64. Die Polizei wird zu mächtig
Das Polizei-Kompetenzgesetz von 1826 – Senator Abendroth wird gemaßregelt
Die Senatsreform von 1816 hatte die Kraft der Exekutive nicht wie erhofft gestärkt. Die Aufklärer suchten noch immer einen Weg zu mehr Energie für den Staat. Sie griffen auf die neue Polizeibehörde zurück, die sich in ein Ministerium für Inneres und Soziales zu verwandeln begann. Das löste Widerstand aus.
Dies ist Teil 64 der Aufklärung in Hamburg: Johann Heinrich Bartels, Amandus Augustus Abendroth, Ferdinand Beneke und die Verbesserung einer deutschen Republik 1790–1835. Die Einleitung beschreibt, worum es geht, und ein Überblick über die bisher veröffentlichten Kapitel findet sich hier.
In Abendroths Wünschen für die Zukunft der Republik von 1814 nahm die Polizei einen prominenten Platz ein. Die Polizey, wenn sie irgend ihren Zweck, Sicherheit der Person und des Eigenthums der Bürger, erreichen soll, muß kräftig durch die Hand e i n e s Mannes geführt werden.[1] Darin steckte eine Forderung und eine Definition. Die Forderung: Es soll nur einen Polizeichef geben. Die Definition: Die Polizei sichert Person und Eigentum des Bürgers.
Innere Sicherheit war ein weites Feld und mit ihr ließ sich dieses und jenes begründen. Die Polizei konnte so auch zu einem neuen politischen Zentrum der Republik werden. Abendroth kündigte das geradezu an. Da ein großer Theil der executiven Macht schon in den Händen dieses Mannes ist, und ein Collegium selbst keine executive Macht haben kann: so scheint es zweckmäßig, daß der Administrationssenat dasjenige, was er ausgeübt haben will, dem Prätor übertrage, wenn es auch sonst nicht directe zur Polizey gehört.[2] Das simplificirt die Sachen,[3] lautete seine knappe Begründung. Eine Ausweitung der Kompetenzen der Polizei war die Folge.
Das war ganz im Sinne des Kollegen Bartels. Nach dem Ende der Union mit Frankreich wurde er der erste Polizeichef der Republik. Sein Reformprogramm war nicht weit entfernt von dem Abendroths: Zentralisierung der exekutiven Autorität in den Händen eines für mehrere Jahre ernannten Polizeichefs. Im Dezember 1816 stellte er es dem Senat vor.[4] Der neue Polizeiherr, so sein offizieller Titel, sollte sowohl für die Sicherheits- als auch für die Wohlfahrtspolizei zuständig sein, wobei nicht ganz klar war, was Letzteres zu bedeuten hatte. Unter den Prätoren, den alten Polizeichefs der Republik, hatte sich diese Tendenz schon angedeutet. Auch sie hatten sich mit Sozialpolitik und dem Bau von Kleinwohnungen beschäftigt, ohne dass es ihre eigentliche Aufgabe war.
Jetzt wurde dieser Tatendrang wieder manifest. Kaum war die Polizeibehörde gegründet, schon betrieb sie die Ausweitung ihrer Kompetenz. Die Öffentlichkeit reagierte besorgt. Dr. Bartels versuchte zu beruhigen und versprach, daß die bürgerliche Freiheit so wenig wie möglich durch die Polizei gefährdet werde. Das Haus des Bürgers ist wie immer eine Freistatt, und darf daßelbe in der Regel und wenn von keinem CriminalVerbrechen die Rede ist durch keine bewaffnete Macht überschritten werden.[5] Schon die Reformkommission der Zwanziger hatte 1814 vor einer zu mächtigen Polizei gewarnt.[6] Ihre Bedenken waren nicht ganz unbegründet. Bartels und Abendroth hatten selbst dazu beigetragen. Sie wollten die Polizeipräsenz auf den Straßen verstärken und Polizeibürger einsetzen. Die erinnerten aber verdächtig an die Kommissare der jüngsten kaiserlichen Vergangenheit, was Abendroth auch gar nicht abstritt.[7] Bartels wiegelte ab.[8] Wenig später gab er diese Idee auf, zu viel Schnüffelei, zu viel Ärger, die Bürger wollten es nicht.[9]
Aber der Senator kam immer wieder auf die Notwendigkeit einer zentralisierten Polizei zurück: Sie sollte die Republik vor dem Zustrom von Einwanderern schützen. Wir müßen … eine strengere Polizei Aufsicht haben als wir sie ehemals hatten, und dies um so mehr izt, … da wir nicht allein mit Ernst und Nachdruk gegen die Immoralität der Einwohner selbst wirken, sondern auch alles Hinzuströmen von losem Gesindel, das offen und heimlich uns zugeschikt wird und das freiwillig zu uns kommt weil es hier Nahrung für seine Indüstrie zu finden glaubt, verhindern müßen.[10] Es blieb nicht bei der Forderung. Der Polizeiherr – also Bartels selbst – baute ein formidables System zur Kontrolle der Zuwanderung auf. Bei uns ist bei der gegenwärtigen Ruhe in Deutschland, schrieb er 1825 an Johann Smidt in Bremen, die Aufsicht auf die vagabondirenden Handwerker die Hauptsache. Diese müssen sich auf ihren Herbergen melden, und von diesen werden die Wanderbücher sofort der Polizei eingeschikt. Wir verstatten einem Jeden so lange er will den Aufenthalt in der Stadt, nur darf er kein Gewerbe treiben ohne Bürger zu werden.[11] Tat er es trotzdem, folgte die Ausweisung.
