort fortgeschafft, habe Gesellen, die bereits die Arbeit niedergelegt hatten, ohne daß es einmal ruchbar geworden zur Arbeit zurückgebracht, oder auf der Stelle aus der Stadt bringen laßen, und glaube dadurch wenigstens in den Jahren 1814 und 1815 sehr viel zur Erhaltung der innern Ruhe beigetragen zu haben.[8] Bartels war bei sich anbahnenden Streiks nicht gerade zimperlich. Mancher Geselle fand sich unerwartet jenseits der Staatsgrenzen wieder. Als flankierende Maßnahmen ordnete er gerne nächtliche Razzien an.
Das Handwerk musste unter Kontrolle gehalten werden, wenn nötig mit der Polizei. Es war eine sehr bürgerliche Politik, die für Disziplin und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt sorgte. Sie kam ohne große Koalitionsverbote aus. Die eng verwobene Bürgerrepublik brauchte kein Gesetz Le Chapelier, mit dem das Frankreich der Gewerbefreiheit von 1791 Zünfte und Arbeiterverbindungen gleichzeitig verboten hatte.[9] Zuwanderungskontrollen und ein guter Draht zu den alten Zunftchefs reichten fürs Erste. Es gab also möglicherweise Grund, die Kritik an den Zünften zu überdenken. Wenn sie halfen, Streiks und Unruhen im Keim zu ersticken, waren sie dann nicht vielleicht ein Gewinn für die Stabilität der Republik?
Vielleicht konnten sie auch zu Trägern einer neuen Sozialpolitik für die mittleren und die arbeitenden Klassen umgestaltet werden und die integrative Wirkung der Versicherungen und Sparkassen ergänzen? Die Überlegung lag nahe, weil viele der Zünfte eben das eingerichtet hatten, was die Gesellschaft zur Förderung der Gewerbe propagierte: Kranken- und Sterbekassen, wenn auch vielleicht nicht nach den neuesten Grundsätzen der Versicherungsaktuare.[10] Die Bäcker, die Drechsler, die Maurer und die Schmiede hatten sie, auch die Schneider und Schumacher. Die Zimmerleute gaben jedes Jahr an die 2.000 Mark für Krankenfürsorge aus.[11] Die Kassen prosperierten und vermehrten sich – auf sehr lange Zeit noch.[12] Aber die Ämter waren hochgradig exklusive Körperschaften, denn die Aufnahme kostete in den begehrten Branchen Geld, viel Geld: Es reichte von einem Jahresgehalt bis zu einem Vermögen. Ein Maler zahlte 450, ein Wundarzt zwischen 3.000 und 5.000 Mark, ein Schlachterblock kostete zwischen 8.000 und 15.000 Mark.
Kurz nach der faktischen Abschaffung der Zünfte begann ihre Wiedereinführung. Senator Bartels, mittlerweile Schlüsselfigur im Senat, ergriff die Initiative. Er kannte die Sachlage, die Polizei sollte nicht zur ersten und allgemeinen Instanz des zünftigen Arbeitsrechts werden, also ging es darum, einzelne Elemente der Zunftordnung in reformierter Form wiederzubeleben. Das war einfacher gesagt als getan. In jedem Falle brauchte die Republik Entscheider in Zunftsachen. Dr. Bartels schlug also Anfang 1816 die Wiedereinführung der senatorischen Amtspatrone vor. Daher und weil die Verbindungen mit den Ländern umher es unerläslich machten, trug ich auf interimistische Wiederherstellung der Morgensprachherren für die noch lebenden Zünfte an, welche bewilligt ward.[13] So berichtete er an den Kollegen Smidt in Bremen. Er berichtete nicht, dass dies kein Selbstgänger war. Die Feindschaft gegen die Zünfte war in der liberalen Bürgeröffentlichkeit der Kaufleute groß, besonders im Präsidium der Bürgerschaft. Wahrscheinlich war es nicht ganz unwichtig, dass sein Rechtsberater zu diesem Zeitpunkt noch Eduard Rentzel hieß, klein von Statur, aber scharf und entschlossen in der Sache.
