60. Bis dass der Tod euch scheidet
Friedhöfe, Zivilstandsregister und Zivilehe
Der Rückzug der Religion aus dem öffentlichen Raum war in vollem Gange. Der säkulare Sprung, den Hamburg im napoleonische Kaiserreich gemacht hatte, war jedoch zu groß. Die Kirche opponierte und Rückbaumaßnahmen waren nicht zu verhindern.
Dies ist Teil 60 der Aufklärung in Hamburg: Johann Heinrich Bartels, Amandus Augustus Abendroth, Ferdinand Beneke und die Verbesserung einer deutschen Republik 1790–1835. Die Einleitung beschreibt, worum es geht, und ein Überblick über die bisher veröffentlichten Kapitel findet sich hier.
Eine besonders auffällige Form der Säkularisierung vollzog sich bei den Beerdigungen. Die alte Gesellschaft liebte es prächtig. Den europäischen Beerdigungskult in seiner vollen Blüte hatte Johann Heinrich Bartels in Palermo erlebt. Bei aller Vorliebe für Italien musste er doch anmerken, dass seine Bewohner von der eigenen Wichtigkeit etwas stark eingenommen waren und darauf auch nach ihrem Ableben noch bestanden. Das äußerte sich charakteristisch in prachtvollen Totenmessen. Kerzen tauchten die Kirche in überirdisches Licht, überall schimmerte es gülden, feierlicher Gesang schwebte im Raum – aber laut mußte ich auflachen, wie ich selbst auf einem großen, von Gold glänzenden, Sessel, im reichen Stoffe gekleidet, den Kadaver aufgeschmükket entdekkete, als sei er fertig zu Tanz und Ball, nicht, als wäre er schon über den Tand der Welt erhaben. Da saß er, mit hohem Tapee, durchaus Stuzzer, wie ein ausstafirter Dumkopf, den sein goldbebrämter Anzug von jeder Bewegung zurükhält – eine lächerliche Marionette![1]
Der Verblichene als Kadaver und Stutzer. Der forsche Tourist Dr. Bartels konnte sich manchmal etwas undelikat ausdrücken. Vielleicht lag es daran, dass er sich gerade in kritischer Stimmung befand. In den Katakomben der Kapuziner etwas außerhalb der Stadt fand er seinen Humor wieder. Die Räume konservierten, aus welchen Gründen auch immer, die Toten. Da standen oder lagen sie also, manche aufrecht, manche eingesunken, einige in Koffern untergebracht, zu denen die trauernden Nächsten über die Schlüssel verfügten, um sie gelegentlich zu besuchen. Für schwärmerische Personen, die noch gern lange nach dem Tode ihrer Gelibten, in deren Gesellschaft zubringen mögen, hat diese Aufstellungsmethode viele Reize. Eltern können im Zirkel ihrer verstorbenen Kinder, Freunde in dem ihrer Freunde, die mit bleibender Aenlichkeit ihnen hier erhalten werden, noch lange nach dem Tode umherwandeln.[2] Schon wieder ein Grund, laut aufzulachen. Dieser Besucher Palermos hatte die Pietät nicht gerade gepachtet.