Das neue System der Polizei funktionierte so: Der Senat wählte zwei Polizeiherren für sechs Jahre. Der zweite war nur Urlaubsvertretung. Alle Kompetenzen konzentrierten sich beim ersten. Besondere Schlagkraft entwickelte das System dadurch, dass die Polizei durch Personalunion mit anderen Schlüsseladministrationen verbunden wurde: mit der Wedde – höchst wichtig für aufgeklärte Bevölkerungspolitik durch ihre Kompetenzen bei Einbürgerung und Heiratserlaubnis –, mit dem Gesundheitsrat, dem Krankenhauskollegium, der Feuerkassendeputation, dem Werk- und Armenhaus, den Gefängnissen und der Nachtwache. Die neue Polizeibehörde zentralisierte also nicht nur die Polizei, sondern auch gleich noch die Einwanderung, die Sozialpolitik, die Gesundheitspolitik sowie Feuerwehr und Feuerversicherung. Der neue Polizeichef spielte eine Sonderrolle. Er kam erst in die Senatssitzungen, wenn er im Stadthaus am Neuen Wall nichts mehr zu tun hatte.[12] Es sah so aus, als würde sich die Polizei langsam aus dem Senatskollektiv herauslösen. Aber sie blieb ein Provisorium, von der Bürgerschaft immer nur auf Zeit genehmigt.
Als 1820 neue Verhandlungen begannen, stand wieder alles infrage. Die Traditionalisten im Senat wollten sie wieder in zwei Bereiche aufspalten, diesmal Alt- und Neustadt. Bürgermeister Heise hatte Abendroth von dem Projekt geschrieben, der lehnte es rundheraus ab. Er wollte die Führung einer einheitlichen und schlagkräftigen Polizei übernehmen, aber die Rückkehr nach Hamburg war für ihn auch wieder ein finanzielles Problem. Ich mus daran denken, schrieb Amandus Augustus im März 1820 aus Ritzebüttel an seinen Bartels, was Ostern 1821 aus mir werden soll da ich mit meiner Familie von 5000 Mark nicht leben kann da scheint mir nun die Verwaltung der Polizey das einzige wo, mit dem Besten des Staates und ohne Ausgaben für denselben dies erreicht werden kann.[13] Abendroth hatte sich einen Plan zurechtgelegt. Zurück in Hamburg wollte er die Polizei übernehmen, als Polizeiherr im Stadthaus am Neuen Wall residieren und sein eigenes Haus für 1900 Mark pro Jahr vermieten. Freund Johann Heinrich war bestens positioniert, um die Umsetzung einzufädeln. Der Polizeyherr mus meiner Meynung nach die Policey bey sich haben, bearbeitete Abendroth ihn weiter, und hier ist der Punkt wodurch mir, wenn man mir helfen will, eine Einnahme von 1900 Mark verschaffen kann, wenn ich auf dem Stadthause wohne da ich mein Haus für 1900 Mark vermiethet habe.[14] Es klappte. Bartels und Abendroth stimmten sich ab, Senat und Bürger verlängerten die zentrale Polizeibehörde, der Polizeichef blieb weiter sechs Jahre im Amt und in das Stadthaus am Neuen Wall zog Amandus Augustus Abendroth ein.[15]
Er war in seiner Rolle sofort populär. Man ist sehr zufrieden über die Energie, welche sich in Verwaltung unsrer Polizei zeigt, seit Hr. Senator Abendroth an deren Spize steht,[16] verkündete die Allgemeine Zeitung aus Augsburg, eine der wichtigsten Tageszeitungen Deutschlands, und das Morgenblatt für gebildete Stände fügte hinzu, die Polizei habe durch die Thätigkeit und Gewandtheit in Geschäften des Hrn. Senator Abendroth … einen neuen Schwung erhalten; Gassen-Unfug, der früher oft ungerügt und ungestraft begangen ward, wird jezt nicht mehr geduldet.[17] Die Energie der Behörde blieb nicht auf Gassen-Unfug beschränkt. Für den Schwerlastverkehr auf den Straßen der Stadt galten ab sofort neue Sicherheitsregeln. Es hatte Todesfälle gegeben. Das Lob für den neuen Polizeichef konnte Kollege Bartels natürlich in gewisser Weise als Kritik an seiner Amtsführung deuten, aber alles in allem war er ganz zufrieden. Bei uns ist endlich, schrieb er nach Bremen, in dem lezten Bürgerconvent die Polizei Verwaltung nach meinen Vorschlägen regulirt worden.[18]