Die Oberalten also glaubten nicht richtig gehört zu haben, als sie von den Absichten des Senats erfuhren. EO würden EER – so redeten Ehrbare Oberalten in ihren Resolutionen Einen Ehrbaren Rat an – lauter demselben besser als ihnen bekannte Dinge sagen, wenn sie Ihm unzählige Amtszänkereien, Amts-Anmaßungen jeder Art ins Gedächtnis zurückrufen wollten, die fast immer mit der größten Hartnäckigkeit mit oft an Wuth grenzender Erbitterung und mit ungeheurem Kostenaufwand verfochten worden sind. Welcher Classe von Bäckern das Recht zustehe, Brodt aus gesichtetem Roggenmehl zu backen, ob das Drechsler Amt den Kramern den Verkauf von Pfeifenröhren zu verwehren befugt sey …; ob ein Kiemer- oder Böttcher Geselle, der seine Lehrjahre theils in Hamburg theils in der Fremde zugebracht, zum Meisterrecht gelangen könne …; ob der Steinmetzgeselle nach 4 ¼ Lehrjahren oder erst nach vollen 5 Jahren amtsfähig sei …, - darüber sind dicke Aktenstöße verhandelt, von so wenigem Belang diese Sachen auch waren. Was würden wir zu gewärtigen haben, wenn die Aemter nach alter Weise in ihre Rechte und Privilegien eingesetzt werden sollten?[14] Gute Frage – nächste Frage: Nach welchen Gesetzen sollten die reaktivierten Amtspatrone eigentlich urteilen? Das Ämterreglement war ja außer Kraft.
Die Hamburger Republik hatte mit derartigen Situationen allerdings große Erfahrung. Im Stadtbuch von 1603 stand ziemlich viel, was in modernen Zeiten völlig unhaltbar war. Der Richter erfand dann sachte neue Usancen und Gebräuche. Es sah so aus, als würden sich demnächst neue Gelegenheiten zu juristischer Kreativität zeigen. Die Zeit drängte, auswärtige Meister hatten sich in der Stadt mit Gesellen angesiedelt und die Produktion aufgenommen, die heimischen Handwerker drohten und so beschlossen Senat und Bürger im März 1816 die Wiederherstellung der senatorischen Zunftgerichtsbarkeit und damit der Zünfte selbst.[15] Unzünftige Meister und Unternehmer, die die Administration des Maire Abendroth in den französischen Jahren der Gewerbefreitheit konzessioniert hatte, mussten sich mit ihrer Zunft arrangieren, konkret, sie mussten zahlen und wurden aufgenommen, so 1818 die Schlachter, die ihre Korporation nach dieser Aufnahmewelle aber sofort wieder schlossen. Gesellen wurden im Streitfall zu den Ämterchefs beordert. Tauchten sie dort nicht auf, wies die Polizei sie aus.[16] Das war die nachträgliche Legalisierung der Abschiebungen durch Polizeichef Bartels. Die Abstimmung in den Kammern war aber ausgesprochen knapp ausgefallen.[17] Auch war Polizeichef Dr. Abendroth, seit 1821 Nachfolger von Bartels, wenig erbaut von der Wiederauferstehung der Zünfte und den neuen Amtspatronagen, die höchst lästig und mir persönlich ganz fatal sind; ich habe davon 8, also so viel wie kein Mitglied des Raths hat – und auch müssen nach überkommener vorgefundener usance daß bey eiligen Sachen … die Aemter sich stets an die Polizey wenden und deshalb eigene Protocolle bey der Polizey für die grössern Aemter gehalten werden.[18]
Hier war also das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es dauerte nur eine ziemlich lange Weile, bis es zu greifbaren Fortschritten kam. Der Senat ernannte 1819 eine Kommission, auch Dr. Bartels gehörte ihr an.[19] Aber erst Anfang 1828 lag ein Entwurf vor. Er sollte bis auf Weiteres nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Bartels schickte das Zunftreglement an Smidt nach Bremen, nur muß ich bitten es geheim zu halten. Man wünscht daß die Aemter vor Beendigung der Deliberation nichts davon erfahren.[20] Der Antrag in der Bürgerschaft lautete denn auch vorerst nicht auf Genehmigung des Reglements, sondern auf Einsetzung einer Prüfungskommission.