In Hamburg empfahl es sich für den popularitätsbewussten Politiker allerdings nicht, den Spaß auf die Spitze zu treiben. Gute Aufklärung war es trotzdem, nach den hygienischen Begleitumständen und den ruinösen Kosten auf dem Weg ins Jenseits zu fragen. Und da gab es um St. Michaelis und St. Petri einiges zu tun. Die Friedhöfe in der engen Stadt gruppierten sich um die Kirchen. Sie waren zu klein, Särge stapelten sich unter der Erde. Kinder nutzten die Friedhöfe als Spielplätze, die Nachbarn zum Trocknen der Wäsche.[3] Ein Hund auf dem Michaelisfriedhof kratzte im Boden und legte einen Sarg frei.[4] Es war ein Skandal. Die aufgeklärte Gesellschaft tat sich zusammen, um Friedhöfe vor den Toren der Stadt anzulegen.[5]
Als Erste verlegte 1793 die Jacobikirche ihren Friedhof nach St. Georg, die anderen folgten und legten ihre Begräbnisstätten im Bereich der Sternschanze an. Die neuen Friedhöfe waren grüne Oasen der Ruhe, beschattet von Pappeln, Ulmen und Linden, eingefasst von Hecken. Der Bürger sehnte sich nach Natur und edler Simplizität. Auch seinen modernen Ängsten wurde Rechnung getragen. Leichenhallen wurden gebaut, eine von Johann August Arens erinnerte stark an den berühmten Revolutionsarchitekten Étienne-Louis Boullée.[6] Vielen grauste es davor, lebendig begraben zu werden, und es war sicherlich angenehmer, in einer Leichenhalle als in einem Sarg unter der Erde wieder zu Bewusstsein zu kommen. Patriotische Schriftsteller reagierten humoristisch. Die Einrichtung verdiene schon dieserhalb Dank, da das Leben an wirklichen Uebeln reichhaltig genug ist, ohne daß es Vermehrung durch die Schrecken einer furchtsamen Phantasie bedarf.[7] Der etwas herbe Dr. Rambach verwies auf die Statistik: Kein Fall lebendigen Begrabens sei in Hamburg bekannt.[8] Typisch Aufklärer, aber wie sollten sich die armen Seelen auch bemerkbar machen?
Dann wurden Beerdigungen um die Kirchen durch eine Verordnung der Polizei der Commune Hamburg 1812 verboten. Das muss ein Werk des Bürgermeister-Maires Abendroth gewesen sein. Zufällig geriet Ferdinand Beneke am zweiten Weihnachtstag 1812 in eine der letzten Beerdigungen mit Beisetzung in der Jacobikirche. Obwol ich unsre alten gothischen BeerdigungsCeremonieen nicht liebe, so fühlte ich mich doch tief aufgeregt, und in einer heiligen Stimmung; und überzeugte mich, daß diese Sitte, wenn sie sonst den Lebenden nicht schadet, mancherley frommenden Eindruck auf den großen Haufen machen müße. Vielleicht ist diese Kirchenbeerdigung die lezte; denn mit diesem Jahre ist sie durch eine Policey Verordnung aufgehoben.[9]
Heilige Stimmungen waren nicht jedermanns Sache. Nach neuesten Ansichten kam es darauf an, die medizinisch korrekte Todesursache zu ermitteln. Das war ein vollkommener Perspektivwechsel. Die Wissenschaft vom Sterben analysierte die Ursachen und fügte die Forschungsergebnisse in Zahlenreihen zusammen. Aber ohne Gesetz ging es nicht und dieses Gesetz wurde 1818 erlassen. Es war die Gesundheitsreform von Senator Bartels: Keine Beerdigung mehr ohne ärztliche Leichenschau und Totenschein. Da die Bürger überzeugt werden mussten, verordnete das Gesetz Öffentlichkeitsarbeit, nämlich den Abdruck dieser Statistiken in den Zeitungen der Republik. Senator Bartels hoffte im 15. Paragrafen darauf, dass jeder Bürger und Einwohner dieser Stadt diese Einrichtung um so williger und gewissenhafter befolgen werde, da sie den Vortheil ungerechnet, den sie in wissenschaftlicher Hinsicht haben wird, das einzige Mittel ist, zu verhüten, dass jemand lebendig begraben oder unbemerkt ermordet werden könne, und der einzige Weg gefährliche Seuchen zu entdecken.[10]
Statt pompes funèbres gab es aufgeklärte Statistik zur Seuchenprävention und zur Erleichterung der Arbeit der Kriminalpolizei. Was für die Gläubigen ein Eingriff in die göttliche Ordnung war, war für Bartels notwendige wissenschaftliche Analyse des städtischen Lebens zur Vermehrung von Glück und Gesundheit. Die Regeln zur Leichenschau galten im Prinzip noch 100 Jahre später.[11]
Statistik bei den Toten, Statistik bei den Lebenden. 1811 führte der Code civil die Zivilstandsregister ein und die galten den aufklärenden Reformern als Musterbeispiel der Effizienz und guten Administration. Es handelte sich um eine Einrichtung, deren Beibehaltung ebenfalls sehr wünschenswerth ist und die am bequemsten mit der Polizey verbunden wird.[12] Das war die Ansicht Dr. Abendroths. Nach der Aufhebung des Code civil produzierte Kollege Bartels einen Entwurf, der die Register umgehend wieder einführen sollte – jetzt unter der Ägide eines original Hamburger Gesetzes. Die neuchristlichen Vaterlandsfreunde ließen sich nicht täuschen. Die Zivilstandsregister standen ganz oben auf ihrer Abschussliste. Abendroth und Bartels hatten mit dieser Einrichtung hingegen nur positive Erfahrungen gemacht. Der Nutzen und die Bequemlichkeit, so Abendroth, die daraus dem Publiko erwachsen, sind nicht zu berechnen.[13] Wieder die Nützlichkeit und die Bequemlichkeit, die Erweckten konnten es nicht mehr hören.