Es sollte sich jedoch zeigen, dass es Differenzen in der Amtsführung gab. Bartels hatte die Polizei auf die Abwehr illegaler Zuwanderer ausgerichtet. Bei der Präsentation des Entwurfs für ein Polizeigesetz im Senat hatte er das 1820 noch einmal ausführlich unterstrichen.[19] Abendroth hingegen etablierte einen neuen Schwerpunkt. Der frisch gewählte Polizeichef fühlte sich als erster Friedensrichter der Republik. Diese Richter waren eine Erfindung des konsularischen Frankreichs. Sie vermittelten, beschleunigten die Justiz und kürzten den Instanzenweg ab.[20] Sehr sympathisch, fand Senator Abendroth, und schlug sofort nach der Réunion Anfang 1811 eine Kompetenzerweiterung vor: Der Friedensrichter von Ritzebüttel sollte nicht nur vergleichen, sondern sämtliche Sachen in erster Instanz entscheiden. Das stand zwar nicht im Gesetz, das Gegenteil aber auch nicht. Le Code de procedure civile ne s’oppose pas à cette exception, schrieb er, entschlossen wie immer, an den freundlichen, Tabak rauchenden Chaban, der in Hamburg die neue imperiale Administration einführte.[21]
Gesetzeslagen mussten für das Gemeinwohl maximal ausgenutzt werden, und wenn ihn niemand daran hinderte, tat er das auch. Der Neufranzose Abendroth traute sich umstandslos zu, die Gesetze des Kaiserreichs für Altfranzosen zu interpretieren. Si le juge de paix est un homme qui connait son métier, qui est aimé des habitans, il ne lui sera pas difficile d’accomoder les parties s’il a un peu de latitude. L’expérience le dit qu’on reussi très rarement à accomoder les parties au premier moment, mais qu‘après avoir entendu les raisons et les motives des deux parties on reussi presque toujours.[22] Vielleicht sah sich Abendroth zu diesem Zeitpunkt selbst als Friedensrichter Ritzebüttels. In Frankreich lag ihr Sozialprestige vor allem auf dem Lande oft höher als das der Maires.[23] Es hatte sogar geheißen, der Erste Konsul Bonaparte wolle nach dem Ende seiner Amtszeit Friedensrichter werden, was sich allerdings als starker Irrtum herausstellte.[24] In Hamburg übernahm der progressive Oberaltensekretär Eduard Rentzel, Ferdinand Benekes Vorgänger als Oberaltensekretär, dieses Amt.[25] 1814 verschwand es wieder aus Hamburg, was einige sehr bedauerten, vor allem Amandus Augustus Abendroth.
Für den Geschmack des neuen Polizeichefs hatte die Republik trotz aller Reformen großen Bedarf an friedensrichterlicher Arbeit: die neuerlich nach Abschaffung des Code civil wieder undurchsichtige Gesetzeslage, die hohen Prozesskosten, die Profitgier mancher Anwälte. Auch die kleinen Leute mussten zu ihrem Recht kommen. Das Problem war nur, dass die Republik gar keine Friedensrichter kannte. Der Sache nach wurde vielfach aus- und verglichen, aber das, was Abendroth als Polizeichef jetzt praktizierte, hatte man doch noch nicht erlebt. Bürgermeister Bartels verlor langsam die Geduld. Der Polizeiherr hat im Senat gesagt, er halte sich für befugt, den Friedensrichter zu machen, was doch dem Gesez gerade zu widerspricht.[26] Ein Polizeichef, der die Gesetzeslage kreativ gestaltete, konnte für sozialen Frieden sorgen, konnte aber auch zu einer Gefahr für die Bürgerrechte werden.