Magnificus Dominus Präses Bartels Dr., so das formvollendete Protokoll, eröffnete als Vorsitzender die Verhandlungen dieser Kommission Anfang August 1829, wies auf die Tendenz der Bürgerschaft zur Gewerbefreiheit hin und forderte strenge Überparteilichkeit. Erforderlich war ein Balanceakt. Das neue Gesez arbeitet dahin, so erklärte Präses Bartels dem Kollegen Johann Smidt in Bremen, die erstorbenen Aemter für todt zu erklären; den in lezten Zügen liegenden das Hinscheiden zu erleichtern; das zur Ordnung nöthige, für die einstweilen beizubehaltenden Aemter, zu verfügen; und den Sieg der freien Concurrenz zu befördern, nicht zurückzuhalten.[21] Ähnlich seine Einlassungen in der Kommission selbst. Der Eindruck müsse verhindert werden, als ob hier für die alten Zunftverhältnisse plaidirt werden dürfe. Die Deputation habe sich auf einen höheren Standpunkt zu stellen, namentlich zu erwägen, was man zum Besten des Gemeinwesens, nach den jetzigen Zeitverhältnissen, und bey der Verbindung mit dem übrigen Teutschland, von dem Zunftwesen noch beybehalten dürfe.[22]
Das klang alles kritisch und die Zünfte mussten sich nach dieser Einleitung vielleicht Sorgen machen. Nicht nötig, jeder wusste, dass der Senat ihre Reform, nicht ihre Abschaffung wollte. Sieg der freien Konkurrenz hörte sich gut an, die Formulierung über die einstweilen beizubehaltenden Aemter deutete aber schon an, dass es in eine andere Richtung ging. Auch das Präsidium der Bürgerschaft mit Sekretär Ferdinand Beneke begrüßte die neue Linie: Mit besonderem Vergnügen empfangen Ehrbare Oberalten daher den Entwurf einer solchen konservatorisch und korrekzionellen Regulirung.[23] Konservatorisch und korrekzionell, diese plastischen Ausdrücke hatte sich Beneke ausgedacht, um die Meinung der ehrbaren Herren Oberalten zum neuen Gesetzesprojekt auf den Punkt zu bringen.
Die ersten Kommentare der Zünfte fielen sehr selbstbewusst aus. Die Tischler zum Beispiel fühlten sich als Querulanten beleidigt und wiesen darauf hin, sie hätten schon seit Jahren weder ihren Patron noch den Senat molestirt, und gingen dann zügig in die Offensive. Sie erklärten ihre alte Amtsverfassung für so zweckmäßig – das Wort hatten die aufmerksamen Handwerker bei den Reformern aufgeschnappt –, daß es am rathsamsten seyn mögte, jene Verfassung ganz zu lassen, wie sie ist, da das Bestehende ja nie ohne Noth verändert werden soll, am wenigsten wenn es sich bereits als gut bewährt hat, welches von neuen Einrichtungen doch erst erfahren werden muss.[24] Es war eine trickreiche Argumentation, Erfahrung war eine Kategorie, die die Aufklärer liebten, und wenn die Erfahrung der Zweckmäßigkeit diente, dann war sie fast unwiderstehlich. Noch weniger war dagegen zu sagen, dass eine gute Regierung einem gewissenhaften Hausvater gleichen solle,[25] womit die Zünftler die Forderung verbanden, Zuwanderung und Einbürgerung zu bremsen. Das hörte Bürgermeister Bartels gern, Kollege Abendroth weniger. Da Bartels die Beratungskommission leitete, kam es in diesem Falle eher auf ihn an. Die Tischler wussten, wie sie mit dem Bürgermeister umzugehen hatten.