Mit dem Zivilstandsregister hatten sich die Reformer verkalkuliert. Die Geistlichkeit bestand auf den Kirchenbüchern, führte dafür zwar allerlei praktische Gründe an, aber die waren vorgeschoben. Eigentlich ging es um die angemessene, also führende Rolle der Kirche. Privat wurde das auch deutlich ausgesprochen. Als es 1815 gelang, die Kirchenbücher wiedereinzuführen, schrieb Beneke in sein Tagebuch: Abschaffung des französischen CivilEtât’s (ein wahrer Sieg der Kirche über die profane Aufklärung) an deren Stelle verbeßerte Ordnung, und Einrichtung der Kirchenbücher etc.[14] Es klang nach lang entbehrtem Sieg über die Aufklärer.
Ein führendes Mitglied des Senats jedoch hatte alles getan, um diesen Sieg zu verhindern. Aus den Zeitungen wusste die Öffentlichkeit ziemlich gut, dass das Zivilstandsprojekt vor allem der Senator Bartels hauptsächlich zu befördern sucht, und dass ihm dabei der Widerstand mit einem Göze’schen Feuer-Eifer entgegenschlug.[15] Pastor Goeze hatte seinerzeit die Aufklärer auf der Kanzel der Katharinenkirche schwer attackiert. Bartels konnte sich darüber fürchterlich aufregen, über den neuen ebenso wie über den alten Goeze. So ließ er dem reaktionären Pastor Stuhlmann ein paar polemische Belehrungen zuteilwerden, der mit unanständigem Scherz verwebt, und im pedantischen Lehrton die Kirchenbücher verficht. Und der dann obendrein in völliger Umnachtung dartat, daß er gern die Zeiten der Finsterniß und Intoleranz zurückrufen möchte, indem er es gar nicht dulden kann, daß Juden und Christen in den Civil-Registern verträglich neben einander stehen.[16] Diese Unduldsamkeit wiederum wollte Senator Dr. Bartels nicht dulden, unterlag dabei aber in der Bürgerschaft.
Es deutete sich schon an, dass es im Hintergrund um Ehe und Familie an und für sich ging, im weitesten Sinne um die Familiengesetzgebung also. Die Zivilstandsregister hingen mit der Zivilehe zusammen, daran hing wiederum die ganze Familiengesetzgebung des Code Napoléon.[17] Er definierte die Ehe als zivilrechtlichen Vertrag, förderte individuelle Regelungen und erlaubte die Auflösung par consentement mutuel, im gegenseitigen Einvernehmen also.[18] Die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau keine Vereinigung vor Gott, sondern ein kündbarer Vertrag – für die Konservativen ein Skandal.
Dadurch ergaben sich im Übrigen auch ganz neue geschäftliche Perspektiven. Der Code civil schaffte die eheliche Gütergemeinschaft ab, ließ sie nur als subsidiäre Regel zu – mit einschneidenden Konsequenzen.[19] Die berühmte Dr. Dorothea Schlözer hätte nach dem Code Napoléon nicht mehr für die Schulden ihres ebenso bekannten Ehemanns, des patriotischen, aber zahlungsunfähigen Lübecker Bürgermeisters Matthäus Rodde, mithaften müssen, wenn sein Bankrott nur ein Jahr später unter französischem Gesetz erfolgt wäre.[20] Der Fall bewegte 1810/11 die Gemüter. In Hamburg ergingen zur selben Zeit klare Anweisungen des Maire-Bürgermeisters Abendroth, die Zivilehe durchzusetzen, so gehört die priesterliche Einsegnung ad interna Ecclesiae,[21] zu den internen Angelegenheiten der Kirche. Das war eine unzweideutige Ansage über den Vorrang des säkularen Staates, über die Trennung von Staat und Kirche.