Die Spannungen stiegen. Unumstritten war, dass ein Polizeichef Geldbußen oder einen Kurzarrest verhängen konnte. Das hatte Bartels auch getan und damit ein paar Protokollbände gefüllt.[27] Etwas anderes war es, wenn es um zivilrechtliche Fragen ging. In diesen Fällen hatte er sich immer vorsichtig verhalten,[28] was übrigens auch in der Presse wahrgenommen wurde, die ihn für seine Geduld und Behutsamkeit lobte.[29] Der neue Polizeiherr aber weitete die Aktivitäten der Behörde gewaltig aus. Das durfte nicht sein und der Bürgermeister machte sich daran, den Kollegen Abendroth zu bremsen. Jezt bin ich damit beschäftigt, schrieb er 1825 an Smidt, eine Competenz Vorschrift für die Polizei zu entwerfen, theils um das Verhältnis des Polizeiherrn zum Senat, theils aber um die Grenzen gegen die Justiz so genau als möglich zu bestimmen.[30]
Damit griff er in eine politische Gemengelage ein, in der es nicht nur um Justiz und Polizei, sondern auch um das Verhältnis von Senat und Bürgerschaft ging, die, so Bartels, schon das vorige mal mehr über die Competenz wißen wollte. Er war darüber nicht erfreut. Man mus sie – er meinte die Bürgerschaft – zu befriedigen suchen, wenn gleich ihr zu sagen seyn wird, daß das Detail der Sache ihr nichts angehe, sondern die administrative Polizei zu den Attributionen des Senats gehöre.[31] Die Sache regte ihn sichtlich auf, vielleicht daher die gewagte Grammatik. Es ging darum, die Autorität des Senats in doppelter Hinsicht zu wahren: gegenüber den Bürgern und gegenüber einzelnen seiner Mitglieder. Das tat er denn auch und strich Abendroth seine Aufgaben zusammen.
Der Polizei Herr darf, so erklärte Bartels bei der Vorbereitung des Kompetenzgesetzes, in keiner bei ihm angebrachten Sache ein Protocoll aufnehmen – also in keiner Sache aktiv werden –, als nur wenn von Untersuchung und Bestrafung eines Frevels oder von Sicherheits Maasregeln die Rede ist. Die 40 vollgeschriebenen sogenannten Exzeße Protocolle, deren Aufnahme Körper und Geisteskräfte verzehrt, sind ein Beweis von der ungeheuren Thätigkeit des Herrn Abendroth und seinem Wunsch zu helfen, aber nicht von einem zwekmäßigen beizubehaltenden Verfahren. Sie beweisen 1) wie sehr Streit und Zanksucht, durch die Willfährigkeit die Kläger anzuhören zunimmt. In einer sehr stürmischen Zeit habe ich nur 5 – 6 solcher Protocolle in sechs Jahren angefüllt, und ich bin mir bewußt daß ich niemanden ungehört entlaßen habe. Sie beweisen 2) wie viele Sachen vor die Polizei gezogen werden, die nicht dahin gehören.[32] Einen Seitenhieb auf die kryptische Handschrift des Kollegen Abendroth wollte sich der Bürgermeister auch nicht verkneifen. Die endlosen Protokolle könnten doch eine schöne Quelle für das Kompetenzgesetz sein – wenn sie denn zu lesen wären. Waren sie aber nicht, und abgesehen von der unleserlichen Schrift gab es da noch ein altes Problem. Der Polizeichef strebte ganz offensichtlich nach Popularität und die Kollegen sahen das nicht gerne. Bei unsrer Polizei Administration finden auch wir, Smidt aus Bremen hatte sich scheinbar ähnlich geäußert, daß der Polizeiherr zu weit greife, und besonders aus übergroßer Thätigkeit und um sich populär zu machen, in die Justiz eingreife, und die Bagatell-Händel, wie er es nennt, schlichte.[33] Bartels wollte das verhindern.