Die Zunftchefs machten sich energisch daran, ihre Interessen zu verteidigen. Verhandelt wurde wenig über Ehre, Tradition und die gute alte Zeit, sondern sehr realistisch übers Geld, und es ging zu wie bei modernen Tarifverhandlungen inklusive der Frage, wer wo und wie Druck ausüben durfte. Gesellen zum Beispiel zeigten ihren Kollegen gerne die Faust, wenn die für zu wenig Lohn arbeiten wollten. Stiefvater müsse jedem Gesellen 2 Schilling pro Tag mehr geben, sonst erhalte er gar keine Arbeiter. Herr Mohrmann hat 60 Schiffbauergesellen oder Tagelöhner 4 Schilling pro Tag mehr geben müssen, um mit einem Schiffbau schneller fertig zu werden, vermerkte und missbilligte die Prüfungskommission im Oktober 1829.[26] In Hamburg verdienten die Tagelöhner auf den Werften mehr als doppelt so viel wie in Bremen.[27]
Das neue Ämterreglement antwortete darauf mit einem Molestierungsverbot. In moderner Sprache war es das Koalitionsverbot für Handwerker. Gesellen durften keine Verabredungen über Lohnforderungen treffen. Ansonsten drohte Gefängnis.[28] Ohne senatorische Genehmigung durften sie auch keine Versammlungen abhalten. Im nächsten Paragrafen folgte dann die Krönung: das Streikverbot.[29] Ob so schweres Geschütz in der Praxis durchsetzbar war, stand dahin. Die Kommission wollte auch eine gesetzliche Senkung der Löhne für Maurer- und Zimmermannsgesellen vorschreiben.[30] Die Forderung schaffte es nicht ins Gesetz. Ein so radikaler Schritt hätte mit Sicherheit zu unvorhersehbaren Reaktionen unter den Gesellen geführt. Davon gab es bekanntlich nicht wenige, gerade bei den Gewerken, die mit dem Bau und der Ausstattung von Häusern beschäftigt waren – 150 bei den Malern, an die 600 bei den Maurern, 600 bis 800 bei den Tischlern, gut 400 bei den Zimmerleuten.[31] Provokationen waren unklug.
Aber das Gesetz wollte Kosten senken und Privilegien abbauen. Also strich der Entwurf den Meistern ihr Meistergeld, das sie schon einzig und allein dafür verlangten, dass sie ihre Gesellen auf den Baustellen antreten ließen. Das hohe Meistergeld war ein Ergebnis der Handwerksunruhen von 1791. Unter großem Getöse war es damals von vier auf acht Schilling verdoppelt worden, begleitet von Lohnerhöhungen für Maurer und Zimmerleute von mehr als 13 %.[32] Folge war ein Lebensstil der Handwerksmeister, wie man ihn noch nicht gesehen hatte. So hatten wir seit der Zeit, daß das MeisterGeld der Zimmer- und Maurer-Meister um 100 pro Cent erhöht worden, einen Zimmer- und einen Maurer-Meister, die jeder zu seinem Gebrauch eigene Kutschen und Pferde hielten, und manche andere Zunftgenossen hielten Stuhlwagen und Pferde, Reitpferd, Lustgarten … Ein redender Beweis, daß solche Individuen weit mehr verdienten als worauf ein Handwerker Anspruch zu machen hat, und daß sie das Verdiente lieber verzehrten als es zusammen zu halten.[33] Die Hamburger Zünfte waren in Verteilungskämpfen geübt und freuten sich über die profitablen Ergebnisse. Die Aufklärer hatten es nicht vergessen und schlugen jetzt mit der Streichung des Meistergeldes zurück.