Nach dem Ende der Union mit Frankreich wollte Abendroth die Zivilehe faktisch beibehalten, sie sollte auf dem Standesamt vor einem staatlichen Beamten geschlossen werden. Die Partheien – das Wort allein spricht Bände – müssen hier in Person vor dem Staatsbeamten ihre Einwilligung zur Heirath geben und diese Acte unterschreiben. Ich würde es auch ruhig beibehalten, daß die Folgen der Ehe von Ausstellung dieser Acte sich datiren, es jedoch jeder Person, bey namhafter Strafe, zur unerläßlichen Pflicht machen, nach ihrem ritu, hierauf die priesterliche Einsegnung vornehmen zu lassen.[22] Auf den Staatsbeamten kam es also an, nicht auf die Einsegnung. Es hörte sich stark nach Code Napoléon an, nach zivilrechtlichem Vertrag – und gottloser und undeutscher Aufklärung. Die Republik aber strich die Zivilehe aus ihren Gesetzen. Das blieb nicht ohne Folgen: Nicht wenige Hamburger heirateten gar nicht oder brauchten dafür einen obrigkeitlichen Extrabefehl. Erst auf nachdrückliche Aufforderung legalisierten 1833 mehr als 700 Paare, die bis dahin in wilder Ehe gelebt hatten, ihre Verbindung. Eine gewisse Gleichgültigkeit oder gar Feindseligkeit gegenüber dem kirchlichen Leben könnte bei dieser Heiratsunwilligkeit eine Rolle gespielt haben.[23]
Zivilehe und Zivilstandsregister führte die Republik erst ein halbes Jahrhundert später 1865 ein.[24] Gegen religiös motivierten Widerstand hatten es Aufklärer nicht leicht. Das zeigte sich bei den Versuchen, die jüdische Bevölkerung zu emanzipieren.
Die Abkürzungen StAHH, StAB und StACux beziehen sich auf Bestände der Stadt- und Staatsarchive von Hamburg, Bremen und Cuxhaven; die Fußnoten auf die Literaturliste.
[1] Bartels: Briefe, Bd. 3, S. 629.
[2] Bartels: Briefe, Bd. 3, S. 632.
[3] Hübbe/Plath: Ansichten, Bd. 1, S. 334; Hamburg und Altona, 1. Jahrgang, 2. Bd., 1802, S. 313f.
[4] Hamburg und Altona, 1. Jahrgang, 1. Bd., 1801, S. 29.
[5] Merkel: Briefe, S. 195ff.
[6] Architekt, S. 15f, Abbildung 17.
[7] Heß: Hamburg, Teil 3, S. 52f.
[8] Rambach: Versuch, S. 432.
[9] Beneke: Tagebücher, 26.12.1812.
[10] Zitiert nach: Gesundheitsverhältnisse, S. 2.
[11] Die Gesundheitsverhältnisse, S. 2.
[12] Abendroth: Wünsche, S. 86.
[13] Abendroth: Wünsche, S. 86.
[14] Beneke: Tagebücher, 16.11.1815.
[15] Morgenblatt für gebildete Stände, 29.6.1815.
[16] Bartels: Entwurf zu einem Gesetze über die Civilstands-Register, S. 5
[17] Kähler: Zivilrecht, S. 171–174.
[18] Kähler: Zivilrecht, S. 185.
[19] Kähler: Zivilrecht, S. 177f.
[20] Kähler: Zivilrecht, S. 180f. Der Streit wurde durch einen Vergleich entschieden.
[21] StAHH, Ministerium III B Band 45 1811, Abendroth an Rambach, 12.10.1811.
[22] Abendroth: Wünsche, S. 87.
[23] Kähler: Zivilrecht, S. 260-263; Gallois: Geschichte, Bd. 3, S. 360. Ebenso wichtig für die hohe Zahl der unehelichen Verbindungen war wahrscheinlich, dass die Ehe das Bürgerrecht erforderte und dieses Bürgerrecht war teuer.
[24] Kähler: Zivilrecht, S. 263.