Der neue Polizeiherr Senator Abendroth nahm die Vorwürfe nicht sehr freundlich auf, er war gereizt und alle Teilnehmer mussten sich auf ein paar scharfe Worte im Ratssaal einstellen. Aber was war eigentlich passiert? Kaum war er in das Stadthaus am Neuen Wall gezogen, führte er besondere Sprechstunden ein, in denen jeder zu ihm kommen konnte. Morgens in aller Frühe zwischen 7 und 8 öffnete er sein Büro. Beamte, die offensichtlich gerne etwas länger schliefen, waren noch nicht da. Das war Absicht, Abendroth unterstellte ihnen, sie würden die Leute nur gegen Bestechung und Geld zu ihm vorlassen. Das aber durfte nicht sein, da ich ohne Ausnahme jeden spreche, da einer im Staate wenigstens seyn mus der allen immer zugänglich ist.[34] Die Mitsenatoren durften eine gewisse Kritik heraushören. Die Leute kamen in Scharen und vielen von ihnen war es ziemlich egal, ob ihr Anliegen zur Kompetenz der Polizei gehörte oder nicht.
Der Polizeichef wusste, dass er sich auf dünnem Eis bewegte, aber wenn niemand half, dann eben er. Was war zu tun, wenn die geprügelte Ehefrau eines gewalttätigen Schlachters vor ihm saß? Er konnte sie schlecht nach Hause schicken, also sprach er ihr temporär Alimente zu.[35] Was, wenn jemand wegen eines Streits um ein paar Mark zu ihm kam? Ein Prozess, vielleicht noch mit Anwälten, würde den Schaden im Zweifelsfall noch erhöhen, also leitete der Polizeisenator einen Versuch zur Güte ein, obwohl er ziemlich genau wusste, dass das nicht seine Sache war.[36] Wir haben übrigens die Pflicht unsern Mitbürgern zu helfen,[37] teilte er seinen Kollegen kurz angebunden mit und fühlte sich ansonsten durch den Erfolg bestätigt. Nur in wenigen Fällen war beim Senat Einspruch gegen seine Entscheidungen eingelegt worden, es kann mir als vernünftigen Mann der das Gute gern befördert, durchaus keine Unlust erweken, wenn meine Erkenntnis, in der Proportion wie 50 zu 2 als incompentent aufgehoben wird und der Form wegen abgeändert werden mus, so bald es zur Kenntnis des Senats kommt, da ich theils auf Unfehlbarkeit keinen Anspruch mache, theils auch das lezte Urtheil nun als das richtigere gelten mus weil es das lezte ist, nicht aber weil es immer auch das richtigere ist.[38] Das war schon wieder eine Frechheit gegenüber dem hochweisen Rat, obwohl doch der Polizeisenator gerade auf seine Unfehlbarkeit verzichtet hatte.
In der Sache ging es Abendroth darum, den kleinen Leuten zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Justizreform nach 1814 hatte Obergericht und Handelsgericht ein Format gegeben, das für schnelle und kompetente Urteile sorgte. Für die anderen Gerichtshöfe galt das weniger. Die Folgen zeigten sich im Niedergericht, wo ein kleiner Eigentumsstreit sich schon anderthalb Jahre hinzog, wer hat Geduld und Geld genug einen solchen Prozes auszuführen?[39] Die wichtigste Forderung des Polizeiherrn Abendroth lautete, daß ein eigentliches Friedensgericht, und eine Justiz für die kleinen Sachen erreicht werden mus, bey welchem durchaus und unter keinem Prätext Anwälde sein dürfen, sondern nur allein Kläger und Beklagte in Person. Mein Wunsch geht besonders dahin, der ärmeren Klasse und dem Mittelstand eine wohlfeile, prompte Justiz zu verschaffen; sie nicht durch ihren Ruin und die Erfahrung von der Schädlichkeit der Processe zu überzeugen, sondern ihrem Ruin vorzubeugen.[40] Solange es das nicht gab, solange das Niedergericht nicht den Charakter eines öffentlichen Bürger- und Volksgerichtes[41] zeigte, nahm der Polizeiherr Abendroth diese Aufgabe als eine Art juristischer Robin Hood wahr, dem kein Vergleich zu schwer und kein Fall zu unwichtig war. In vielen Gerichtssälen der Republik sah er kleine Throne der Schikane. Kollege Bartels hatte sie einst in Süditalien entdeckt,[42] in der Zwischenzeit war sein Kampfgeist etwas erlahmt. Jetzt war Abendroth an der Reihe. Mittelstand und kleine Leute liebten es und zogen im Morgengrauen in hellen Scharen in seine Audienzen. Politiker und juristisches Establishment fingen an, sich Sorgen zu machen.