Anders als die Gesellen konnten die Meister sich unmittelbar in der Prüfungskommission wehren und verlangten weiterhin für sich das Recht, pro Gesellentag vier oder sechs Schilling als Taxe für den Meister zu berechnen. Bürgermeister Bartels fand das unpassend, es schaffe einen Anreiz, die Arbeit zu verzögern.[34] Das aber war nur ein Aspekt. Das Meistergeld machte einige Meister reich, steinreich durfte man wohl sagen, und das wusste auch Bartels. Einer der Hauptpunkte der Verhandlung, schrieb er 1830 an Smidt nach Bremen, ist unstreitig die Bestimmung der Größe des Meistergeldes. Jezt wo acht Schilling und mehr für einen Gesellen berechnet werden dürfte lag darin eine Goldquelle für die Meister, unter denen welche seyn sollen die 15 – 20.000 Mark dafür einnahmen. Der erste Entwurf beabsichtigte es ganz abzuschaffen, und einen festen Tagelohn zu bestimmen. Dies lezte wird freilich geschehen müßen; aber dennoch kann das Meistergeld nicht ganz wegfallen, ohne etwas anders an deßen Stelle zu sezen, da in demselben der Verdienst des Meisters liegt.[35] Der neueste Stand der Verhandlungen sah daher die Halbierung des Meistergeldes auf vier Schilling für Gesellentage und zwei Schilling für Handlangertage vor. Die Politik wich Schritt für Schritt vor den Zünften zurück, auch der Bürgermeister. Er wollte unbedingt eine gesetzliche Regelung, da das Zunftwesen gewissermaaßen einen integrierenden Theil unserer Verfassung ausmache, wie die Theilnahme der Werkmeister, als solcher, in den Bürgerversammlungen, dieses beweise.[36]
Dann zeigte sich überraschend, wie wichtig diese Werkmeister für den wohlgeordneten Staat sein konnten. Im Sommer 1830 kam es in der Stadt zu Unruhen, Ausläufer der Pariser Revolution, und die Zunftchefs setzten sich aus Sicht des Bürgermeisters Bartels vorbildlich für Ruhe und Ordnung ein. Schön ist es, schrieb er unmittelbar danach guter Dinge an Senator Heineken nach Bremen, daß die Gewerkmeister der zahlreichsten Aemter ihren Gesellen angezeigt haben, daß derjenige der sich der Canaille anschliest abgestraft, und in Verruf erklärt werden wird.[37] Unter diesen Umständen durfte die Republik den Zünften gerne entgegenkommen. Es reichte ihnen aber noch nicht, wie sich im Konvent vom 28. Juni 1832 zeigte. Befürworter und Gegner der Gewerbereform hatten ihre Kräfte mobilisiert und in den Kammern drängten sich 343 Bürger.[38] Normalerweise waren es kaum mehr als 250. Wie kam das?
Unter den Handwerkern gab es nicht wenige Besitzer von Grund und Boden. Die Zünfte hatten dafür gesorgt, dass sie dieses Mal massiv in den Kirchspielskammern zur Abstimmung über das Gewerbegesetz antraten. Das blieb nicht unbemerkt. Es waren über 400 Bürger gewärtig, schrieb Bartels an Smidt, anscheinend zählte er etwas anders als die Bürgerschaftspräsiden, und vorzüglich viele Amtsgenoßen als Freiwillige, diese hatten sich untereinander verabredet es fallen zu laßen, und sie erreichten die Majorität über die beßern Bürger, da die Freunde, einer völligen Gewerbfreiheit in dem einfachen „Nein“ ihnen beitraten.[39] Das Gesetz fiel mit großer Mehrheit durch. Die Anhänger der Gewerbefreiheit hatten dagegen gestimmt, weil es zu viel Zunft, die Handwerker, weil es zu wenig Zunft enthielt.[40] Auch eine Allianz. Vor allem aber sei es ein maneuvre der Amtsgenoßen, regte sich Dr. Bartels auf, und besonders der Aelterleute, die bei dem enormen Meistergelde, das sie den Bürgern aus der Tasche holen sich gut stehen, und sich nicht wollen in die Karten guken laßen bei ihrer Verwaltung des hie und da sehr beträchtlichen Vermögens einiger Zünfte.[41] Es mochte wohl sein. Im Senat herrschte Ratlosigkeit, in der Führung der Bürgerschaft ebenso. Es waren doch die VolksPartheyen, wie Beneke meinte, die das Gesetz verlangt hatten, jetzt war es von denselben VolksPartheyen niedergestimmt worden.[42] Das war verwirrend.