Weshalb der Widerstand? Vergleiche waren schön und gut, aber als Entscheidung des Polizeichefs waren sie bindend. Einige der Verlierer wandten sich an den Senat. Da war diese Witwe, arm und mit Haaren auf den Zähnen, die sich mit aller Welt stritt. Natürlich saß die rechthaberische Frau eines Tages bei Senator Abendroth und klagte ihr Leid – erlitt aber Schiffbruch. Sie appellierte an den Senat, der Abendroths Urteil aufhob, worauf der Polizeiherr wiederum aktiv wurde und seine Amtsführung auf dem Rathaus verteidigte. Die Person hat selbst die Sache bey mir angebracht, schrieb er seinen Kollegen im Senat, und geht wie dies toto die geschieht, da man nicht beyde Partheyen befriedigen kann nun ad Senatum, sie erhält Armengeld und will nun Process führen, sie ist mit mehren Personen im Streit und besonders heyratslustig, weswegen sie bey der Prätur des Herrn Senators Wolters und bey mir sehr bekannt ist, ich enthalte mich aller Bemerkungen.[43] Der Fall war einer von Hunderten, an und für sich unbedeutend, aber er machte den Herren im Rat doch beispielhaft deutlich, was im Stadthaus vor sich ging.
Es schien sich zu einem konkurrierenden Rathaus zu entwickeln. Selbst Abendroth hatte das Gefühl, dass sich hier ein Konflikt anbahnte. Aber er unterschätzte vielleicht die Brisanz. Man dürfe nicht solchen falschen Ideen sich überlassen, als wenn die Attribute eines Mitglieds des Senats – des Polizeichefs nämlich – zu gros und wohl gar bedenklich würden, oder, daß ein Mitglied des Senats durch einen andern in seinen vermeintlichen Rechten gestört werde.[44] Genau diese Ideen hatten sich aber im Senat festgesetzt. Die Spannungen dort fielen zusammen mit einem spürbaren Misstrauen der bürgerlichen Öffentlichkeit gegen eine zu starke Polizei. Dahinter stand das Gefühl, dass eine starke Exekutive – und damit machte die kollegiale und entscheidungsschwache Republik gerade ihre ersten Erfahrungen – sich zu einer Gefahr für die bürgerliche Freiheit auswachsen konnte, besonders wenn sie in die Justiz eingriff.
Die Abgrenzung der Polizei von der Justiz war eine schwierige Sache. Die alte Republik hatte dieses Problem mehr oder weniger ignoriert. Die Prätoren hatten sowohl polizeiliche als auch richterliche Aufgaben. Die neue Republik wollte es besser machen. Ganz ohne richterliche Kompetenzen konnte die Polizei nicht funktionieren, das gestand auch Dr. Beneke.[45] Die öffentliche Meinung aber forderte genauere gesetzliche Regelungen. Anfang 1821 kam das Thema in einem Konvent zur Sprache, die Sechziger nahmen es im August desselben Jahres auf. Und so forderte auch das Präsidium der Bürgerschaft im Oktober 1821 ein Gesetz zur Beschränkung der Polizei.[46]
Sekretär Beneke erläuterte, was gemeint war: Kein juristisches Detail, sondern einige Prinzipien zur Grenze von Polizei und Justiz. Das war allerdings eine Untertreibung, denn diese Prinzipien berührten etwas ziemlich Fundamentales, die Sicherung der verfaßungsmäßigen Personen Rechte.[47] Worte Benekes. Bürgermeister Bartels war geneigt, sich diesen Argumenten anzuschließen und ließ sich im Dezember 1824 selbst in die Beratungskommission wählen. Das neue Gesetz mit seinem Grundsatz, die Polizei zu beschränken und ihr alle zivilrechtlichen Kompetenzen zu nehmen, war maßgeblich sein Werk. Darauf müßen wir streng halten, schrieb er seinem Kommissionskollegen Eduard Rentzel, – oder die Polizei muß unsrer freien Verfaßung in der Folge der Zeit, und wenn einmal, mit eben der Thätigkeit, die Herrn Abendroth auszeichnet, ein weniger gut gesinnter und herrschsüchtiger Polizeiherr an ihrer Spize steht, gefährlich werden.[48]
Manchen Senatoren reichte schon die Tätigkeit des Herrn Abendroth. Also präparierte der Bürgermeister in seiner Kommission ein Gesetz, das der Exekutiv- und Sicherheitsbehörde im Stadthaus einschneidende Einschränkungen auferlegte: keine Entscheidungen über Alimente, keine Dienstbotenangelegenheiten und vor allem keine polizeilichen Vorladungen zu Vergleichen. Es sei ein Verstoß gegen die bürgerliche Freiheit und die ersten Rechtsgrundsäze, wenn hierin gefehlt wird. Keine Behörde compromittirt sich mehr, als wenn sie sich dem Vorwurf der Incompetenz aussezt, und das thut die Polizei, wenn sie ohne causales die Bürger in Nichtpolizeisachen, als die Proponirung eines accordt vorladen läßt;[49] Und Polizeiverordnungen galten nur noch mit Zustimmung von Rat, Kollegien oder Bürgerschaft.
Es war für die Herren im Senat keine große Überraschung, dass sich Polizeichef Abendroth mit erheblicher Energie gegen das Gesetz aussprach. Die Abgrenzung von Justiz und Polizei gleiche der Quadratur des Kreises, dozierte er etwas giftig und erklärte sich ganz gegen ein Competenzgesez, es kann nie helfen sondern nur schaden.[50] Auch von gesetzlichen Instruktionen für die Polizei hielt er nicht viel, schon gar nicht von einer offiziellen Veröffentlichung. Der Senator kam sichtlich in Fahrt. Was wird aus der Polizei werden wenn jeder, mit der Instruction in der Hand mit dem Polizeiherrn herumstreiten und über seine Competenz mit ihm disputiren könnte? Ueber alles dieses ist der Polizeyherr dem Senate und den Collegiis verantwortlich nicht aber cui libet ex populo – jedem X-Beliebigen aus dem Volke –, erst mus Folge geleistet werden sonst ist aller Unordnung Thor und Thür geöffnet.[51] Das ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und bestätigte seine Zuhörer vielleicht noch einmal in ihrem Eindruck, dass die Polizei zu einer Gefahr für die verfassungsmäßigen Personenrechte werden konnte. Abendroth ließ sich aber fürs Erste nicht sonderlich beeindrucken. Hatte Bartels sich noch vor nicht allzu langer Zeit über die 40 mächtigen Protokollbände des Polizeichefs aufgeregt, eröffnete der seinen Kollegen frisch, dass er nunmehr beim 50. angekommen sei.[52] Für die gute Sache und das Recht der unteren Klassen.
Es half aber auf die Dauer nicht. Das Kompetenzgesetz nahm seinen Weg, Anfang 1826 legte Bartels den Entwurf im Senat vor. Er war so restriktiv ausgefallen, dass selbst den Kollegien Bedenken kamen, den populären Abendroth zu sehr auszubremsen. Die Oberalten kommentierten, daß diese Grenzen fast zu beschränkend erscheinen würden, wenn man bey ihrer Bestimmung auf die Persönlichkeit und so vielseitig wohlthätige Wirksamkeit des jetzigen Herrn Polizey Chefs Rücksicht nehmen wollte und dürfte.[53] Durfte man aber nicht, also genehmigten die Bürger im Juni desselben Jahres die Kompetenzvorlage und beschränkte nachhaltig die Rechte der Polizeibehörde.[54]
Wenn man ein konkretes Datum für den Übergang von der Aufklärung zum Liberalismus braucht, dann war es die Verabschiedung des Kompetenzgesetzes für die Polizei von 1826. Einige Jahre zuvor war Martin Hieronymus Hudtwalcker in den Senat gewählt worden. Auch er war an der Vorbereitung des Gesetzes beteiligt. Sein Verhältnis zu den aufgeklärten Reformern war angespannt, zumal er selbst gerne zuspitzte und die Dinge auf den Punkt brachte. Das passierte im Sommer 1824. Vielleicht fühlte er sich von Abendroth herausgefordert, der ja in Ausdruck und Habitus ziemlich zwanglos war, jedenfalls nahm auch er kein Blatt vor den Mund. Je mehr die Einwirkung einer Regierung auf den einzelnen Staatsbürger negativ ist, so kritisierte er Abendroths Ansichten, desto mehr bleibt Freyheit, und desto mehr bildet sich die Individualität des Einzelnen aus. In einem Staate wie England findet man Männer, in manchen Staaten, wo zu viel regiert wird, Maschinen.[55] Die Frage war nur, ob den kleinen Leuten vor Gericht mit der Ausbildung der Individualität des Einzelnen praktisch geholfen war. Der aufgeklärte Interventionist Dr. Abendroth fand das nicht. Ich danke Herrn Hudtwalcker recht sehr für die vielen Citate, allein damit sind und kommen wir nicht weiter.[56]
[1] Abendroth: Wünsche, S. 69.
[2] Abendroth: Wünsche, S. 83.
[3] Abendroth: Wünsche, S. 83. Prätor gebrauchte Abendroth hier als Synonym für Polizeichef.
[4] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 1a und 1b, Bartels zur Polizeireform im Senat, 13.12.1816.
[5] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 1b, Bartels zur Polizeireform im Senat, 13.12.1816.
[6] Voigt: Protokolle, S. 55.