Bartels wollte das Gesetz aus sozialpolitischen Gründen aber unter keinen Umständen aufgeben. Notfalls müsse der Staat unter der Hand sorgen, daß sie als Gewerbe Schulen, als Kranken Caßen und Polizeiliche Aufsichts Anstalten in Hinsicht der reisenden Handwerker ihre Pflicht thun.[43] Also machte der Senat weitere Konzessionen. Das Meistergeld wurde von vier auf sechs Schilling zumindest für das Hauszimmerer- und Maureramt erhöht, Freimeister durfte der Senat nur noch in Ausnahmefällen zulassen und Fabriken durften nur arbeiten, wenn die Zünfte die Nachfrage nicht befriedigen konnten.[44] Die Handwerker ließen kein Druckmittel aus. Sie schickten ihre Abordnungen auch gerne den politischen Entscheidern ins Haus. Ferdinand Beneke wurde im Januar 1832 von einer Deputation der Schlachter besucht, die ein Revoluziönchen ankündigten, wenn Senatus nicht usw. - [45] Man muss sich diese Deputierten wohl als vierschrötige Herren vorstellen, die neben dem aufgeklärten Argument auch noch andere Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen kannten.
In dieser Form passierte das Zunftgesetz im Januar 1834 die Bürgerschaft. Die Ämter mobilisierten noch einmal, jetzt für das Gesetz. 341 Bürger gaben ihre Stimme ab.[46] Der Senat wollte modernisieren, fürchtete aber den Massenansturm auf die liberalisierten Gewerbe.[47] Ergebnis: Für alle wichtigen Gewerbe bestätigte das Gesetz den Zunftzwang.[48] Es waren die Bevölkerungspolitiker, die den Andrang der Armen und Ungebildeten mit Grausen sahen und die Zünfte zu Hilfe riefen.
Die soziale Krise, die sich seit einigen Jahren überall bemerkbar machte, gab auch den Freunden der Gewerbefreiheit zu denken. Sie fingen mutig an, kamen aber schnell ins Grübeln. Es herrscht im ganzen Amte, so Gouverneur Abendroth über Cuxhaven, kein Zunftzwang, sondern eine unbedingte Gewerbs-Freyheit. Jeder wird zugelassen, sobald er nur einen redlichen Erwerb angeben, und dafür Sicherheit geben kann, daß er dem Lande nicht dereinst zur Last fällt.[49] Das klang soweit ganz gut, aber im Senat musste er zugeben: Da unsere Erwerbsquellen nur beschränkt sind, so fängt bey der gänzlichen Gewerbefreiheit die Menge an uns zu geniren.[50]
Abendroth bevorzugte direkte staatliche Regulierung und wollte von den Zünften nichts wissen. Gewerbefreiheit war also kein Patentrezept für größeres Menschenglück. Es kam auf die Umstände an. Bürgermeister Bartels war mit dem Ergebnis grosso modo zufrieden. Mir hat es übrigens immer scheinen wollen, daß die Sache der Zünfte, gehörig und dem Zeitalter gemäß modificirt, und von auffallenden Mißbräuchen gereinigt, der deutschen Gründlichkeit und Ordnungsliebe sehr entspricht. Freilich gewinnt das Argument der freien Concurrenz, wegen seiner anscheinenden Liberalität, sich immer mehr Freunde, aber auffallend ist es bei dem allen, daß gewöhnlich die Freunde der freien Concurrenz, wenn sie auf den höhern Standpunkt der Wirksamkeit für das allgemeine Beste gestellt sind, der Sicherheit und Ordnung wegen Beschränkungen in Vorschlag bringen, die mehr oder weniger den Zunftverhältnissen und Beschränkungen sich nähern.[51] Vielleicht hatte er dabei den Kollegen Abendroth im Auge, der Fuhrunternehmern und Vermittlungsbüros Löhne und Preise vorschreiben und ihr Geschäftsgebaren regulieren wollte.