[7] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 9, Abendroth an Bartels, 27.3.1820.
[8] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 1b, Bartels zur Polizeireform im Senat, 13.12.1816.
[9] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 12, Bartels zum Polizeigesetz, 5.7.1820.
[10] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 1a, Bartels zur Polizeireform im Senat, 13.12.1816.
[11] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 26.8.1825.
[12] Buek: Handbuch, S. 188.
[13] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 9, Abendroth an Bartels, 27.3.1820.
[14] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 9, Abendroth an Bartels, 27.3.1820.
[15] Annahme des Polizeigesetzes im Konvent vom 15.2.1821, Oberalte und 60er hatten zuvor ohne Änderungswünsche zugestimmt, Abendroth nahm seine Wahl im Februar 1821 an. StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 58a, 24.2.1821.
[16] Allgemeine Zeitung, 29.8.1821.
[17] Morgenblatt für gebildete Stände, 7.9.1822.
[18] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Gröning, 20.2.1821.
[19] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 12, Bartels zum Polizeigesetz, 5.7.1820.
[20] Fierro/Palluel-Guillard/Tulard: Histoire, S. 866.
[21] StAHH, Senat Cl I Lit Pb Vol 8g Fasc 160d, Abendroth an Chaban, 5.2.1811. Der Code de procedure civile stellt sich dieser Ausnahme nicht entgegen.
[22] StAHH, Senat Cl I Lit Pb Vol 8g Fasc 160d, Abendroth an Chaban, 5.2.1811. Wenn der Friedensrichter ein Mann ist, der sein Metier kennt, der von den Einwohnern geliebt wird, wird es ihm nicht schwerfallen, zwischen den Parteien zu vermitteln, wenn er ein bisschen Spielraum hat. Die Erfahrung sagt, dass man sehr selten Erfolg im ersten Moment hat, aber sehr wohl, nachdem man die Gründe und Motive der beiden Parteien gehört hat.
[23] Fierro/Palluel-Guillard/Tulard: Histoire, S. 866.
[24] Zamoyski: Napoleon, S. 386f.
[25] Schmidt: Hamburg, Teil 1, S. 606.
[26] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 18, Memorandum Bartels’, o.D. wahrsch. 1824/25.
[27] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 12 Dok 12, Bartels zum Polizeigesetz, 5.7.1820.
[28] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 7, Memorandum Hudtwalckers, 7.7.1824.
[29] Allgemeine Zeitung, 18.4.1820.
[30] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 3.9.1825.
[31] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 3.9.1825.
[32] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 18, Memorandum Bartels’, o.D. wahrsch. 1824/25.
[33] StAB, 2 B 5 a 7 Vol 2, Bartels an Smidt, 3.9.1825.
[34] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 1, Memorandum Abendroths, im Senat 13.2.1824.
[35] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 8, Memorandum Abendroths, 22.9.1824.
[36] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 8, Memorandum Abendroths, 22.9.1824.
[37] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 8, Memorandum Abendroths, 22.9.1824.
[38] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 1, Memorandum Abendroths, im Senat 13.2.1824.
[39] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 1, Memorandum Abendroths, im Senat 13.2.1824.
[40] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 1, Memorandum Abendroths, im Senat 13.2.1824.
[41] Abendroth: Wünsche, S. 77.
[42] Bartels: Briefe, Bd. 1, S. 56.
[43] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 1, Memorandum Abendroths, im Senat 13.2.1824.
[44] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 8, Memorandum Abendroths, 22.9.1824.
[45] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 7b Dok 2, Beneke an Bartels oder Hasse, o.D., wahrsch. 1821.
[46] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 9b, Resolution der Oberalten, 24.10.1821.
[47] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 7b Dok 2, Beneke an Bartels oder Hasse, o.D., wohl 1821.
[48] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 18, Memorandum Bartels, o.D., wahrsch. 1824/25.
[49] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 18, Memorandum Bartels, o.D., wahrsch. 1824/25.
[50] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 24, Memorandum Abendroths, 24.11.1825.
[51] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 24, Memorandum Abendroths, 24.11.1825.
[52] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 24, Memorandum Abendroths, 24.11.1825.
[53] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13, Resolution der Oberalten, 1.3.1826.
[54] Anderson/Lappenberg: Sammlung, Bd. 9, S. 154-159.
[55] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 7, Hudtwalcker in der Kompetenzkommission, 7.7.1824.
[56] StAHH, Senat Cl VII Lit Lb No 28a 2 Vol 13 Dok 24, Memorandum Abendroths, 24.11.1825.