Die Zünfte konnten sich freuen. Ihr neues Reglement war, mit den Worten des Oberaltensekretärs Beneke, der selbst immer konservativer wurde, konservatorisch aber nicht allzu korrektionell ausgefallen. Zwar wurden ihre Reihen gelichtet. 73 standen auf dem Papier, 21 wurden sofort für tot erklärt, bei 14 musste untersucht werden, ob sie noch Lebenszeichen von sich gaben, 38 erhielten unmittelbar ein staatliches Vitalitätszeugnis.[52] Aber die Lebenskraft des Systems insgesamt war ungebrochen, im Guten wie im Schlechten. Die Zünfte sorgten für ihre Mitglieder durch Kranken- und Sterbekassen, aber – so sahen es die Kritiker – auf Kosten der Konsumenten, die überhöhte Preise dafür zahlten.
Die Zünfte waren auch keineswegs bescheiden geworden. Die Schneider – ausgerechnet die märchenbekannten armen Schneider – setzten sich am Pferdemarkt nach dem großen Brand von 1842 mit einem prächtigen neuen Amtshaus im altenglischen Stil in Szene. Der neugotische Festsaal wirkte wie eine hanseatische Antwort auf Windsor, holzvertäfelte Wände, eine Empore für das Orchester, Stadtansichten recht wacker ausgeführt an den Wänden der Galerien und Wappen mit Spruchbändern an den Brüstungen, Laubwerk und Ornamente an der zehn Meter hohen Decke vor tiefem Rot und Blau. Die Schneider waren begeistert und die High Society nutzte den Saal für ihre Feste. Der Bau war ein Gesamtkunstwerk, Architekt Alexis de Chateauneuf.[53]
Bei einem anderen Klienten erlebte derselbe Architekt, dass die Arbeit mit den Zünften nicht nur Freude machte. Das war August Abendroth, Sohn des Bürgermeisters, der mittlerweile steinreich geworden war, unter anderem als Eisenbahntycoon bei der Hamburg-Bergedorfer, für die Chateauneuf den ersten Hamburger Bahnhof am Deichtor baute. Im Übrigen förderte Abendroth junior die Künste und wollte das mit einer höchst eleganten und anspruchsvollen Villa am Neuen Jungfernstieg auch dokumentieren. Der Unterschied zu den wackeren Zünftlern sprang schon bei der künstlerischen Ausstattung ins Auge. Abendroth goutierte kühlen Klassizismus, während die Schneider glühendes Mittelalter liebten. Ein anderer Unterschied betraf das Geld, immer ein kritischer Punkt in der Republik der Kaufleute. Steinmetze hatte einen Kostenvoranschlag geliefert und dem Bauherrn verging Hören und Sehen. Der Preis lag um das Achtfache über dem der auswärtigen Konkurrenz. Selbstverständlich bestanden die Hamburger Zünftler auf ihren Privilegien, die ihnen das Ämterreglement doch gerade auf vorbildliche Weise gesichert hatte. August Abendroth und Chateauneuf klagten. Immerhin kam es zu einem Vergleich, der die Kosten dämpfte.[54] Es war ein Zeichen. Auch die reichsten Bürger Hamburgs kamen an den frisch renovierten Zünften nicht vorbei. Bürgervilla und Amtshaus hatten aber in gewissem Sinne auch eine gemeinsame Zukunft: Nach wenigen Jahrzehnten traten Abrissmannschaften in Aktion. Auch diese kunstreichen Bauten hatten keine Chance gegen das Diktat des Immobilienmarkts.
Die Abkürzungen StAHH, StAB und StACux beziehen sich auf Bestände der Stadt- und Staatsarchive von Hamburg, Bremen und Cuxhaven; die Fußnoten auf die Literaturliste.
[1] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 4.4.1828.
[2] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 4.4.1828.
[3] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 4.4.1828.
[4] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 4.4.1828.
[5] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a2 Vol 12 Dok 12, Bartels im Senat zur Polizei, 5.7.1820.
[6] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 14, S. 131.
[7] Auch diese Regelungen bestätigte das Ämterreglement von 1834/35, vgl. Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 14, S. 133f.
[8] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a2 Vol 12 Dok 12, Bartels im Senat zur Polizei, 5.7.1820.
[9] Willms: Tugend, S. 248.
[10] Neddermeyer: Statistik, S. 302-342.
[11] Neddermeyer: Statistik, S. 339.
[12] Klessmann: Geschichte, S. 444f.
[13] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 4.4.1828.
[14] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 2 Dok 14, Resolution der Oberalten, 17.1.1816.
[15] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 2 Dok 29, Antrag des Senats in der Bürgerschaft vom 21.3.1816.
[16] Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 62.
[17] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 30, Rede Bartels‘ in der Prüfungsdeputation zur Zunftreform, Protokoll, 3.8.1829.
[18] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a2 Vol 13 Dok 24, Memorandum Abendroths, 24.11.1825. Abendroth wies öfter auf die Vielzahl seiner Patronagen hin, vgl. StAHH, Senat Cl VII Lit Bc No 7b Fasc 11, Abendroth an Amsinck, 15.8.1822.
[19] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 1, Senatsbeschluss, 7.5.1819.
[20] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 4.4.1828.
[21] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 4.4.1828.
[22] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 30, Rede Bartels’, Protokoll der Prüfungskommission, 3.8.1829.
[23] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 18, Resolution der Oberalten, 4.3.1829.
[24] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8, Supplik der Älterleute der Hauszimmerer, Sept. 1829.
[25] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8, Supplik der Älterleute der Hauszimmerer, Sept. 1829.
[26] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 30, Protokoll der Prüfungskommission, 15.10.1829.
[27] Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 373.
[28] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 14, S. 139.
[29] Genauer ohne Genehmigung ihres Amtspatrons, vgl. Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 14, S. 148–150.
[30] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 30, Protokoll der Prüfungskommission, 29.10.1829.
[31] Neddermeyer: Statistik, S. 302–342.
[32] StAHH, Senat Cl VII Lit Ea Pars 2 No 10 Vol 1a Fasc 4b, Memorandum aus dem Nachlass Bartels‘, vielleicht verfasst von J.E.F. Westphalen, April 1815.
[33] StAHH, Senat Cl VII Lit Ea Pars 2 No 10 Vol 1a Fasc 4b, Memorandum aus dem Nachlass Bartels‘, vielleicht verfasst von J.E.F. Westphalen, April 1815.
[34] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 30, Anmerkung Bartels‘, Protokoll der Prüfungskommission, 29.10.1829.
[35] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 16.1.1830.
[36] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 30, Rede Bartels‘, Protokoll der Prüfungskommission, 26.11.1829.
[37] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Heineken, 7.9.1830.
[38] Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 326.
[39] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 30.6.1832.
[40] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 75, Senatsresolution, 23.1.1833.
[41] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 17.7.1832.
[42] Beneke: Tagebücher, 28.6.1832.
[43] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 30.6.1832.
[44] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 14, S. 156-158 und 120.
[45] Beneke: Tagebücher, 12.1.1832.
[46] Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 334-336.
[47] StAHH, Cl XI Generalia No 2 Vol 8 Dok 94, Erläuterung des Rats zum Ämterreglement im Konvent, 30.1.1834.
[48] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 14, S. 115.
[49] Abendroth: Ritzebüttel, Bd. 1, S. 18.
[50] StACux, Amtsarchiv Ritzebüttel II Fach 1 Vol F1 Dok 6, Abendroths Bericht über Ritzebüttel 1818.
[51] Beneke: Bürgermeister, S. 56.
[52] StAHH, Familie Beneke Ferdinand Beneke C 13, Politischer Jahresrückblick 1834, S. 25.
[53] Klemm/Frank: Chateauneuf, S. 265–268.
[54] Klemm/Frank: Chateauneuf, S. 185 und 317.


